Der AG verweigert einem AN die Weiterbildung

Hallo AP-BR,
werden Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen von einem AG durchgeführt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die Art wie sie durchgeführt werden.
Auch die Kostenrelevanz einer Regelung schließt danach die Mitbestimmung nicht aus.
Doch sollte der Betriebsrat „mehrgleisig“ fahren und außerdem prüfen:
Verletzung der Gleichbehandlung >hat der Arbeitgeber anderen AN eine Weiterbildung bezahlt?
Hat der betreffende AN die Zusage schriftlich erhalten?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung über Fort- und Weiterbildungen in Eurem Betrieb, gegen die der AG evtl. verstößt?
Nicht zuletzt spielt auch „Treu und Glauben“ eine Rolle:
Der Arbeitgeber verspielt seinen Vorschuss an Vertrauen, dass er in der Regel von seinen Arbeitnehmern erhält.
Weiterhin ist zu klären, ob so eine Zusage nicht auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist, der einseitig nicht ohne weiteres widerrufen werden kann(BGB).

Gruss wannsee

Hallo Wannsee,
danke für die Antwort! Das sind erstmal viele Hinweise die wir als BR prüfen werden und mit dem AG besprechen. Es haben mir auch Andere schon geantwortet, was mir auch sehr weiter hilft. Jetzt müssen wir reagieren. Danke
Gruß AP-BR

Hallo AP-BR,
würde mich interessieren, ob Ihr erfolgt habt.
Grüße wannsee

Hallo Wannsee,
werde auf jeden Fall die Ergebnisse euch weiter geben. Morgen haben wir das erste Gespräch und der AG ist nicht immer bereit mit uns zu kooperieren. Wie du schon sagst eine Vertrauensbasis muß erstmal geschaffen werden. Wir sind zu allen Mitteln bereit, d.h. Daumen drücken!
Gruß AP-BR

Hi,

tut mir leid, da bin ich im Moment überfragt. Auf jeden Fall könnt Ihr eingreifen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass dieser Arbeitnehmer gegenüber anderen benachteiligt wird. Wie das genau abläuft, weiß ich aber nicht, so ein Fall ist bei uns in der BR-Arbeit noch nicht vorgekommen.
Zumindest würde ich als BR (auf Wunsch des Kollegen) mal beim AG nachhaken, was die Gründe für die Ablehnung sind. Vielleicht kann die Fortbildung ja auch nachgeholt werden.

Viele Grüße
Kirsten

Ich bin leider nicht mehr im Job, daher in meioner Antwort auch nicht sicher. Aber ich denke, dass der AN sich nicht unbedingt auf die Zusage verlassen darf, da der AG dazu ja nicht verpflichtet ist.
Grundsätzlich: Auch wenn rein rechtlich für den BR nichts drin ist, kann man immer überlegen, wo denn der AG auf die Zustimmung des BR angewiesen ist. Diese Zustimmung kann man dann immer gegen solche Dinge verhandeln (Methode „Daumenschraube“ …)

Gruß
Bolo2L