Der AG verweigert einem AN die Weiterbildung
( Autor: AP-BR (Mitglied seit: 5.11.2010) / Datum: 5.11.2010 18:17 Uhr / Geklickt: 1 mal )Ein AN hat eine Weiterbildungsmaßnahme zugesagt bekommen und nun entscheidet der AG kurzfristig die Maßnahme nicht zu bezahlen. Kann ich als BR etwas unternehmen lt.§ 98 Betr. VG?
Hallo, das hängt von vielen Umständen ab: ist die Wb im betrieblichen Interesse / oder notwendig, gibt es zu Fb’s eine Betriebsvereinbarung, geht es um eine Betriebsratsfotrb., gibt es eine schriftl Zusage/ wie siet sie ggf aus, wie ist das bei anderen AN (Gleichbehandlungsgrundsatz) geregelt… Ich empfehle mit den konkreten Unterlagen zur Gewekschaft zu gehen um die Umstände prüfen zu lassen… Gruß Malook
Hallo AP-BR,
ich denke, es gibt hier mehrere Fragen
Die Weiterbildungsmaßnahme ist in welchem Umfang und warum hat der AG erst die Zusage gegeben und nun zurückgezogen.
Finden im Betrieb regelmäßig weiterbildungsmaßnahmen statt und ist der BR an den Entscheidungen beteiligt gewesen.
Hätte der AN die Maßnahme auch ohne Kostenübernahme an der Weiterbildung teilgenommen
§ 98 betrifft nur das Mitspracherecht, dein Fall hat jedoch nicht mit dem Mitspracherecht zu tun, da es sich hierbei um eine zugesagte Leistung handelt.
LG. Michaela
Wenn Du §98 BetrVG genau liest, wirst Du die Antwort selber finden: Bei der Durchführung hat BR Mitbestimmung, also wer, wann und wo usw. Wenn er nix durchführt, hat der BR auch nix mitzubestimmen.
Hier hilft nur das Gespräch: Warum will der AG die Maßnahme nicht mehr tragen?
Oder handelt es sich eine Weiterbildung des Betriebrates, also eines Betriebsratsmitgliedes, da greifen dann ggf. andere Rechte.
Greetinx
Gik
Da bin ich mir nicht sicher, ich denke aber das man da als BR nichts machen kann ausser mit dem AG zu reden, die Gründe zu erfragen und eventuell positiv auf ihn einwirken - aber wie gesagt - sicher bin ich mir nicht.
Hallo,
der Grund „nicht zu bezahlen“ ist kein Grund eine Weiterbildungsmaßnahme nicht durchzuführen. Entscheidet dafür, ob eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht ist die Frage, ob eine betriebliche Notwendigkeit besteht oder nicht(§96(2) BetrVG). Es gibt leider kein Gestz was verhindet, dass der Arbeitgeber seine Firma selbst ruiniert.
Interessant ist auch der Gesichtspunkt, ob durch die Nichtdurchführung der Maßnahme der AN benachteiligt gegenüber andern wird?
Mein Vorschlag: BR-Beschluss fassen wegen der Kostenübernahme zwecks anwaltlicher Beratung nach §40BetrVG und dann Nägel mit Köpfen machen.
Viel Spaß dabei…
Danke Veit für deine Antwort,
hat mir schon weitergeholfen.
Die Maßnahme ist notwendig, ein anderer AN bekommt die Maßnahme bezahlt. Wir haben bald ein Monatsgepsräch mit dem AG und werden erstmal dort das Thema besprechen, wenn keine Reaktion erfolgt, gehen wir zu deinen Schritten über. Wir sind uns nur nicht sicher ob wir Mitspracherecht haben.
Vielen Dank für deine Antwort!
Die Maßnahme ist notwendig, ein anderer AN bekommt die Maßnahme bezahlt, es handelt sich nicht um eine Fb für BR, schriftl. und mündl. Zusage ist gegeben.
Gruß AP-BR
Hallo
bei einer Benachteiligung gegenüber eines anderen MA seit ihr hundertprozentig mit im Boot. Ich empfehe weiterhin für die Zukunft eine Betriebsvereinbarung „Qualifizierung und Weiterbildung“ mit dem Arbeitgeber abzuschließen.
Mfg
Veit
Hallo AP-BR!
Hat der Arbeitnehmer die Zusage zur Übernahme der Weiterbildung schriftlich bekommen?
Lg, Sandra.
Ach so, noch vergessen!
Aus welchem Grund entscheidet der AG sich denn nun, die Weiterbildung nicht zu bezahlen! Braucht er den AN dringend im Betrieb?
Lg, Sandra.
Das ist eine klare Aussage! Danke! Wir verhandeln viel mit dem AG, versuchen es zumindestens, aber es ist keine richtige Vertrauensbasis da. Wir müssen uns durchsetzen, wie in diesem Fall, um zu zeigen das wir jetzt da sind!
Danke, hab das auch so gelesen, war mir aber nicht ganz sicher. Gesetzestexte sind schwierig zu interpretieren.
Gruß AP-BR
Der AN hat eine Abmahnung erhalten, hat aber mit seiner Arbeit für die er die Fb braucht nichts zu tuen.
AN macht die Fb trotzdem und AG ermöglicht das auch, er verweigert lediglich die Bezahlung.
hallo
es kommt darauf an wie wichtig diese Weiterbildung ist.
Im Notfall würde ich mich an die Gewerkschaft zwecks Beantwortung melden.
Der AN hat eine Abmahnung erhalten, hat aber mit seiner Arbeit
für die er die Fb braucht nichts zu tuen.
AN macht die Fb trotzdem und AG ermöglicht das auch, er
verweigert lediglich die Bezahlung.
Ok, dann ist die Reaktion vom AG nachvollziehbar, auch wenn es nicht OK ist.
Wenn ein AG etwas zusagt, dann muss er es letztendlich auch einhalten. Ich gehe mal davon aus, dass der AN keine schriftl. Kostenübernahme hat oder?
In welcher Form war denn der BR bei der Weiterbildung involviert?
Ist es eine berufsspezifische Weiterbilderung? Also direkt für seine derzeitige Tätigkeit?
Vielen Dank für deine Antwort, hat mir schon alles sehr geholfen!
Also wir als BR sind im Moment in diesen Dingen nicht involviert. Der AN hat aber einen Bildungsschein und diesen zwecks Bezahlung beim AG abgegeben. Schriftlich ist die Anmeldung durch den AG vorhanden und eine mündl. Zusage, die Weiterbildung ist berufsspezifisch. Weiter sind wir als BR der Auffassung das es sich hier um eine doppelte Bestrafung handelt, mal sehen wie wir da weiter kommen, haben diese Woche noch ein Monatsgespräch und wollen das Thema anbringen.
Die Beziehung zwischen AG und BR ist etwas schwierig, da wir uns zurzeit in einigen Dingen durchsetzen und das dem AG nicht gefällt. Wir haben Kontakt zu einem Anwalt und zu anderen BR, ich wollte mit meiner Frage nur wissen ob mit diesem Thema jemand Erfahrung hat.
LG AP-BR
Meiner Meinung nach hat der BR hier keine Einflußmöglichkeit. Er muss lt. § 98 Betr. VG gefragt werden, wenn der AG Mitarbeiter in Bildungsmaßnahmen entsendet. Wenn der AG aber eine Bildungsmaßnahme absagt, hat der BR keine Handhabe diese zu erzwingen.
Der AG verweigert einem AN die Weiterbildung
Ein AN hat eine
Weiterbildungsmaßnahme zugesagt bekommen und nun entscheidet
der AG kurzfristig die Maßnahme nicht zu bezahlen. Kann ich
als BR etwas unternehmen lt.§ 98 Betr. VG?
Sorry, so tief ist mein Wissen nicht
Hallo,
Weiterbildung steht dem BR zu.
Da der Einzelfall immer etwas kompliziert ist Frag mal direkt den Weiterbildungsanbieter an die haben meistens auch gleich die entsprechenden Urteile parat.
Gruß
S.