Hatte gerade ein unerfreuliches Gespräch mit GRAVIS in Karlsruhe.
Mein Akku hat nach 1 Jahr und 10 Tagen den Geist aufgegeben. Tja,
Pech aber man könne mir einen neuen Akku für 142 Euro anbieten, ist
momentan aber nicht auf Lager, in 2 Wochen oder so könnte er da sein!
… ??? … Ja spinnen die denn komplett? Hat hierzu jemand ähnliche
Erfahrungen gemacht? Wie schaut es mit der Gewährleistungspflicht
aus? So ein Geschäftsgebaren finde ich zum kotzen und überhaupt nicht
different!
Die nette Stimme am anderen Ende der Leitung meinte dann noch, dass
so ein Akku ja nicht einfach so die Arbeit verweigert. Ach so meinte
ich dann, ich hätte ihn wohl doch nicht als Quitschentchen verwenden
sollen. Auch das Arbeiten im Polarwinter hat sich wohl nicht günstig
auf die Lebenszeit meines Akkus ausgwirkt. Und dann ständig mit dem
Powerbook durch die Gegend zu Reisen - tut dem ja auch nicht gut.
Hätte ich ihn nur gleich im Laden gelassen. Gleiche Temperatur,
Luftfeuchtigkeit und auch keine Erschütterungen! Ich sag euch, der
Akku wäre noch top in Ordnung.
in diesem Sinne
Magnus
Die Gewährleistung, das Recht und die Unwissenden
Pech aber man könne mir einen neuen Akku für 142 Euro
anbieten, ist
momentan aber nicht auf Lager, in 2 Wochen oder so könnte er
da sein!
… ??? … Ja spinnen die denn komplett? Hat hierzu jemand
ähnliche
Erfahrungen gemacht? Wie schaut es mit der
Gewährleistungspflicht
aus? So ein Geschäftsgebaren finde ich zum kotzen und
überhaupt nicht
different!
Hallo,
dieses Verhalten ist absolut konform zur deutschen Gesetzgebung. Du solltest mal das BGB studieren und dich über deine Rechte informieren bevor du dich aufregst. Siehe auch die FAQ zu Garantie vs. Gewährleistung im Brett Allgemeine Rechtsfragen.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
erstmal danke für die Aufklärung, auch wenn sie mir nicht gefällt.
Aber der Punkt ist doch nicht der ob ich wissend oder unwissend bin.
Ich habe hier immerhin ein Gerät für weit über 3000 Euro erworben. Da
kann man doch erwarten, dass das länger als ein Jahr seinen Dienst
tut. Mir kommt es so vor, dass wir als Beta-Tester eingesetzt werden
und dafür noch teuer Geld bezahlen. Es wird in der Produktion
geschludert und der Endkunde ist der Depp. Wenn ich mir für 50 Euro
ein No-Name-Gerät kaufe und das sagt nach einem Jahr tschüss, na dann
O.K. in die Tonne damit aber bei einem sogenannten High-End-Gerät
kann es nicht sein, dass der Akku nach einem Jahr nicht mehr tut -
das ist PFUSCH. Da ist es auch egal was im BGB steht. Vielleicht
sollte man die Gesetzgebung diesbezüglich überdenken.
Und sei ehrlich,würdest du dicht aufregen. Im BGB steht ja zum Glück
nicht ob ich aufregen darf, soll, muss
Abschließen sei noch die Frage gestattet warum in den USA so viele
Sammelklagen anhängig sind - haben die alle das BGB nicht studiert?
Grüßle
Magnus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich kann Magnus Peter nur rechtgeben, obwohl ich mit diesem Problem keine gleichlautenden
Erfahrungen gemacht habe. Es ist doch heutzutage das typische Verhalten von Versandhäusern,
Herstellern und Stores: erstmal kaufen lassen und ordentlich was vorlügen (oder einfach nur
Infos verschweigen). Wenn dann Probleme auftauchen hoffen, dass der Kunde nicht kommt, sondern
er das Problem „so“ löst. Falls er kommt: „Sorry, habe ich nie gesagt der Akku sei für
unterwegs gedacht. Das haben sie wohl falsch interpretiert…“
Deutschland ist und bleibt eine Servicewüste. Würden sich Händler und Hersteller
zusammenreissen, würden denen die Kunden nicht weg- sondern zulaufen!
Ich kaufe dort, wo guter Service inklusive ist. Dann findet sich immer eine Lösung, die nicht
nur auf dem Rücken des Verkäufers/Herstellers ausgetragen wird, sondern die ich auch mit trage
(selbst wenn es von mir unverschuldet ist). Eine Hand wäscht die andere, beim nächsten Mal
kann es andersrum sein.
Die, die auf solche Postings gleich aufs BGB verweisen und „es entspräche dem Deutschen
Garantierecht“, sind doch bei eigenen Problemen gleicher Natur die, die als erste
loswettern!..
Fazit: Der Verbraucher ist weiterhin rechtlich, insbesondere gegenüber so großen
Händlerketten, ohne ordentliche Rückendeckung. Kleiner Hinweis am Rande: Magnus hat sicherlich
den Akku nicht als Badewannenspielzeug benutzt!.. Bei normaler Nutzung sollte teure Qualität
heute also anstandslos ausgetauscht werden - unentgeltlich! Das hat nichts mit Recht zu tun,
sondern mit Logik und Vorausdenken - sonst gehts weiter bergab mit Dienstleistern in D und die
Billigversender aus dem Internet haben weiterhin Aufschwung; ist mir auch recht!
In diesem Sinne.
Hallo,
dieses Verhalten ist absolut konform zur deutschen
Gesetzgebung. Du solltest mal das BGB studieren und dich über
deine Rechte informieren bevor du dich aufregst. Siehe auch
die FAQ zu Garantie vs. Gewährleistung im Brett Allgemeine
Rechtsfragen.Gruß
Matthias
Ich kann Magnus Peter nur rechtgeben, obwohl ich mit diesem
Problem keine gleichlautenden
Erfahrungen gemacht habe. Es ist doch heutzutage das typische
Verhalten von Versandhäusern,
Herstellern und Stores: erstmal kaufen lassen und ordentlich
was vorlügen (oder einfach nur
Infos verschweigen). Wenn dann Probleme auftauchen hoffen,
dass der Kunde nicht kommt, sondern
er das Problem „so“ löst. Falls er kommt: „Sorry, habe ich nie
gesagt der Akku sei für
unterwegs gedacht. Das haben sie wohl falsch interpretiert…“Deutschland ist und bleibt eine Servicewüste. Würden sich
Händler und Hersteller
zusammenreissen, würden denen die Kunden nicht weg- sondern
zulaufen!
Ich kaufe dort, wo guter Service inklusive ist. Dann findet
sich immer eine Lösung, die nicht
nur auf dem Rücken des Verkäufers/Herstellers ausgetragen
wird, sondern die ich auch mit trage
(selbst wenn es von mir unverschuldet ist). Eine Hand wäscht
die andere, beim nächsten Mal
kann es andersrum sein.Die, die auf solche Postings gleich aufs BGB verweisen und „es
entspräche dem Deutschen
Garantierecht“, sind doch bei eigenen Problemen gleicher Natur
die, die als erste
loswettern!..Fazit: Der Verbraucher ist weiterhin rechtlich, insbesondere
gegenüber so großen
Händlerketten, ohne ordentliche Rückendeckung. Kleiner Hinweis
am Rande: Magnus hat sicherlich
den Akku nicht als Badewannenspielzeug benutzt!.. Bei
normaler Nutzung sollte teure Qualität
heute also anstandslos ausgetauscht werden - unentgeltlich!
Das hat nichts mit Recht zu tun,
sondern mit Logik und Vorausdenken - sonst gehts weiter bergab
mit Dienstleistern in D und die
Billigversender aus dem Internet haben weiterhin Aufschwung;
ist mir auch recht!In diesem Sinne.
Hi mesle,
schön dass ich mit meiner undeutschen Denkweise nicht alleine stehe!
Zu Service-Wüste etc.: genau den Punkt getroffen. Alle im Handel
jammern, aber warum sollte ich ein Produkt beim Händler kaufen wenn
ich bei Problemen dann genauso angeschissen bin. Klar, es gibt
Ausnahmen aber die werden immer weniger - leider. Meinen neuen Akku
bestell ich jedenfalls online. Das mit der Quitscheente war natürlich
nur ein GAG, aber ich kann meinen toten Akku für schlappe 142 Euro ja
jetzt als Buchstütze verwenden Wer kann schon von sich behaupten,
dass er stolzer Besitzer einer Buchstütze von Apple ist.
Trotz allem entspannte Ostern und
Don’t worry be happy
Magnus
Hallo,
dieses Verhalten ist absolut konform zur deutschen
Gesetzgebung. Du solltest mal das BGB studieren und dich über
deine Rechte informieren bevor du dich aufregst. Siehe auch
die FAQ zu Garantie vs. Gewährleistung im Brett Allgemeine
Rechtsfragen.Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
erstmal danke für die Aufklärung, auch wenn sie mir nicht
gefällt.
Nein, mir würde es natürlich auch nicht gefallen.
Aber Apple ist einfach ein Scheißladen. Jeder popelige Notebook Hersteller gewährt 2 oder 3 Jahre Vollgarantie. Apple nicht. Zieh deine Konsequenzen und kauf das nächste Mal ein Gerät eines anderen Herstellers ! Ach, geht ja nicht. Hatte ich fast vergessen, dass Apple ja quasi ein Monopol auf diese Teile hat.
Aber du kannst nur verlangen, was dir gesetzlich zusteht. Das eine regelt das Gesetz, das andere muss der Verbaucher über sein Kaufverhalten regeln (nennt man, glaube ich, freie Marktwirtschaft).
Vielleicht
sollte man die Gesetzgebung diesbezüglich überdenken.
Zur Info: Zum 01.01.01 wurde eine sogenannte „Schuldrechtreform“ verabschiedet, die insbesondere in Sachen Gewährleistung einige, durchaus für den Verbraucher positive Änderungen im BGB zur Folge hatte.
Abschließen sei noch die Frage gestattet warum in den USA so
viele
Sammelklagen anhängig sind - haben die alle das BGB nicht
studiert?
-)) In den USA gilt das deutsche BGB nicht. Und solltest du dich etwas näher mit dem US-Rechtssystem befassen, würdest du glücklich sein, dass es hier nicht gilt.
Grüßle
Magnus
Gruß auch
Matthias
Die, die auf solche Postings gleich aufs BGB verweisen und „es
entspräche dem Deutschen
Garantierecht“, sind doch bei eigenen Problemen gleicher Natur
die, die als erste
loswettern!..
Aha, du scheinst mich ja gut zu kennen
Aber im Ernst: Ist das geltende Recht nicht der gemeinsame Nenner, der alles regelt ? Ich denke eindeutig JA.
Fazit: Der Verbraucher ist weiterhin rechtlich, insbesondere
gegenüber so großen
Händlerketten, ohne ordentliche Rückendeckung.
NEIN, NEIN, NEIN. Die Rechtslage ist glasklar. Du forderst einfach mehr, als dir rechtlich zusteht. Das ist das Problem ! Schnapp dir das BGB und lese es. Wenn dir der Service des Händlers nicht passt, kauf künftig woanders. Ist dein gutes Recht. Aber du kannst nur das legitim einfordern, was dir auch zusteht.
Gruß
Matthias
Also ich kann mich über Apple / Gravis diesbezüglich nicht beschweren. Sie waren ausgesprochen kulant, als ein (bei Ebay ersteigertes) Powerbook den Dienst des Bildschirms versagte. Das Kaufdatum war nicht exakt bekannt, lediglich die Herstellung liess sich genau ermitteln. Daraus war dann eine Gewährleistungspflicht eigentlich nicht mehr gegeben. De facto haben die nicht nur den Bildschirm sondern auch noch quasi die gesammte Hauptplatine ausgetauscht. Auf Kulanzbasis.
Ich hätte mich dabei aber auch nicht zwingend an Gravis (sofern keine erweitere Garantieleistung erworben wurde) sondern eher an die Serviceabteilung von Apple gewandt.
Allerdings ist das mit dem Akku so eine Sache. Es ist reichlich bekannt, dass dies ein Verschleissteil ist (wenn man den Rechner ständig mit Akku am Stromnetz) hat. 1 Jahr ist natürlich zu kurz…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]