Der Alkohol

Hallo,

stellt euch mal folgende, rein hypothetisch natürlich, Situation vor.
Kleiner Betrieb. Cheffe plus ein/e Mitarbeiter/in ist „primus inter pares“ der Rest ist etwa 10 Mann stark. also überschaubar.
Man stellt fest - ein Kollege trinkt.
Was passiert den „Wissenden“ wenn der liebe Mitarbeiter die Treppe runterfällt und sich das Bein bricht?
Oder auf dem Weg VON der Arbeit, alkoholisiert, einen Verkehrsunfall verursacht. Vielleicht sogar mit Personenschäden?
Hat man da eine Mitschuld?
pd

Ahoi, Dignam
Es war einmal vor langer Zeit…eine fiktive Firma!

Im Idealfall…gäbe es die Möglichkeit einer
betrieblichen *Suchtkrankenhilfe* denn sie gehört zu den Präventionspflichten des AGs und sollte am besten innerbetrieblich organisiert werden. Jeder „Fall“ ist individuell zu betrachten. Pauschale Lösungen gibt es nicht.
Es sollte auf keinen Fall tabuisiert werden.(Wissende sind in der Pflicht)
Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz trinken, gefährden sich und andere. Dem AG obliegt die Fürsorgepflicht für alle MA. Darum muss er zum Schutz aller einen betrunkenen MA bitten, den Arbeitsplatz umgehend zu verlassen. Er ist verpflichtet ihn sicher nachhause zu schicken…KK und Berufsgenossenschaften bieten auch gerne ihre Hilfe an, bei solchen Problemen.

mehr Regularien… hier…
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmens…

LG JSP

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