Nein, das sind totale Gegensätze. Angeklagt ist der der etwas strafbares gemacht hat und der Ankläger ist der Staatsanwalt der ihn vor Gericht dieser Tat bezichtigt und deswegen anklagt.
Beklagt ist der gegen den ein Verfahren (zivil oder strafrechtlich) angestrengt wird.
" Ich verklage sie" sagt der erboste Autofahrer dem jemand sein Auto beschädigt hat. Heißt, ich zeige die Tat an und wünsche eine Verurteilung zu Schadenersatz etwa.
In dem Sinn ist ein Beklagter auch ein Verklagter, kommt auf dem Blickwinkel an (Beklagt = selbst, verklagt = jemand anderes).
Nur sinngemäß. Kläger ist der (Zivilrecht) der eine Klage eingereicht hat. Also eine Privatperson i.d.R. Ankläger ist der Vertreter der (Straf)verfolgungsbehörde, also in der Regel ein Staatsanwalt.
Nicht in der juristische Fachsprache - dort wird zwischen dem zivilrechtlichen „Beklagten“ und dem strafrechtlichen „Angeklagten“ unterschieden, genauso wie zwischem dem zivilrechtlichen „Kläger“ und dem strafrechtlichen „Ankläger“, wie du weiter unten eigentlich richtig schreibst.
„Verklagen“ ist im Prinzip das gleiche wie „klagen“, nur grammtikalisch anders konstruiert:
Ich klage gegen meinen nachbarn.
Ich verklage meinen Nachbarn.