Liebe/-r Experte/-in,Wir beauftragten einen Architekten uns beim NEUBAU unseres neuen Hauses behilflich zu sein.Das Haus ist jetzt fertig bzw. bezugsbereit.Der Architekt will ABER uns kein Übergabeprotokoll ausstellen.Kurz gesagt,uns fehlt in DOKUMENTARISCHER FORM das Schreiben,welches uns sagen würde,dass ALLES fachlich ausgeführt und durch ihn,unseren Architekten,abgenommen worden ist.Obwohl er die ganzen Baufirmen aufgesucht und beauftragt hat,um das Bauvorhaben zu verwirklichen,ist er der Meinung,dass es ihn in keiner Weise angehen würde.Er will den Rest seines Honorar bezahlt bekommen und somit ist die Sache für ihn als erledigt zu betrachten.Er sagte zu uns letztens KLAR und DEUTLICH.Es gibt von seiner Seite aus kein Schreiben oder sonstige Sachen,welche sich als Dokumente darstellen würden,aus den es zu sehen wäre.Man hat das Bauvorhaben ins Leben gebracht und die Übernahme des Objekt erfolgte durch ihn,als Architekten.
Es kommt nichts.Außer,dass er uns wieder ermahnt hat.Die Rechnung für seine Dienste sei offen…Die Rechnung werden wir auf jeden Fall zahlen.Erstmals hätten wir aber gerne das Schreiben in den Händen,aus dem wir sehen würden.Man baute das Haus fachgerecht und all die durchgeführten Arbeiten sind fachlich ausgeführt und durch den Architekten abgenommen worden.
Gibt es § im Baurecht dafür,dass man es in paragraphischer Weise dem Mann zu verstehen gibt.Da ist das Gesetz und er ist verpflichtet dies zu machen.Im Voraus danke ich Ihnen für das Info bzw. Ihre Hilfe.Jörg