hallo freunde der gesetzlichen versicherung,
ich beabsichtige ein semester im ausland zu studieren. ich bin
selber in der studentischen KV krankenversichert und möchte
von 09/2004 bis 03/2005 in ungarn sein.
so, nun hat mir meine KV (BKK) einen „E 128“ geschickt…
„Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während
eines Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat“
ungarn wird nun zum 1.5.04 EU mitglied, also eigentlich richtig
der schein, aber wie geht das nun konkret? ich zahle weiter hier
in D meine prämien und wenn ich in ungarn als studie zum arzt
muss, zeige ich den schein vor? in der apotheke etc. muss ich
ggf. zuzahlen, ist da eine private krankenversicherung (als zusatz)
zu empfehlen? gerade für rückholung aus dem ausland etc. …
ich will ja nicht krank werden dort, aber ich habe so meine
probleme, da der schein auf deutsch ist und wohl kaum ein
ungarischer arzt das ding kennt, oder?
aaaaaaaaarrrgggggghhhhhhhhhhhh!
wer weiss rat?
mfg vom
showbee
hallo showbee,
ich gehe von der Praxis Italien aus.
dort musst Du Dir von der Behörde (so wie ich informiert bin das nächste KH) einen italienischen Krankenschein holen (unter vorlage des int. Krankenscheins) und wirst dann bei den Ärzten (so sie willig sind) nach italienischer Art behandelt.
Diese Absicherung ist nicht ganz das, was Dun in D gewohnt bist, besonders beim ZA.
Deswegen empfiehlt es sich, eine extra Reisekrankenversicherung abzuschließen. Eine der günstigsten ist die DKV, die Tarife hat, die für 6 wochen aber auch 12 Monate und sobar einen für 60 Monate gelten. Die sind nicht teuer und bieten Dir einen recht guten Privatpatientenschutz.
Wie es mit Ungarn im speziallem ist, wird uns sicher einer der GKV-Leute sagen
Ich vermute mal nicht anders.
Grüße
Raimund
Hallo,
Deutschland hat mir Ungarn ein Sozialversicherungsabkommen.
Insofern hat das mit dem E 128 schon seine Richtigkeit.
Gegen Vorlage dieses Scheines bei der in Ungarn zuständigen
Stelle (Krankenversicherung - Adresse muesste im Merkblatt stehen,
das dir deine Kasse bestimmt mitgegeben hat) erhälst du die gleichen#Leistungen, die ein Ungar auch erhalten würde.
Diese Leistungen werden dann mit der Deutschen kasse abgerechnet.
Trotz dieser Versicherung empgehle ich zustätzlich eine
Auslandskrankenversicherung über eine Privatkrankenversicherung damit
du im Ernstfall auch 100%ig abgesichert bist.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
da Deutschland mit Ungarn ein Sozialversicherungsabkommen hat
(gilt bereits jetzt schon) geht das mit dem E 128 schon in
Ordnung.
Diesen Schein legtst Du im Bedarfsfall bei der in Ungarn zuständigen
Stelle (Krankenversicherung) vor und erhälst dann die gleichen Leistungen wir ein Ungar/Ungarin. Die KOsten werden dann mit deiner
Krankenkasse in Deutschland abgerechnet.
Trotzdem empfehle ich dir unbedingt eine zusärtliche Auslabndskranken-
versicherung bei einer Privátkrankenversicherung damit Du auch wirklich 100%ig abgesichert bist (z.B. Rücktransport)
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Raimund,
da bist Du mir im wahrsten Sinne des Wortes in die Quere gekommen -
ich hatte meine erste Antwort abgeschickt, aber sie wurde nicht
angezeigt. Da hab ich es nochmals versucht, jetzt sind zwei da und die deinige - das ist die Technik !!
Gruss
Günter
danke günter und raimund!
hi ihr zwei,
dann werde ich mich mal kümmern, um die adresse zu bekommen und eine vernünftige private zusatz-kv … ist die DKV nicht jetzt auch allianz?
mfg vom
showbee
hallo Günter,
ist doch schön, wenn die GKV mit der PKV Hand-in-Hand geht, oder? Der gleichen Meinung ist. *g*
Grüße
Raimund