Der Autoverleih/ die Fahrradausleihe

Hallo!

ich bin total verwirrt:
Es heißt „der Autoverleih“ , aber „die Fahrrasausleihe“. „Der Autoverleih“ findet man im Duden, aber man findet „Fahrradausleihe“ nicht im Duden. Warum eigentlich?
Warum kann ich nicht schreiben, „die Autoausleihe“ und „der Fahrradverleih“ Wo ist das Problem? Was ist der Unterschied?

Danke

Hallo Nadja,

wo hast Du denn das her? Es gibt den Fahrradverleih, auch im Duden.
Autoverleih und Fahrradverleih sind beides die Betriebe, die Autos bzw. Fahrräder verleihen.

Die Ausleihe ist der Vorgang, sich etwas auszuleihen. Ausleihe kann z.B. in der Bücherei auch die Theke sein, wo man den Ausleihvorgang vollzieht. „Fahrradausleihe“ ist meines Erachtens kein fester Begriff und findet sich deswegen auch nicht im Duden. Man kann ihn bilden, es ist nichts daran auszusetzen.

Ich dächte dabei eher an eine Servicestelle z.B. auf einem Hotelgelände, weniger an ein kommerzielles Ladengeschäft. Aber das ist nur eine Tendenz.

„Fahrradverleih“ ist sicher gebräuchlicher als „Fahrradausleihe“. Vielleicht wird in Deinem Text auch nur aus stilistischen Gründen variiert, um die Wiederholung zu vermeiden?

Viele Grüße,
Jule

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Wer verbietet es dir denn ?
Du kannst das schreiben.

Und wenn du „Verleih“ mit der Fahrzeugart kombiniert, dann passt immer „der“.

der Autoverleih, der Fahrradverleih, der Werkzeugverleih, der Bootsverleih

Dein 1. Beispiel ist doch mit „Ausleihe“ gebildet, und das erfordert die Ausleihe, aber der Ausleih

Warum der Duden nicht „Ausleihe“ auflistet ? Ich nehme an, weil das umgangssprachlich und eher ungebräuchlich ist. Es ist ja so eine missglückte Art der Substantivierung aus „ausleihen“ .

Es gibt z.B. das „Leihhaus“ (verkürzt von Pfandleihhaus) .

und noch eins:
Der Begriff „Ausleihe“ zielt auch auf das ausleihen an sich ab, nicht wie „Verleih“ auf das Ladengeschäft, die Firma.

MfG
duck313

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Hallo Jule

Die Fahrradausleihe findet man nicht im Duden. Aber du hast recht, man findet „der Fahrradverleih“ dort
Viele Grüße

Niemand! Mein Sprachgefühl, Sprachgebrauch und die Recherche im Internet und nicht zu vergessen, meine mangelhaften Deutschkenntnisse :wink:

Hallo duck,

da hast Du Dich verschrieben und meinst, „die Ausleihe, aber der Verleih“, richtig?
Nur, damit Nadja sich nicht was Falsches einprägt.

Viele Grüße,
Jule

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aber nur Umgangssprachlich, denn in Wirklichkeit vermieten sie diese.

Leihe ist ein unentgeltlicher Vertrag
Miete ein entgeltlicher Vertrag

Hallo,

um den Begriff Leihe geht es hier nicht, sondern um Verleih (1.) - womit standardsprachlich auch

ein entgeltlicher Vertrag

bezeichnet wird, siehe https://www.duden.de/rechtschreibung/verleihen#Bedeutung-1

1. [gegen Gebühr] vorübergehend einem anderen überlassen, zur Verfügung stellen

und https://www.dwds.de/wb/verleihen#d-1-2 (2.).

Gruß
Kreszenz

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Hallo,

weswegen ja auch der Begriff „Leihgebühr“ existiert.

Viele Grüße,
Jule

dazu schreib ich

ein Begriff der schon doppelt falsch ist, denn eine Gebühr darf nur der Staat verlangen.

aber nur Umgangssprachlich

… und weil das nicht zutrifft, schrieb ich „standardsprachlich“

über den Mundarten, lokalen Umgangssprachen und Gruppensprachen stehende, allgemein verbindliche Sprachform; gesprochene und geschriebene Erscheinungsform der Hochsprache

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Deswegen gibt es ja auch



Die Existenz einer Definition von Gebühr in der jurstischen Fachsprache Deutschlands ändert nichts daran, dass standardsprachlich das Wort Gebühr einen weitaus größeren Bedeutungsumfang hat - so groß, dass er, wie die Gebührenordnungen zeigen, sogar im Bereich der Rechtsprechung über die Definition hinausgehend verwendet wird.

Gruß,
Max

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Die Behauptung, nur der Staat könne Gebühr erheben, war also über Gebühr.

Ich mein man bloß. Sind ja schließlich im Deutschbrett. Da gebührt es sich, für die Richtigstellung deinen Artikel zu liken :slight_smile:

Gruß
Metapher

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Richtig, so wie Masse und Gewicht durcheinandergeworfen werden, mieten und leihen usw. usf. Kann man schön finden, man kann dem gleichgültig gegenüberstehen oder man kann zumindest einen Sprachschüler darauf hinweisen, daß es schon einen Unterschied zwischen Gebühr und Entgelt gibt. Deine Beispiele sind dazu übrigens keine Gegenbeispiele. Nachzulesen hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgebg/__22.html

Hinter den Gebührenordnungen der Ärzte, Notare usw. steckt halt am Ende doch wieder der Staat; insofern ist Naseweis’ Hinweis durchaus richtig. Natürlich kann jeder so reden, wie ihm der Schnabel gewachsen ist, aber es schadet ja auch nicht zu wissen, daß Miete und Leihe, Masse und Gewicht und Gebühren und Entgelte konkurrierende Begriffe sind.

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Danke, da kann ich mir die Arbeit Sparen