Unsinn! Wenn die Bahn die Fahrpläne aufweicht, werden weniger
Leute mit der Bahn fahren. Daran kann kein Interesse bestehen.
Aber diese Schwarzmalerei hat man auch vor Privatisierung der
Bahn und der Öffnung des Nahverkehrs gehört. Das Gegenteil ist
eingetreten.
Ja? Bist du dir da sooo sicher?
Ja! Im aktuellen Eisenbahnkurier steht ein schöner Artikel über die Zeit nach der ‚Regionalisierung im SPNV‘. Es fahren heute weit mehr Züge, die neuer und besser ausgestattet sind, als damals.
Hat sich seit 1835 hier nichts verändert? Es wird Zeit, dass
das Gesetz, dass die Bahn von Schadenersatzforderungen
befreit, von Adolf persönlich unterschrieben, abgeschafft
wird. Schließlich ist die Bahn kein Staatskonzern mehr,
sondern ein privates Unternehmen, dass an die Börse will.
Ja, ist praktisch wenn man das immer drehen und wenden kann
wie man will. Auf der einen Seite ist man ein
Privatunternehmen, auf der anderen Seite wird einem dann aber
vorgeschrieben wo man beispielsweise die Züge einkaufen muss.
Vorgeschrieben wird der Bahn sicherlich nichts! Wenn, sind das gute Ratschläge der Aktionäre (Bund). Aber es geht hier nicht darum, wer wem was vorschreibt, z. B. dass die Bahn gewonnene Ausschreibungen für Arbeitsplätze fordert (Wir bauen das neue AW, wenn wir die und die Strecke kriegen).
Die Bahn AG ist ein Monopolist, der sein Monopol und seine guten Kontakte nutzt, um Wettbewerber zu behindern oder auszuschalten. Und im Gegenzug muss man dann halt deutsches Wagenmaterial kaufen.
Ach so: Dass die Bahn alte, aber noch funktionstüchtige Loks (216, 218, 232) verschrottet, damit sie blos nicht der Konkurrenz in die Hände fallen, sei auch noch erwähnt. Und diese Loks wurden aus Bundesbahnbeständen, bezahlt mit unseren Steuergeldern, übernommen.
Warum sollte der Zug davon große Verspätung bekommen? Der
Notarzt wird gerufen und im nächsten Bahnhof wird der
Verletzte abtransportiert.
Schöne Theorie, Praxis sieht aber leider anders aus. Aus dem
fahrenden Zug wird der Notarzt zum nächsten Bahnhof gerufen,
vielleicht sogar ein Bf an dem der Zug normal gar nicht halten
würde. Selbst wenn wir annehmen das der Notarzt schon vor dem
eintreffen des Zuges am Bahnsteig wartet, was in der Regel
nicht der Fall ist, wird der Patient nicht ohne Erstversorgung
aus dem Zug geworfen. Interne Statistik sagt hierzu 20 Minuten
Verspätung…
Das ist mir eigentlich auch egal. Wie oft bekommt jemand einen Herzinfarkt im Zug? Dafür kann man als Fahrgast ggf. Verständnis haben. Dass aber Verspätung aufkommt, weil eine Langsamfahrstelle in Folge mangelhafter Gleiswartung nicht Enden will, dafür braucht niemand Verständnis haben!
Wenn der Selbstmörder überlebt, bekommt er natürlich eine
Rechnung, genauso wie der Idiot, der mutwillig ein rotes
Signal missachtet und auf die Bahngleise gefahren ist.
Zeig mir den Selbstmörder der es schafft einen Zusammenprall
mit nem Zug zu überleben…
Vielleicht hat er noch versucht zu fliehen? Oder es war kein Selbstmörder, sondern irgendein Spinner, der über die Gleise gelaufen und dabei ausgerutscht ist. Bein ab.
Geht anderen Unternehmen auch so. Pech.
Oder den 425ern… bei denen funktionierte die
Wirbelstrombremse bei Regen nicht. Schlecht getestet, möchte
ich da sagen!
Richtig, das geht anderen auch so - siehe NOB derzeit in
Hamburg. Aber auch die zahlen deswegen nichts zurück.
Nein, weil Eisenbahnunternehmen nicht für Verspätungen haften müssen. Warum sollten die kleinen EVUs haften, wenn es die große Bahn auch nicht tut?
Wir Fahrgäste verlangen von der Bahn nichts anderes, als von
jedem anderen Vertragspartner. Wenn der neue Fernseher nicht
funktioniert, bringen wir ihn zum Händler zurück. Und der
verweist nicht an den Hersteller oder meint, der Fernseher
wäre nicht kaputt genug.
Schlechtes Beispiel. Vergleichs mit nem Taxi das im Stau
stecken bleibt, das dreht auch nicht um und fährt zum
Ausgangspunkt oder zahlt dir Geld zurück - im Gegenteil, da
darfste vielleicht noch die Sauzeit bezahlen, bei der Bahn
kriegste wenigstens ne Tass´Kaff geschenkt 
Ein Taxi ist normalerweise immer schneller, als ein Nahverkehrszug. Und wenn dann Stau ist, hast du halt Pech gehabt.
Auf der Schiene gibt es aber keinen Stau, deshalb zählt dieses Beispiel auch nicht.
Wenn ich laut Fahrplan (Fernverkehr, innerhalb Deutschlands) um 15 Uhr in irgendeiner Großstadt ankomme und habe einen Termin dort um 15:30, - Gehzeit 10 Minuten - und mein Zug kommt erst um 16 Uhr dort an, was habe ich dann von dieser Leistung gehabt? Überhaupt nichts. Deshalb wäre es im Fernverkehr nur richtig, 1 Std. als Bemessungsgrundlage zu nehmen. 1 Std. Verspätung = 100% Fahrpreiserstattung, 30 Min 50% usw. Mindestverspätung im Fernverkehr: 10 Min = 15 % Erstattung.
Gruß
Marcus