Folgende Situation:
Person A möchte mit der Bahn zum Flughafen fahren, um dort seinen Flieger zu bekommen. Es steht ein ausreichendes Zeitpolster von circa 2 Stunden zur Verfügung. Person A kauft sich eine Fahrkarte und geht pünktlich (!) zum angegebenen Bahnsteig, wo auch schon der ICE abfahrbereit wartet. Person A steigt in den Zug ein und dämmert seinem Urlaub entgegen. Der Zug fährt los. Nach einigen Minuten kommt der Schaffner zum Kontrollieren der Tickets. Er schaut sich das Ticket von A an, runzelt die Stirn und sagt, dass er im falschen Zug sitzen würde. Dieser würde genau in die entgegengesetzte Richtung fahren und hätte nämlich aufgrund schlechter Witterungsbedingungen zwanzig Minuten Verspätung gehabt. Der nächste Stop sei erst in 100 Kilometern. A erschrickt. Er fragt darauf, ob er bei dem nächsten Bahnhof den entgegengesetzt fahrenden ICE noch erwischen könnte. Der Schaffner checkt kurz die Lage und sagt, dass dies wohl möglich wäre. Mit diesem Zug wäre es dem A noch möglich, rechtzeitig zum Flughafen zu kommen.
Er bemerkt jedoch, dass sein Zug zeitlich wohl nicht rechtzeitig am nächsten Bahnhof ankommen würde. Er bittet darauf den Schaffner mehrmals eindringlich, den anderen Zugführer zu kontaktieren, damit dieser vielleicht noch ein paar Minuten warten könnte. Der Schaffner probiert dies halbherzig und bricht dann nach dem dritten Versuch wegen eines angeblichen Funklochs ab. Der Zug fährt in den Bahnhof ein und A sieht, dass auf der anderen Seite der andere Zug noch wartet. A hetzt hinaus, doch der Zug fährt im vor der Nase weg. Der nächste Zug würde erst eine Stunde später fahren, zu spät, um noch rechtzeitig am Flughafen einzuchecken. A beschliesst darauf, sich ein Taxi zu nehmen und die circa 150 Kilometer zum Flughafen zu fahren, um noch rechtzeitig anzukommen.
Frage: Kann sich A die entstandenen Kosten von der Deutschen Bahn zurückerstatten lassen? Z.B. wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft und wegen schlechter Ausschilderung am Bahnsteig?
