Der 'Bahn'-Fall

Folgende Situation:

Person A möchte mit der Bahn zum Flughafen fahren, um dort seinen Flieger zu bekommen. Es steht ein ausreichendes Zeitpolster von circa 2 Stunden zur Verfügung. Person A kauft sich eine Fahrkarte und geht pünktlich (!) zum angegebenen Bahnsteig, wo auch schon der ICE abfahrbereit wartet. Person A steigt in den Zug ein und dämmert seinem Urlaub entgegen. Der Zug fährt los. Nach einigen Minuten kommt der Schaffner zum Kontrollieren der Tickets. Er schaut sich das Ticket von A an, runzelt die Stirn und sagt, dass er im falschen Zug sitzen würde. Dieser würde genau in die entgegengesetzte Richtung fahren und hätte nämlich aufgrund schlechter Witterungsbedingungen zwanzig Minuten Verspätung gehabt. Der nächste Stop sei erst in 100 Kilometern. A erschrickt. Er fragt darauf, ob er bei dem nächsten Bahnhof den entgegengesetzt fahrenden ICE noch erwischen könnte. Der Schaffner checkt kurz die Lage und sagt, dass dies wohl möglich wäre. Mit diesem Zug wäre es dem A noch möglich, rechtzeitig zum Flughafen zu kommen.

Er bemerkt jedoch, dass sein Zug zeitlich wohl nicht rechtzeitig am nächsten Bahnhof ankommen würde. Er bittet darauf den Schaffner mehrmals eindringlich, den anderen Zugführer zu kontaktieren, damit dieser vielleicht noch ein paar Minuten warten könnte. Der Schaffner probiert dies halbherzig und bricht dann nach dem dritten Versuch wegen eines angeblichen Funklochs ab. Der Zug fährt in den Bahnhof ein und A sieht, dass auf der anderen Seite der andere Zug noch wartet. A hetzt hinaus, doch der Zug fährt im vor der Nase weg. Der nächste Zug würde erst eine Stunde später fahren, zu spät, um noch rechtzeitig am Flughafen einzuchecken. A beschliesst darauf, sich ein Taxi zu nehmen und die circa 150 Kilometer zum Flughafen zu fahren, um noch rechtzeitig anzukommen.

Frage: Kann sich A die entstandenen Kosten von der Deutschen Bahn zurückerstatten lassen? Z.B. wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft und wegen schlechter Ausschilderung am Bahnsteig?

Hi,

Frage: Kann sich A die entstandenen Kosten von der Deutschen
Bahn zurückerstatten lassen? Z.B. wegen mangelnder
Kooperationsbereitschaft und wegen schlechter Ausschilderung
am Bahnsteig?

Du bist vielleicht ein Spaßvogel! Da bleibt mir echt die Spucke weg …

Gruß vom T.

So spassig fändest du das bestimmt nicht, wenn DIR das passiert wäre…

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So spassig fändest du das bestimmt nicht, wenn DIR das
passiert wäre…

Hehe, nein, sicher dann nicht. Dafür das du in den falschen Zug eingestiegen bist kann aber die Bahn nichts, ausser du weißt dieser nach das keine Durchsagen am Bahnsteig gemacht wurden, die Zugzielanzeiger am Bahnsteig wie am Zug ausgefallen sind usw., also das du in die Irre geführt wurdest - dann haste vielleicht eine Chance. Aber sonst, no way :wink:

Ich erinner mich dunkel an einen fast gleichen Fall, als an meinem Heimatbahnhof gut 50 Mann morgens um 7 einen (verspäteten) Regionalzug stürmten der dann auch in die total falsche Richtung fuhr, keiner mehr rechtzeitig in die Schule oder Arbeit kam. Wurde aber vorher alles durchgesagt, Bahnpersonal am Bahnsteig vorhanden - aber der Heerdentrieb ist eben stärker :wink:

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Mich wundert, dass Person A nicht auch noch die Notbremse gezogen hat. Was kriegen denn die ca. 300 Leute pro Bahnhof mit, die auf den Zug warten? Dass dieser nicht pünktlich abfährt. Und es gibt zahlreiche Züge, die dem ICE nachgeordnet sind und deshalb mitwarten müssen. Das Einzelschicksal ist zwar traurig, aber da hätte keiner mehr Verständnis für. Alle gingen nach Hause und würden über die Bahn schinpfen. Hinzu kommt, dass die Bahn mittlerweile Entschädigungen für Verspätungen leistet. Die könnte Person A gar nicht zahlen.

Folgende Situation:

Person A möchte mit der Bahn zum Flughafen fahren, um dort
seinen Flieger zu bekommen.
Zug fährt los. Nach einigen Minuten…
…im falschen Zug sitzen würde.
Dieser würde genau in die entgegengesetzte Richtung
fahren und hätte nämlich aufgrund schlechter
Witterungsbedingungen zwanzig Minuten Verspätung gehabt. Der
nächste Stop sei erst in 100 Kilometer´.

Er bemerkt jedoch, dass sein Zug zeitlich wohl nicht
rechtzeitig am nächsten Bahnhof ankommen würde. …

Frage: Kann sich A die entstandenen Kosten von der Deutschen
Bahn zurückerstatten lassen? Z.B. wegen mangelnder
Kooperationsbereitschaft und wegen schlechter Ausschilderung
am Bahnsteig?

Hallo,
mir ist es auch mal so ergangen,ich und meine Frau im falschen Zug.
Nur mussten wir nicht etwa einen Flug erreichen,es war nicht dringend
und wir hatten Zeit.(statt nach Saarbrücken fuhren wir nach Mainz).
Auch hier war es eine Verspätung,die uns diese Streich spielte.

Hierbei waren wir schuld,denn die Anzeigetafel war richtig und wir
etwas unaufmeksam.An die Lautsprecheransage kann ich mich allerdings
nicht erinnern,vieleicht war da keine?.

Deshalb: überleg bitte,ob Du etwas übersehen hast(Anzeigetafel etwa).

In deinem Fall war Schaden endstanden,vieleicht durch eigene Schuld.
In unserem Fall haben wir das Beste daraus gemacht,ein gemütliches
Frühstückerlebnis in Mainz,danach ein Stadtbummel.

Gruss Gerhard

Blöde Sache ist auch, dass an jedem zug dransteht, wo er hinfährt.

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So spassig fändest du das bestimmt nicht, wenn DIR das
passiert wäre…

Das Spaßige ist ja auch nicht die Geschichte, sondern wie du sie bewertest.

Levay

Hi

Frage: Kann sich A die entstandenen Kosten von der Deutschen
Bahn zurückerstatten lassen? Z.B. wegen mangelnder
Kooperationsbereitschaft und wegen schlechter Ausschilderung
am Bahnsteig?

Hm, da wird Person A wohl sehr schlechte Karten haben. Erstens müßte Person A beweisen, daß die Anzeigetafel falsch war und zweitens steht auf jedem Wagon drauf wo der Zug hinfährt.

Und was die Kooperationsbereitschaft betrifft: Hätte ich in dem anderen Zug gesessen, der auf Person A warten hätte sollen (und nehmen wir an, daß der das auch getan hätte) und wäre dadurch zu spät gekommen, dann wäre ich dermaßen von sauer gewesen, daß ich ein Posting bei w-w-w geschrieben hätte :wink:

Person A sollte es als Lektion fürs Leben nehmen und in Zukunft erst die Aufschriften lesen, bevor sie in einen Zug einsteigt.

Gruß
Edith
*diemit/inICEsindeutschlandschoneinigeserlebthat*

Hallo!

Frage: Kann sich A die entstandenen Kosten von der Deutschen
Bahn zurückerstatten lassen? Z.B. wegen mangelnder
Kooperationsbereitschaft und wegen schlechter Ausschilderung
am Bahnsteig?

Unglaublich. Was kann die DB dafür, wenn die fiktive Person A zu dämlich ist, in den richtigen Zug zu steigen…?

Grüße,

Mathias (der sich diese Antwort nicht verkneifen konnte…)

Hinzu
kommt, dass die Bahn mittlerweile Entschädigungen für
Verspätungen leistet. Die könnte Person A gar nicht zahlen.

Hallo,

Entschädigungen werden erst ab einer Verspätung von mehr als 1 Stunde bezahlt (also mind. 61 Minuten). Und das was bezahlt wird, ist angesichts der massiven Verspätung eine Frechheit.
Nichtsdestotrotz hast Du natürlich Recht, dass es nicht hinnehmbar ist, dass Hunderte Bahnreisende warten müssen, weil einer in den falschen Zug gestiegen ist. Wenn ich den Ausgangsbeitrag betrachte, muss ich annehmen, dass Passagier A wohl der einzige war, der in den falschen Zug gestiegen ist. Somit nehme ich mal an, dass die Anzeigen und Lautsprecherdurchsagen der Bahn korrekt waren.

Grüße

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Hallo,

Entschädigungen werden erst ab einer Verspätung von mehr als 1
Stunde bezahlt (also mind. 61 Minuten). Und das was bezahlt
wird, ist angesichts der massiven Verspätung eine Frechheit.

Ansichtssache. Wenn man sie die Gründe für Verspätungen ansieht ist ein großer Teil nicht der Bahn anzulasten:

  • Im Schnitt täglich 3 Selbstmörder, welche die betreffende Strecken für min. 2-3 Stunden dicht machen bis der Staatsanwalt alles wieder frei gibt. Notarzteinsätze, Unfälle am Bahnsteig, Bahnübergang usw… Normal liest man nur von den schweren Vorfällen in der Überregional-Zeitung, deshalb fehlt einem da der Überblick.
  • mangelhafte Technik, weil frisch von der Industrie gelieferte Züge nicht so funktionieren wie sie sollen, und die Politik der Bahn verweigert funktionierende Ware zu kaufen („Nein, wir müssen die heimische Industrie stützen - also kauft weiterhin bei Siemens und Bombardier!“ - Mehdorn ist deswegen mehr als 1x bei Schröder gewesen)
  • Verspätungen aus dem Ausland importiert
  • Witterungsbedingt - Schienenbrüche aufgrund großer Kälte, Schneemassen und Stürme die Bäume ins Gleis stürzen lassen weil die Bahn jetzt starke Auflagen für das Freischneiden von Sicherheitsstreifen hat und nicht mehr jeder Baum der 1m neben dem Gleis steht einfach so weg darf (…wollten die Grünen so!)
  • Verspätungen übertragen sich auf die nachfolgenden Züge + Anschlußzüge in Folge von Zugfolge, Streckenbelegung…

Natürlich gibts dann auch Sachen die man der Bahn anlasten kann. Baustellen und Langsamfahrstellen aller Orts, mangelhafte Infrastruktur (z.B. keine Weichenheizung und Schneepflüge, obwohl man in Bayern wissen sollte das ab und zu was weißes von oben kommt) aber insgesamt wird die Bahn mehr von aussen beeinflußt. Und für Dinge die sie nicht beeinflußen kann soll sie nun zahlen… für den Kunden sicher ok, Volkswirtschaftlich gesehen aber Schwachsinn.

Ich fahre seit 1998 täglich mit dem Zug zur Arbeit - mich hat die Bahn in den 7 Jahren nur 2x im Stich gelassen: 1x Schienenbruch und damit verbundene Umleitung, +30 Minuten, und 1x Stromausfall in ganz Nordbayern, +90 Minuten. Konnte aber auch die Bahn nix für, ein Baggerfahrer hat beim buddeln ein Kabel durchgetrennt und einen Kurzschluß verursacht. Ansonsten immer pünktlich, wobei für michs nicht auf die Sekunde ankommt.

Hallo,

Ansichtssache. Wenn man sie die Gründe für Verspätungen
ansieht ist ein großer Teil nicht der Bahn anzulasten:
Und für Dinge die sie nicht beeinflußen
kann soll sie nun zahlen… für den Kunden sicher ok,
Volkswirtschaftlich gesehen aber Schwachsinn.

Für Verspätungen, die die Bahn nicht verschuldet hat, zahlt sie sowieso nichts. Insofern haben Deine Schilderungen hier keine Bedeutung.
Man kann sich aber vorstellen, dass die Bahn daher versucht, die Schuld für Verspätungen stets von sich zu weisen.

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Hallo,

Ansichtssache. Wenn man sie die Gründe für Verspätungen
ansieht ist ein großer Teil nicht der Bahn anzulasten:
Und für Dinge die sie nicht beeinflußen
kann soll sie nun zahlen… für den Kunden sicher ok,
Volkswirtschaftlich gesehen aber Schwachsinn.

Für Verspätungen, die die Bahn nicht verschuldet hat, zahlt
sie sowieso nichts. Insofern haben Deine Schilderungen hier
keine Bedeutung.

Doch, haben Sie. Denn z.B. für die neuen, mangelhaften Züge muß die Bahn genauso gerade stehen wie für das monatelange Versagen des von Siemens in München gebauten neuen Stellwerks, für importierte Verspätungen oder weitergereichte Verspätungen durch Zugfolge…

Und wenn es nach dem Willen der EU geht müssen in Zukunft die Bahnen europaweit für alles gerade stehen, auch wenn sie überhaupt nichts dafür können - sie dürfen dann allerdings vom Verursacher Schadensersatz erstreiten.

Man kann sich aber vorstellen, dass die Bahn daher versucht,
die Schuld für Verspätungen stets von sich zu weisen.

Man kann sich aber auch vorstellen, das Fahrgäste daher versuchen der Bahn die Schuld zu geben und die Abweisung der Schuldfrage durch die Bahn nicht akzeptieren :wink:

Hallo,

Doch, haben Sie. Denn z.B. für die neuen, mangelhaften Züge
muß die Bahn genauso gerade stehen wie für das monatelange
Versagen des von Siemens in München gebauten neuen Stellwerks,
für importierte Verspätungen oder weitergereichte Verspätungen
durch Zugfolge…

Und wenn es nach dem Willen der EU geht müssen in Zukunft die
Bahnen europaweit für alles gerade stehen, auch wenn sie
überhaupt nichts dafür können - sie dürfen dann allerdings vom
Verursacher Schadensersatz erstreiten.

Ja also dann ist das ganze ja aufkommensneutral. Kein Grund zur Aufregung.

Man kann sich aber auch vorstellen, das Fahrgäste daher
versuchen der Bahn die Schuld zu geben und die Abweisung der
Schuldfrage durch die Bahn nicht akzeptieren :wink:

Manchmal sind die Äußerungen der Bahn eben unglaubwürdig. Wenn ein Fahrgast sieht, dass ein Zug bereitgestellt wird, der schon lange hätte abfahren sollen und der Gleis zuvor nicht belegt war, kann er sich 1 und 1 zusammen zählen.

Der Kunde zahlt genug für die Bahnticket. Ein bisschen Pünktlichkeit sollte er dafür erwarten dürfen. Und eine Entschädigung für Verspätungen ist mehr als nur angebracht.

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Ja also dann ist das ganze ja aufkommensneutral. Kein Grund
zur Aufregung.

Na, das glaube ich ja nicht. Das Insolvenzrisiko trägt dann nämich die Bahn.

Levay

Hi,

Frage: Kann sich A die entstandenen Kosten von der Deutschen
Bahn zurückerstatten lassen? Z.B. wegen mangelnder
Kooperationsbereitschaft und wegen schlechter Ausschilderung
am Bahnsteig?

Du bist vielleicht ein Spaßvogel! Da bleibt mir echt die
Spucke weg …

Gruß vom T.

So spassig fändest du das bestimmt nicht, wenn DIR das
passiert wäre…

Sicher nicht, aber ich würde nicht versuchen, meinen Fehler anderen in die Schuhe
zu schieben …

Gruß vom T.

Man kann sich aber auch vorstellen, das Fahrgäste daher
versuchen der Bahn die Schuld zu geben und die Abweisung der
Schuldfrage durch die Bahn nicht akzeptieren :wink:

Manchmal sind die Äußerungen der Bahn eben unglaubwürdig. Wenn
ein Fahrgast sieht, dass ein Zug bereitgestellt wird, der
schon lange hätte abfahren sollen und der Gleis zuvor nicht
belegt war, kann er sich 1 und 1 zusammen zählen.

Nein, eben nicht. Der Otto-Normal-Kunde (siehe Ausgangsthread :wink: ) und auch die meisten Vielfahrer haben keinen blassen Schimmer davon wie das System Bahn überhaupt funktioniert - man motzt rum, Bahnbashing ist ja derzeit mehr als In, die Medien machen es einem vor, den Billigfliegern gehört die Welt. Ein Zug wird mit Sicherheit nicht aus Spaß zu spät bereitgestellt, da hat es schon irgendwelche Gründe für.

Und eine
Entschädigung für Verspätungen ist mehr als nur angebracht.

Richtig, nur angemessen muß sie sein. Und eine 100% Rückzahlung belastet nur das System Bahn, es wird zur Verschlechterung des Fahrplanes führen. Wenn heute ein Anschlußzug 5 Minuten nach Ankunft des anderen Zuges fährt, wird die Bahn das irgendwann einfach auf 30 Minuten ausdehnen oder die Züge kurzerhand nicht mehr warten lassen (wie ja teilweise heute schon). Und zur Erinnerung: Der Kunde erwarb ein Beförderungsrecht, das ist seit 1835 so, und kein Recht auf Pünktlichkeit.

Aufkommensneutral ist das ganze zudem nicht. Die Bahn wird sich hüten und der 77jährigen die im Zug zusammenbrach und den Notarzt brauchte eine Rechnung zu schicken, genauso wie der Frau vom Selbstmörder oder dem Vater dessen Sohn über den Bahnübergang fuhr als dummerweise ein Zug kam und dann Scheibchenweise aus dem Auto gezogen wurde. Oder anderes Beispiel, die Bahn wollte von Siemens Geld zurück wegen defekter Klimaanlage im ICE 3, Siemens winkte ab und verwies an den Klimaanlagen-Hersteller und der meldete dummerweise kurze Zeit später Insolvenz an. Den Schaden hat die Bahn…

Hallo!

Nein, eben nicht. Der Otto-Normal-Kunde (siehe Ausgangsthread
:wink: ) und auch die meisten Vielfahrer haben keinen blassen
Schimmer davon wie das System Bahn überhaupt funktioniert -
man motzt rum, Bahnbashing ist ja derzeit mehr als In, die
Medien machen es einem vor, den Billigfliegern gehört die
Welt. Ein Zug wird mit Sicherheit nicht aus Spaß zu spät
bereitgestellt, da hat es schon irgendwelche Gründe für.

Der Zug kommt zu spät, weil die Schineninfrastruktur schlecht gewartet wird, Überholgleise abgebaut wurden und durch Langsamfahrstellen.

Und eine
Entschädigung für Verspätungen ist mehr als nur angebracht.

Richtig, nur angemessen muß sie sein. Und eine 100%
Rückzahlung belastet nur das System Bahn, es wird zur
Verschlechterung des Fahrplanes führen.

Unsinn! Wenn die Bahn die Fahrpläne aufweicht, werden weniger Leute mit der Bahn fahren. Daran kann kein Interesse bestehen. Aber diese Schwarzmalerei hat man auch vor Privatisierung der Bahn und der Öffnung des Nahverkehrs gehört. Das Gegenteil ist eingetreten. Wer keinen Druck hat, leistet nichts. Und wenn ein Zug mehr als 1 Std. zu spät ist, dann ist die vertraglich zugesicherte Leistung praktisch nicht mehr erbracht.

Wenn heute ein

Anschlußzug 5 Minuten nach Ankunft des anderen Zuges fährt,
wird die Bahn das irgendwann einfach auf 30 Minuten ausdehnen
oder die Züge kurzerhand nicht mehr warten lassen (wie ja
teilweise heute schon). Und zur Erinnerung: Der Kunde erwarb
ein Beförderungsrecht, das ist seit 1835 so, und kein Recht
auf Pünktlichkeit.

Hat sich seit 1835 hier nichts verändert? Es wird Zeit, dass das Gesetz, dass die Bahn von Schadenersatzforderungen befreit, von Adolf persönlich unterschrieben, abgeschafft wird. Schließlich ist die Bahn kein Staatskonzern mehr, sondern ein privates Unternehmen, dass an die Börse will.

Aufkommensneutral ist das ganze zudem nicht. Die Bahn wird
sich hüten und der 77jährigen die im Zug zusammenbrach und den
Notarzt brauchte eine Rechnung zu schicken.

Warum sollte der Zug davon große Verspätung bekommen? Der Notarzt wird gerufen und im nächsten Bahnhof wird der Verletzte abtransportiert.

genauso wie der
Frau vom Selbstmörder oder dem Vater dessen Sohn über den
Bahnübergang fuhr als dummerweise ein Zug kam und dann
Scheibchenweise aus dem Auto gezogen wurde.

Wenn der Selbstmörder überlebt, bekommt er natürlich eine Rechnung, genauso wie der Idiot, der mutwillig ein rotes Signal missachtet und auf die Bahngleise gefahren ist.

Oder anderes
Beispiel, die Bahn wollte von Siemens Geld zurück wegen
defekter Klimaanlage im ICE 3, Siemens winkte ab und verwies
an den Klimaanlagen-Hersteller und der meldete dummerweise
kurze Zeit später Insolvenz an. Den Schaden hat die Bahn…

Geht anderen Unternehmen auch so. Pech.
Oder den 425ern… bei denen funktionierte die Wirbelstrombremse bei Regen nicht. Schlecht getestet, möchte ich da sagen!

Wir Fahrgäste verlangen von der Bahn nichts anderes, als von jedem anderen Vertragspartner. Wenn der neue Fernseher nicht funktioniert, bringen wir ihn zum Händler zurück. Und der verweist nicht an den Hersteller oder meint, der Fernseher wäre nicht kaputt genug.

Und wenn dein Auto nur 100 statt 150 km/h fährt, kannst du es auch zurück bringen.

Gruß

Marcus

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Endlich mal einer, der die Knackpunkte beim Namen nennt, und die „Arbeit“ der Bahn richtig beleuchtet. Dafür einen Stern.
Gratulation zu diesem Beitrag

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