Hallo,
wie würde man den Begriff neuwertig gesetzlich definieren?
Konkret bei einer Uhr, die zweimal getragen wurde.
Ist hier neuwertig so zu verstehen, dass Gebrauchsspuren am Armband
vorhanden sein dürfen?
Danke!
Hallo,
wie würde man den Begriff neuwertig gesetzlich definieren?
Konkret bei einer Uhr, die zweimal getragen wurde.
Ist hier neuwertig so zu verstehen, dass Gebrauchsspuren am Armband
vorhanden sein dürfen?
Danke!
Moin, Sebastian,
wie würde man den Begriff neuwertig gesetzlich definieren?
aus guten Gründen gar nicht. Neu ist neu, gebraucht ist gebraucht, so siehst Du es auch bei ebay, dazwischen gibt es nichts.
Neuwertig, so gut wie neu, fast beinahe neu - alles Wendungen der Umgangssprache, die schlicht heißen: nicht mehr neu.
Gruß Ralf