Ein jugendlicher Fahrer mit Führerschein auf Probe wird spät abends von zwei Hilfspolizisten in Zivil dabei beobachtet, wie er eine Lichtzeichenanlage bei Rot überfährt.
Er erhält eine Anzeige, bestreitet aber die Tat und sagt aus, die Lichtzeichenanlage sei erst kurz bevor er diese erreicht hätte, auf Gelb gesprungen und sei noch Gelb gewesen.
Dennoch erhält er einen Bußgeldbescheid.
Was ist der beste Weg für ihn (keine Rechtsschutzversicherung vorhanden)?
Soll er den Bescheid akzeptieren und auch die Folgen wegen des Führerscheins auf Probe tragen (3 Punkte in Flensburg, Verlängerung der Probezeit, zwangsläufiger Beuch einer kostenpflichtigen Nachschulung)
oder Widerspruch einlegen und bei Gericht darauf hinweisen, dass die Hilfspolizisten in Zivil gar nicht so genau hätten sehen können, ob die Ampel schon rot gewesen ist, da sie nicht hinter ihm gewesen seien, sondern an der Seite gestanden hätten.
Er erhält eine Anzeige, bestreitet aber die Tat und sagt aus,
die Lichtzeichenanlage sei erst kurz bevor er diese erreicht
hätte, auf Gelb gesprungen und sei noch Gelb gewesen.
So könnte es ja auch gewesen sein.
oder Widerspruch einlegen und bei Gericht darauf hinweisen,
dass die Hilfspolizisten in Zivil gar nicht so genau hätten
sehen können, ob die Ampel schon rot gewesen ist, da sie nicht
hinter ihm gewesen seien, sondern an der Seite gestanden
hätten.
Anders herum. Den exakten Zeitpunkt des Überfahrens einer Anhaltelinie kann man nur von der Seite aus 100%ig erkennen, von hinten dagegen eher schlechter.
Angenommen, DU wärest Richter.
Zwei Personen sagen aus, dass sie zweifelsfrei den Rotlichtverstoß erkannt haben, der Betroffene räumt „gelb“ ein.
Weiterhin angenommen, diese beiden Aussagenden seien NICHT Mitglieder der russischen Wettmafia, die mit dem Beschulidgten noch ein Hühnchen zu rupfen hätten.
Hi,
dachte erst an einen politisch korrekteren Ausdruck für
Politesse aber die sind ja nicht in zivil unterwegs.
Weiss einer was das ist?
Das ist in Hessen (woanders auch?) ein Modell, bei dem normale Bürger, die das gerne wollen und unbescholten sind, eine kurze Ausbildung erhalten und dann in „Stoßzeiten“ wie Freitags Abends die Straßen bewachen.
Sie haben eingeschränkte Rechte gegenüber normalen Polizisten.
Angenommen, DU wärest Richter.
Zwei Personen sagen aus, dass sie zweifelsfrei den
Rotlichtverstoß erkannt haben, der Betroffene räumt „gelb“
ein.
Weiterhin angenommen, diese beiden Aussagenden seien NICHT
Mitglieder der russischen Wettmafia, die mit dem Beschulidgten
noch ein Hühnchen zu rupfen hätten.
Wie würdest Du entescheiden?
Mhh, Deine Meinung ist also, dass unter normalen Umständen zwei unbescholtene Personen (weil Hilfspolizist) vor Gericht einen höheren Glaubwürdigkeitsbonus haben (wie vermutlich Polizisten immer) als ein normaler Jugendlicher und der Richter daher in dieser Aussage-gegen-Aussage Situation gegen den Jugendlichen entscheidet.
Und dass der in Stafsachen wesentliche in-dubio-pro-reo Grundsatz hier nicht greift.
Was für den Jugendlichen den Nachteil hat, dass er zusätzlich noch Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen muss.
Dass sind die, die nicht mal den Hauptschulabschluß haben. Die können also auch kein Polizeihauptmeister sondern nur Polizeihilfsmeister werden.
Nee Quatsch. Kuck mal hier: http://www.projektwerkstatt.de/download/dateien_cd/h…
Ich glaube, so ist das in jedem Bundesland geregelt.
hi
hilfspolizisten gabs im osten mal…
heute sind es korrekt ausgedrückt hilfsbedienstete der staatsanwaltschaft.
meist wissen die polizisten nach nen halben jahr sowieso nichts mehr genaues. wenn der richter konkret fragt gibts meist nur … ja könnte sein… genau kann ich mich auch nicht mehr erinnern usw.
die leute haben so viel zu bearbeiten, dass sie sich am verhandlungstag ( meist 6mon. später oder noch länger) nicht mehr erinnern können . das wird dann meist eingestellt.
ich würde jedenfalls das nicht hinnehmen.
hauptmann
Es gibt in verschiedenen Bundesländern Personen mit verkürzter Ausbildung, die der Polizei quasi zuarbeiten; wie sie nun genannt werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. Der Begriff Hilfspolizist wäre durchaus möglich.
Deine Aussage:
heute sind es korrekt ausgedrückt hilfsbedienstete der staatsanwaltschaft.
ist unkorrekt. Früher hießen sie einmal „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“, seit dem 30.8.2004 aber „Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“. Diese Eigenschaft der Ermittlungsperson ist erforderlich, gewisse strafprozessuale Maßnahmen anzuordnen.
Deine Einschätzung zum Erinnerungsvermögen von Polizeibeamten kann ich nicht teilen. Wenn du ab und an mal eine Gerichtsverhandlung besuchen würdest, könntest du hören, dass sich die Polizeibeamten überwiegend sehr wohl erinnern.
Ein jugendlicher Fahrer mit Führerschein auf Probe wird spät
abends von zwei Hilfspolizisten in Zivil dabei beobachtet, wie
er eine Lichtzeichenanlage bei Rot überfährt.
Hi,
so dienstbereite Polizisten wünscht man sich doch, immer ein offenes Auge.
Er erhält eine Anzeige, bestreitet aber die Tat und sagt aus,
die Lichtzeichenanlage sei erst kurz bevor er diese erreicht
hätte, auf Gelb gesprungen und sei noch Gelb gewesen.
Nun, da würde ich den Hilfspolizisten eher glauben.
Dennoch erhält er einen Bußgeldbescheid.
Ist der Lauf der Dinge.
Soll er den Bescheid akzeptieren und auch die Folgen wegen des
Führerscheins auf Probe tragen (3 Punkte in Flensburg,
Verlängerung der Probezeit, zwangsläufiger Beuch einer
kostenpflichtigen Nachschulung)
Er könnte versuchen einen Richter davon überzeugen, aber wem wird der wohl glauben?
oder Widerspruch einlegen und bei Gericht darauf hinweisen,
dass die Hilfspolizisten in Zivil gar nicht so genau hätten
sehen können, ob die Ampel schon rot gewesen ist, da sie nicht
hinter ihm gewesen seien, sondern an der Seite gestanden
hätten.
Und damit werden die Hilfspolizisten glaubwürdig. Denn von der Seite können die Rotlichtverstöße besser gesehen werden als aus einer anderen Richtung.
Hat der fiktive Jugendliche sich zur Sache eingelassen?
Wurde er direkt kontrolliert, oder hat er lediglich aufgrund der Identifikation durch das Autokennzeichen ein Ticket per Post erhalten?
Falls 2x nein - ab zum Anwalt. Gute Chancen.
Falls 1x o. 2x ja - ab zum Anwalt. Schlechte Chancen…
Hat der fiktive Jugendliche sich zur Sache eingelassen?
Wurde er direkt kontrolliert, oder hat er lediglich aufgrund
der Identifikation durch das Autokennzeichen ein Ticket per
Post erhalten?
Falls 2x nein - ab zum Anwalt. Gute Chancen.
Falls 1x o. 2x ja - ab zum Anwalt. Schlechte Chancen…
Na ja, man müsste die Aufgabe wohl noch weiter detaillieren.
Nehmen wir mal an, es wäre etwas dazwischen.
Der fiktive Jugendliche hat ja widersprochen, dabei ausgesagt, dass die Ampel nicht rot war. Dies hatte er auch den Kontrolleuren gegenüber gesagt.
Sagen wir mal, besagte Hilfen der Polizei haben nicht direkt kontrolliert, sondern den Jugendlichen bis nach Hause verfolgt. Dort haben sie ihn mit weiteren Vorwürfen konfrontiert, wie überhöhte Geschwindigkeit und mutmaßten Alkohol. Herbeigerufene echte Polizisten konnten aber feststellen, dass der fiktive Jugendliche nicht alkoholisiert war. Zu den anderen Vorwürfen kam auch keine Anzeige.
Hat der fiktive Jugendliche sich zur Sache eingelassen?
Wurde er direkt kontrolliert, oder hat er lediglich aufgrund
der Identifikation durch das Autokennzeichen ein Ticket per
Post erhalten?
Falls 2x nein - ab zum Anwalt. Gute Chancen.
Falls 1x o. 2x ja - ab zum Anwalt. Schlechte Chancen…
Na ja, man müsste die Aufgabe wohl noch weiter detaillieren.
Nehmen wir mal an, es wäre etwas dazwischen.
Der fiktive Jugendliche hat ja widersprochen, dabei ausgesagt,
dass die Ampel nicht rot war. Dies hatte er auch den
Kontrolleuren gegenüber gesagt.
Sagen wir mal, besagte Hilfen der Polizei haben nicht direkt
kontrolliert, sondern den Jugendlichen bis nach Hause
verfolgt. Dort haben sie ihn mit weiteren Vorwürfen
konfrontiert, wie überhöhte Geschwindigkeit und mutmaßten
Alkohol. Herbeigerufene echte Polizisten konnten aber
feststellen, dass der fiktive Jugendliche nicht alkoholisiert
war. Zu den anderen Vorwürfen kam auch keine Anzeige.