ich benötige für folgenden Sachverhalt Eure Hilfe.
Hugo Müller möchte, dass nach seinem Ableben sein Bruder Felix
Müller nichts erhält.
Sein Erbe soll ausschließlich seiner Ehefrau zukommen.
Eigene Kinder sind nicht vorhanden.
Hi,
dann macht Hugo ein Testament, in dem er seine Frau als Alleinerbin einsetzt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Hugo Müller ist sich nicht sicher ob dem Bruder ein
Pflichtteil zusteht.
Nein, Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Besteht die Möglichkeit dieses Pflichtteil durch ein Testament
oder notarielle Vereinbarung wegzubekommen ?
Pflichtteilsansprüche können nur durch notariellen Verzicht aufgehoben werden.
Da die Mutter noch lebt, bestünde eine Option, wenn sie auf
das Erbe verzichtet,
dass dann später nach ihrem Tod das Pflichtteil auch nicht auf
den Bruder übergeht ?
Die Mutter ist pflichtteilsberechtigt, der Bruder nicht. Wäre die Mutter verstorben, würde ohne testamentarische Verfügung, der Bruder durch die gesetzliche Erbfolge neben der Ehefrau erben. Der Bruder ist Erbe zweiter Ordnung.
Will man nicht, das die Mutter einen Pflichtteil erhält, muß man einen notariellen Pflichtteilsverzicht machen.,
Also noch mal kurz: Sind keine Kinder vorhanden, erben lt. gesetzlicher Erbfolge neben der Ehefrau auch - wenn noch lebend - die Eltern des Verstorbenen, diese sind zudem pflichtteilsberechtigt. Leben die Eltern nicht mehr, wären neben der Ehefrau auch die Geschwister des Verstorbenen erbberechtigt, diese haben aber keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Geschwister können testamentarisch enterbt werden, in dem man die Ehefrau als Alleinerbin einsetzt. Eltern haben zumindest Anspruch auf einen Pflichtteil, diesen kann man nur durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht aufheben.
Gruß
Tina