Hallo,
diesen Artikel habe ich kürzlich in einer Zeitung gelesen:
Ab 1. Januar 2004 steigt der höchstmögliche Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherte von gegenwärtig 241.50 Euro auf 249,33 Euro. Das hat der Gesetzgeber Anfang Oktober festgelegt. Da der Arbeitgeber aber immer nur die Hälfte des tatsächlichen Versicherungsbeitrages zahlt bleibt bis zur Erreichen des Höchstzuschusses of „etwas übrig“. Dieses Geld kann den angehörigen des Angestellten zugute kommen. Denn laut Paragraf 257 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches V muss der Arbeitgeber bis zur Ausschöpfung des 249,36 Euro auch die Privatpolicen nicht berufstätiger Angehöriger alimentieren. Zahlt beispielsweise ein Arbeitnehmer für seinen Vertrag 350 Euro, bekommt er von seinem Chef 175 Euro als Zuschuss. Die „restlichen“ 74,36 Euro könnten dann in die private Krankenversicherung der Ehefrau fließen. Um also kein Geld zu verschenken, sollten Arbeitnehmer, die das betrifft, im Januar die Versicherungsverträge ihrer angehörigen beim Chef vorlegen.
Stimmt dies bzw. wer hat mehr Infos ?
Betrifft dies tatsächlich nur Policen von n i c h t berufstätigen
Angehörigen oder könnte man den „Zuschuss“ auch für eine private Krankenzusatzversicherung" der berufstätigen Ehefrau verwenden.
Gruss
Arni
