Hallo.
Der Paderborner Dom soll „sich selbst gehören“.
Wie man mir gesagt hat, soll im Grundbuch stehen: Der Hohe Dom zu Paderborn, Eigentümer: Der Hohe Dom zu Paderborn.
Kann denn eine Immobilie auch gleichzeitig Immobilienbesitzer (und sogar von sich selbst) sein?
Ich habe da ein Verständnisproblem.
Gruß
Jochen
Hallo,
es kommt natürlich darauf an, was der Begriff der bei „Eigentümer“ steht genau bezeichnet. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß „Der Hohe Dom zu Paderborn“ eine juristische Person ist und etwa das Domkapitel in Paderborn so bezeichnet wird.
Gerhard
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Hallo Gerhard.
es kommt natürlich darauf an, was der Begriff der bei
„Eigentümer“ steht genau bezeichnet. Ich kann mir durchaus
vorstellen, daß „Der Hohe Dom zu Paderborn“ eine juristische
Person ist und etwa das Domkapitel in Paderborn so bezeichnet
wird.
NEIN. Die offizielle Anrede wenn man an das Bistum schreibt heißt „Der Erzbischöfliche Stuhl“.
Das Domkapitel hat die Hausherrenfunktion im Dom. Aber das ist ja was ganz anderes als die Eigentümerschaft.
Bei normalen Pfarreien gehört in den meisten Fällen die Kirche der Pfarrgmeinde vertreten durch den Kirchenvorstand.
Aber in diesen Fällen ist als Eigentümer die Pfarrgemeinde eingetragen.
Jochen