Der e-Mail Empfägner hat Ihre Nachricht geöffnet. Kann ich feststellen ob eine ankommende Mail mit

LiebeR ExperteIn,

bei manchen Mail Kontakten bekommt man schonmal die Nachricht: „Der e-Mail Empfänger hat Ihre Nachricht geöffnet.“
Kann ich feststellen ob eine ankommende Mail mit diesem Hyperlink ausgestattet ist ?

Anders gefragt, kann ich eine Mail öffnen und verhindern, das der Absender diese Nachricht bekommt, es also sicher nicht mitbekommt, ob ich mich für seinen „Schrott“ interressiere, bzw. das Bezahlseiten behaupten können: „Ich würde nachweislich der wie ein Einschreiben mit Rückumschlag arbeitenden Benachrichtigungsfunktion Ihre Mails öffnen, mich also an den Leistungen der gebührenpflichtigen Teilnahme bediehnen?“

Verstanden ?

Antwort parat?

Das wäre nett, falls ich das ganze noch ausführlicher erklären soll/müsste
bitte eine Antwort geben auf die ich dann eine neue Frage formuliere, danke im Voraus

Jürgen

da musst du dich über die email provider informieren,
manche unterstüzten die funktion manche nicht. das hat
auch was mit datenschutz zu tun. am besten du googelst das
einfach mal

Hallo Jürgen,

ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden. Du möchtest, dass der Absender, wenn er die Funktion „Empfangsbestätigung anfordern“ für eine Mail aktiviert hat diese nicht senden.

Wenn ja, dann hier die Lösung: Mailprogramme wie z.B. Mozilla Thunderbird zeigen dir beim öffnen einer solchen Mail ein Abfragefenster an, bei dem du entscheiden kannst, ob du die Empfangsbestätigung sendest oder nicht.

Hallo Jürgen,

es handelt sich bei dieser Funktionalität nicht um einen Hyperlink sondern um eine Option des des E-Mail Programms.

Die Nachricht „Der Empfänger hat Ihre Nachricht geöffnet“ wird meines Wissens nur dann verschickt, wenn der Empfänger auf OK klickt und damit die Nachricht generiert.

Er kann aber genausogut auch auf Abbrechen klicken - in dem Fall bekommst Du keine Nachricht.

Ob die Nachricht manuell oder automatisiert generiert wird, hängt von den indivduellen Einstellungen und Optionen des E-Mail Programms des Empfängers ab.

Ob sich aus der Zusendung der o. g. Nachricht konkludent schließen lässt, dass Du Dein Einverständnis an den gebührenpflichtigen Leistungen gibst, wage ich zu bezweifeln.

  1. Der Beweiswert von E-Mails (ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist sehr gering.

  2. Hast Du dazu keine Willenserklärung in der E-Mail bekundet, ist die Behauptung des Anbieters hinfällig (außer Du hast irgendwo auf der Homepage ein Häckchen gesetzt und Dich damit einverstanden erklärt).

Mein Tipp: Nicht einschüchtern lassen und einfach darauf ankommen lassen. Hunde, die bellen, beißen nicht. Und wozu hat man eine Rechtschutzversicherung …?

Viele Grüße

Robin

Hallo Jürgen,

vorerst Verzeihung, dass diese Antwort so lange auf sich warten hat lassen. Hatte derzeit leider Probleme mit meinem Internetdienstanbieter. Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch behilflich sein kann, sollte die Frage noch aktuell sein.

Darf ich denn Fragen, ob das von Ihnen o.g. Beispiel Ihrer Situation entspricht?
Falls ja, von vornerein weg: Niemand kann/wird Sie aufgrund einer geöffneten E-Mail zur Kasse beten können. Schließlich muss man ja die E-Mail öffnen und lesen, bevor man entscheiden kann, ob das darin enthaltene Angebot für mich von Interesse ist, oder nicht. Natürlich auch kein schönes Gefühl zu wissen, dass irgendjemand jeden meiner Klicks im Posteingang protokollieren kann.

Um ehrlich zu sein hatte ich bisher so einen Fall noch nicht bearbeitet, sollte normalerweiße aber kein Hinderniss sein.

Als kleiner technischer Aspekt: Ich vermute, sofern ich alles richtig verstanden habe, das hier sog. „Makros“ benutzt wurden. Daher sollte zunächst mal gecheckt werden, wie seriös denn der Versender der E-Mail ist. (Oder ist es gar Spamm?)

Ein Screenshot einer solchen Mail (natürlich nur den Text „Der e-Mail Empfänger hat Ihre Nachricht geöffnet.“ bzw. das von Ihnen erhaltene Gegenstück hierzu) wäre hier für das bessere Verständnis und zur Visualisierung von Vorteil.
Eine Anleitung für das erstellen von Screenshots folgt:
Öffnen sie Ihre Programme so, dass die Ausgangsposition für den Screenshot gegeben ist.
Dann drücken Sie die Taste „Druck“ auf der Tastatur. Diese befindet sich i.d.R. neben der „Rollen“-Taste und 2 Blöcke über der „Entf“-Taste. Nun ist ihr aktueller Bildschirminhalt fotografiert.
Öffnen Sie Paint und drücken Sie (Strg + ‚V‘) um den Screenshot einzufügen. Diesen können sie in Paint beliebig editieren, um wichtige Informationen auszuschneiden und anschließend speichern.

Woran erkennen Sie denn, dass in eine E-Mail solchige Funktion implementiert wurde? Gibt es da einen Vermerk?

Grüße
Marc

Hi Jürgen,

Entschuldigung für die späte Antwort.

Je nach verwendetem Mailer sollte eine derartiges eMail-„Einschreiben“ gekennzeichnet werden, Thunderbird und Outlook beispielsweise fragen sogar nach, ob die Bestätigung tatsächlich gesendet werden soll.

Man unterscheidet hier zwischen der Empfangsbestätigung (MDN), die aussagt, ob der Empfänger die eMail geöffnet hat. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, den Übermittlungsstatus (DSN) abzufragen - hier erfährt man, ob die Mail beim Server des Empfängers abgeliefert wurde.

Für Bezahlseiten ist diese Option nicht interessant, da sie eine rechtsgültigen Vertrag mit Dir schließen müssten - das heißt Du musst mindestens die Postadresse oder gar noch Deine Bankverbindung angeben. Eine bestätigte eMail reicht hierfür (glücklicherweise ^^) nicht aus.

Ich hoffe die Antwort kommt nicht zu spät und nützt Dir was :smile:

LG
Matthias

Die Frage ist zwar alt aber ich antworte dennoch mal.

Das funktioniert so eigentlich nicht. Der Sender bekommt die Nachricht auch nur wenn man als Empfänger das zulässt. In der Regel gibt es ein Popup in dem geschrieben steht, dass der Sender eine Empfangsbestätigung angefordert hat und ob man diese senden möchte. Wenn man nein klickt kann man die Nachricht auch lesen ohne dass der Sender davon was merkt.