Der E-POSTBRIEF gesetzlich anerkannt?

Hallo an alle,

gilt eine private Kündigung (Wohnung. Angestelltenverhältnis etc) mit dem E-POSTBRIEF der Deutschen Post verschickt, als juristisch nachweisbar / schriftlich zugestellt?

Ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass es so sein soll, bin mir aber nicht sicher ob es nur eine Werbemasche der Deutschen Post ist.
Also würde eine solche Zustellung die man nachweisen kann auch vor Gericht akzeptiert werden?

danke und LG Jasmin

Hallo an alle,

gilt eine private Kündigung (Wohnung. Angestelltenverhältnis
etc) mit dem E-POSTBRIEF der Deutschen Post verschickt, als
juristisch nachweisbar / schriftlich zugestellt?

kündigung von wohnraum oder des angestelltenverhältnisses sind mittels e-postbrief unwirksam, da die schriftform mangels urkunde nicht eingehalten wird, §§ 126 I, 125 bgb.
dies ist jedenfalls dann der fall, wenn der e-postbrief nicht ausgedruckt und klassisch zugestellt wird (soll angeblich möglich sein, http://de.wikipedia.org/wiki/E-Postbrief wobei das problem ist, dass keine originalunterschrift auf dem ausdruck vorhanden ist…)

sollte die schriftform nicht gesetzlich vorgesehen sein, hat der e-postbrief mit einschreibefunktion wohl dieselbe beweiswirkung wie ein normales einschreiben. es entsteht also der anscheinsbeweis, dass dem empfänger das dokument mit dem behaupteten inhalt zugegangen ist. dieser müsste nun „qualifiziert“ bestreiten, dass dies der fall war, so dass der erklärende dann die beweislast trägt.

dazu gibt es aber auch andere ansichten, die einer e-mail generell einen geringen beweiswert zusprechen wollen wegen der hohen manipulationsgefahr etc. dieses problem stellt sich aber wohl nicht, da beim e-postbrief empfänger und absender registriert sein müssen.

ob der e-postbrief die elektronische form iSd § 126a bgb erfüllt (signaturgesetz), kann ich nicht sagen, die post bietet dazu sicherlich genauere infos.

entscheidungen zu dem thema wird man wohl vergeblich suchen…

Das Thema Schriftform wurde vom Verbraucherschutz schon einmal thematisiert. Das Ergebnis ist hier zu finden: http://www.telemedicus.info/article/2058-LG-Bonn-Wer…