Der erste Hauskauf / Grundbuchauszug

Hallo!
Ich möchte mit meinem Partner eine gebrauchte Immobilie kaufen. Nun habe ich eine Frage zum Grundbuchauszug: Im Exposé unserer Immobilie steht eine Grundfläche von ca. 400qm. Der Kaufpreis beträgt 135.000 EUR (Reiheneckhaus mit 120qm Wohnfläche zzgl. Dachboden nach Ausbau).
Im Grundbuch stehen aber nur 281qm Wohnfläche! Wie werden die Angaben im Grundbuch denn gerechnet? Und, falls hier wirklich um 120qm geschummelt worden ist, was ist ein realistischer Ansatz für eine Preisminderung?
Vielen Dank für Eure Hilfe und auch für Tipps, die beim Hauskauf zu beachten sind, bin ich dankbar!
Striezl

Hallo

ein Reiheneckhaus mit 281m² WFL ist doch wohl sehr unrealistisch:wink: das wird wohl eher die Grundstücksgrösse gemeint sein, wenn da was nicht stimmt, muss das natürlich geklärt werden.

LG
Mikesch

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Ich denke auch, da liegt vielleicht ein Irrtum vor. Im Grundbuch ist die Wohnflaeche ohnehin nicht eingetragen. Ich wuerde das vor Abschluss des Kaufvertrages klaeren. Es wirkt sich nicht unbedingt auf den Preis aus, aber du kannst ja versuchen noch runterzuhandeln, falls die Angabe im Expose zu hoch war.

Gruss
Christoph

Hallo alle Zusammen!
Da ist mir natürlich ein Fehler unterlaufen!
Mit 281qm im Grundbuch meinte ich natürlich die Grundfläche und nicht die Wohnfläche! ;o)
Zusammenfassung:
Im Exposé angegebene Grundfläche des Grundstücks: 400qm
Im Grundbuch angegebene Grundfläche: 281qm
Das Haus selber hat 120qm Wohnfläche auf 3 Etagen

Welche Fläche bezeichnet denn die Eintragung im Grundbuch? Die des Grundstücks (mit oder ohne Haus???)?
Danke für die Hinweise und weitere Antworten!
Gruß,
Striezl

Welche Fläche bezeichnet denn die Eintragung im Grundbuch? Die
des Grundstücks (mit oder ohne Haus???)?

Die des gesamten Grundstückes. Die Wohnfläche des Hauses wird im Grundbuch nicht verzeichnet. Bei Riehenhäusern gibt es oft noch ein Gemeinschafteigentum, z.B. eine Garagenanlage. Vielleicht rühren die 120 m2 daher.

Hallo Nordlicht!
Danke für die Antwort. Die Garage ist mit 30qm extra ausgewiesen im Grundbuch. Wird dann das Grundstück so hineingeschrieben, als ob das Haus gar nicht da wäre, oder wird die „bebaute“ Fläche abgezogen?

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ausgewiesen im Grundbuch. Wird dann das Grundstück so
hineingeschrieben,

Es wird dort nicht hineingeschrieben, es steht schon da. Die Eigentümer werden geändert.

wird die „bebaute“ Fläche abgezogen?

Die Grundstückgröße, so wie das Katasteramt sie erfaßt hat, steht dort drin, das hat mit der Bebauung nichts zu tun.

Laß Dir vom Verkäufer einen Grundbuchauszug besorgen (brauchst Du für die Finanzierung sowieso), dann siehst Du wie das aussieht.

Hallo,

Die des gesamten Grundstückes. Die Wohnfläche des Hauses wird
im Grundbuch nicht verzeichnet. Bei Riehenhäusern gibt es oft
noch ein Gemeinschafteigentum, z.B. eine Garagenanlage.
Vielleicht rühren die 120 m2 daher.

Ein ähnliches Exposee hatte ich vor einiger Zeit auch in den Händen. Die angegebene Fläche setzte sich zusammen aus:
Grundstücksfläche (Reihenendhaus)
Garagenfläche (separates Grundstück)
Anteil an einem (privaten) Erschliessungsweg, der den Anliegern zu gleichen Teilen gehört.

Makler scheinen manchmal kreativ zu rechnen …

Gruß
Jörg

Hallo,

ich würde dir empfehlen damit einen Juristen zu beauftragen. Du verstehst als juristischer Laie etwas falsch und bist angeschmiert. Ich bin zwar IT-ler, arbeite aber in einer Immobilienbank. Dort sagt jeder aus dem Kreditgeschäft, dass man das einem Juristen überlassen soll. Den Kaufvertrag muss sowieso am Ende dein eigener Jurist überprüfen. Wenn dem Typ, der dir das Haus verkauft, das Haus gar nicht gehört und du das aus dem Grundbuchauszug nicht begriffen hast, muss dir der Anwalt, der den Kaufvertrag erstellt hat und das Ganze weiß, das von Gesetzes her nicht mal sagen. Du brauchst eh einen eigenen Juristen, der die Verträge für dich überprüft. Lass ihn am Besten auch das mit dem Grundbuchauszug machen.

Gruß, Oliver

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