Der Ex-Ehemann ist tot. Und jetzt?

Hallo Expertin, hallo Experte,

der seit einigen Monaten nicht mehr im gemeinsamen Haus wohnende Ex meiner Bekannten ist gestorben. Der Scheidungsantrag läuft zur Zeit.

Der Ex hinterlässt zwei leibliche Kinder (14 und 16 Jahre alt), seine eigene Mutter und zwei Geschwister sowie die Ex, die die Beerdigung organisiert und bezahlt hat.

Wer erbt Vermögen und Schulden ?

Danke für Deine Hilfe!

Zerni

Einen wunderschönen guten Morgen,

Das Erbrecht des Ehegatten setzt immer eine rechtsgültige Ehe voraus. Es gilt also nicht für Geschiedene. Wer geschieden ist, hat am Nachlass des verstorbenen Ex-Ehepartners keinen Anteil mehr.
Schwieriger ist die Rechtslage während eines laufenden Scheidungsverfahrens, also dann, wenn der Todesfall noch vor der Scheidung eingetreten ist.

Hier ist u.a. wichtig, wer den Scheidungsantrag eingereicht hat und ob der andere dem Scheidungsantrag zugestimmt hat.

Hatte der überlebende den Scheidungsantrag gestellt und der verstorbene NICHT zugestimmt, so gilt das volle Erbrecht (wenn kein Testament vorliegt die gesetzliche Erbfolge) des überlebenden Ehegatten fort, ganz so, als hätte die Ehe weiter bestanden.

Hatte aber der Verstorbene selbst die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag zugestimmt und lagen die Voraussetzungen für eine Scheidung vor, so ist der Überlebende vom Erbrecht ausgeschlossen (§1933 BGB). In solchen Fällen muss geprüft werden, ob die Ehe tatsächlich geschieden worden wäre, wenn der Erblasser noch lebte.

Dies betrifft die Ehefrau, nicht jedoch die Kinder. Das Erbrecht der Kinder als Erben 2. Ordnung bleibt bestehen.

Ihre Freundin soll dies mit Ihrer Anwältin nochmal genau durchsprechen.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff

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Hallo Zerni,

es erben hier zunächst die Kinder.

Der geschiedene Ehegatte erbt grundsätzlich nichts. Dies gilt auch schon dann, wenn das Scheidungsverfahren rechtshängig ist und entweder der Tote den Scheidungsantrag gestellt oder dem Scheidungsantrag der Ehefrau zugestimmt hat, § 1933 BGB.

Viele Grüsse,
Simone

Hallo Zerni!

Auf jeden Fall würde ich schauen, ob die Kinder einen Anspruch auf Waisenrente haben. Außerdem könnte die Witwe einen Anspruch auf Erziehungsrente haben. Da das jedoch sehr komplexe Themen sind, rate ich ihr sich so schnell wie möglich an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung oder die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung zu wenden.

Viele Grüße
Flo