Der Ex Geld geliehen. Changse es zurück zu kriegen

  • Habe knapp 2000 Euro meiner damaligen Freundin geliehen.
  • Sie will sie nicht zurückgeben.

Habe einen handgeschriebenen Zettel, mit Ihrer Unterschrift und der Betrag ist vermerkt.
Dieser Zettel ist 2 Jahre alt.

Habe ich eine Changse, wenn ich mit diesem Zettel zu einem Anwalt gehe?

Hallo, als eigentlich müßte so ein Schriftstück reichen. Frage ist halt, ob deine Ex das Geld auch zurückzahlen kann. Weiß aber auch nicht, ob der Anspruch nicht schon verjährt ist, es sei denn, du hast zwischendurch mal gemahnt dann hast du ja die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu beantragen. Darauf muß sie dann reagieren ansonsten wird die Ford. rechtskräftig und du kannst dann Pfändungsbeschluß erwirken und 30 Jahre daraus vollstrecken. Laß dir mal einen Beratungstermin beim Anwalt geben, kostet so ca. 30 Euro oder falls vorhanden Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. LG Sabine