Der Exhibitionist

Warum ist ein Exhibitionist immer nur ein Mann? Sehe ich es falsch, dass weit mehr Frauen diese „Taten“ ausführen als Männer? Warum ist der Mann schlecht und bei der Frau schaue ich mit Begeisterung zu? Gibt es eine Frau die wegen diesem Verhalten vor Gericht war und auch verurteilt wurde?

Hmm,…

interessante Sichtweise. Bin ich selbst noch gar nicht drauf gekommen.
und eine Meinung oder Erklärung habe ich - wie selten - auch (noch) nicht…

In diesem Sinne - bin gespannt, was für Antworten kommen…

Hallo Gerd,

bei § 183 Abs. 1 StGB kann nur ein Mann Täter sein, weil eine exhibitionistische Handlung das Entblössen des Geschlechtsteils (genitales Entblössen des Penis) voraussetzt, um sich durch die Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass sich andere Personen hierdurch belästigt fühlen.

Frauen werden durch § 183 Abs. 4 StGB erfasst. Exhibitionismus gibt es auch bei Frauen, die Statistik spricht hier von etwa 2 %. Möglicherweise fühlen sich hier weniger Personen belästigt und es kommt in weniger Fällen zur Anzeige.

Kriminologen fordern im Übrigen bereits seit längerem die Abschaffung dieses Straftatbestandes, nachdem der Exhibitionismus auf einer Kontaktschwäche basiert und meist mit einem erheblichen Leidensdruck des Täters verbunden ist. Andererseits spricht für eine Bestrafung, dass die Tat für das Opfer oft einen aggressiven Charakter hat und das Opfer es ablehnt, in die Sexualität des Exhibitionisten unfreiwillig mit einbezogen zu werden.

Viele Grüsse
BM

Warum ist ein Exhibitionist immer nur ein Mann? Sehe ich es
falsch, dass weit mehr Frauen diese „Taten“ ausführen als
Männer? Warum ist der Mann schlecht und bei der Frau schaue
ich mit Begeisterung zu? Gibt es eine Frau die wegen diesem
Verhalten vor Gericht war und auch verurteilt wurde?

Warum ist ein Exhibitionist immer nur ein Mann? Sehe ich es
falsch, dass weit mehr Frauen diese „Taten“ ausführen als
Männer? Warum ist der Mann schlecht und bei der Frau schaue
ich mit Begeisterung zu? Gibt es eine Frau die wegen diesem
Verhalten vor Gericht war und auch verurteilt wurde?

Highspeed24(dot)net

Hallo,
es muss scheinbar schon einen Fall gegeben haben auch wenn ich auf Anhieb nichts gefunden habe ausser Foren wo das auch schon diskutiert wurde. Der §183 StGB zeigt aber schon mal einen Ansatz:

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

  1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
  2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1

bestraft wird.

Hallo Gerd,

bei § 183 Abs. 1 StGB kann nur ein Mann Täter sein, weil eine
exhibitionistische Handlung das Entblössen des
Geschlechtsteils (genitales Entblössen des Penis) voraussetzt,
um sich durch die Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen.
Gleichzeitig ist es erforderlich, dass sich andere Personen
hierdurch belästigt fühlen.

Frauen werden durch § 183 Abs. 4 StGB erfasst. Exhibitionismus
gibt es auch bei Frauen, die Statistik spricht hier von etwa 2
%. Möglicherweise fühlen sich hier weniger Personen belästigt
und es kommt in weniger Fällen zur Anzeige.

Kriminologen fordern im Übrigen bereits seit längerem die
Abschaffung dieses Straftatbestandes, nachdem der
Exhibitionismus auf einer Kontaktschwäche basiert und meist
mit einem erheblichen Leidensdruck des Täters verbunden ist.
Andererseits spricht für eine Bestrafung, dass die Tat für das
Opfer oft einen aggressiven Charakter hat und das Opfer es
ablehnt, in die Sexualität des Exhibitionisten unfreiwillig
mit einbezogen zu werden.

Viele Grüsse
BM

Hallo Bitter Moon,
danke für Deine klärenden Worte. Versuche mal festzustellen, ob es bei der „Frau“ nicht auch „Geschlechtsteile“ gibt!?! Geh doch mal bitte an den nächsten Zeitungsstand und schau aufmerksam auf die schönen Titelblätter. Ist das nun eine Art Exhibitionismus? Für mich ist es angenehm, dass so viele hübsche (nackte) Frauen zu betrachten sind. Grundsätzlich sehe ich überall nur Frauen als Exhibitionisten, aber der Mann wird verurteilt. Ist das auch ein verlorener Zug im Sinne der Emanzipation?

Warum ist ein Exhibitionist immer nur ein Mann? Sehe ich es
falsch, dass weit mehr Frauen diese „Taten“ ausführen als
Männer? Warum ist der Mann schlecht und bei der Frau schaue
ich mit Begeisterung zu? Gibt es eine Frau die wegen diesem
Verhalten vor Gericht war und auch verurteilt wurde?

Kriminologen fordern im Übrigen bereits seit längerem die
Abschaffung dieses Straftatbestandes, nachdem der
Exhibitionismus auf einer Kontaktschwäche basiert und meist
mit einem erheblichen Leidensdruck des Täters verbunden ist.

ja weißt du, auch pädophile leiden unter ihren zwängen.

und das Opfer es
ablehnt, in die Sexualität des Exhibitionisten unfreiwillig
mit einbezogen zu werden.

meinetwegen könnte der paragraf auch belästigung heißen oder einfach unter „beleidigung“ subsumiert werden. daß es einfach nicht bestraft wird, nur weil der arme täter leidet, sehe ich nicht ein.

gruß
datafox

Hallo Gerd,

wie gesagt: auch Frauen können exhibitionistische Handlungen vornehmen und verurteilt werden. Frauen werden von Abs. 4 erfasst. Abs. 1 ist nach dem Gesetzeswortlaut auf Männer beschränkt. Es bleibt bei beiden Exhibitionismus.

Im Übrigen sehe ich hier den Unterschied zwischen Exhibitionismus und Zeitschriftenfotos. Voraussetzung für den Straftatbestand ist, dass die Handlung Abscheu oder Ekel hervorruft und der Täter dem Opfer durch seine Handlung „zu nahe tritt“.

Viele Grüsse
BM

1 Like

Warum…
…passiert mir das nur nie…?

Grüße,

Mathias :wink:

extra für Dich…

…passiert mir das nur nie…?

http://home.arcor.de/berger.chris/exhibitionist.jpg

Gruß,
Christian

hi

Versuche mal festzustellen,
ob es bei der „Frau“ nicht auch „Geschlechtsteile“ gibt!?!

das entblössen der Brust ist nicht gleichzusetzen mit dem entblössen des Penis … sondern nur wiederum mit dem entblössen der Brust

ansonsten müsste jeder Bau- oder Gartenarbeiter der mit nacktem oberkörper arbeitet wegen Exhibitionismus angezeigt werden… wird er aber nicht … es ist einfach was ganz anderes ob oben ohne oder unten ohne…

Für mich ist es angenehm, dass so viele
hübsche (nackte) Frauen zu betrachten sind. Grundsätzlich sehe
ich überall nur Frauen als Exhibitionisten, aber der Mann wird
verurteilt.

nicht wenn er in der öffentlichkeit nur sein Hemd auszieht :o)

Gruß Hexerl

Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.

hallo BM,

Voraussetzung für den
Straftatbestand ist, dass die Handlung Abscheu oder Ekel
hervorruft …

das hieße also, wenn ein mann durch entblößen seiner geschlechtsteile heiterkeitsausbrüche hervorrief, wäre der tatbestand des exibitionismus nicht gegeben? :smile:

fragt sich
ann und grüßt

ist das…
…Deine Schokoladenseite…?

Grüße,

Mathias

Erregung
Hallo Nelly,

ich behaupte durchaus, dass manche Frauen sich über exhibitionistische Handlungen erregen. Letztendlich ist die Reizung eines Gegenübers durchaus auch ein erregendes Machtspiel, das Frauen seit Jahrtausenden sehr gut beherrschen:wink:

Die einseitige Sichtweise, nur die Männer seien „schuld“ an Pornographie ist für mich töricht. Es gehören zwei Seiten dazu, die sich einen Vorteil erwarten. Wo ein Angebot, da eine Nachfrage und vice versa. (Ich schließe hier ausdrücklich erzwungene Entblösungen etc. aus)

Die einzigen Unterschiede in diesem Fall für mich:
a) Frauen können ihren Exhibitionismus sehr viel legaler und akzeptierter ausleben (s. Medien etc.)
b) Kaum ein Mann fühlt sich durch eine nackte Frau in seiner Selbstbestimmung beeinträchtigt oder gar angegriffen. Schließlich ist es weiterhin schwer für eine Frau, einen Mann zu vergewaltigen.

Grüße
Jürgen

Hallo Hexerl,
nicht nur Oben ohne ist damit gemeint wenn ich von Geschlechtsteilen spreche. Und Du als Frau wirst auch über die „hervorragenden“ und erregbaren (sichtbaren) Geschlechtsteile der Frau Bescheid wissen. Ich will nicht den Anschein von unzüchtigen Memerkungen hinterlassen und bitte Dich nur über den kleinen Penis der Frau nachzudenken, welcher letztendlich auch sichtbar sein kann, im erregten Zustand!

Gruß
Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, der Vergleich hinkt schon gewaltig. Ich habe schon einige Männer erlebt, die sabbernd ihren Penis zeigen und dabei typische Bewegungen machen … das ist Exhibitionismus.

Mir ist aber noch keine Frau begegner, die sich mit weit gespreizten Beinen vor mich hingelegt hat, mir ihre Vagina präsentiert und dabei hechelnd masturbiert.

Sorry, aber hier scheint es schon gewaltige Unterschiede zu geben, zumal diese Männer leider oft auch nicht gerade Schönlinge sind.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 Like

Voraussetzung für den
Straftatbestand ist, dass die Handlung Abscheu oder Ekel
hervorruft …

das hieße also, wenn ein mann durch entblößen seiner
geschlechtsteile heiterkeitsausbrüche hervorrief, wäre der
tatbestand des exibitionismus nicht gegeben? :smile:

genau *grins* vor allem ist dann der Lustgewinn auf seiner Seite eher…äh… suboptimal *nochbreitergrins*

LG Hexerl

hi

Hallo Hexerl,
nicht nur Oben ohne ist damit gemeint wenn ich von
Geschlechtsteilen spreche.

wir sprachen nicht vorrangig über geschlechtsteile - welche es gibt ist mir durchausgeläufig *g* - sondern über exhibitionismus… und du beklagtest dich drüber dass die aaaaaaaaaaarmen Männer die die hosen herunterlassen als Exhis angezeigt werden und Frauen die barbusig abgedruckt werden auf Deckblättern von Zeitschriften eben nicht…

Und Du als Frau wirst auch über die
„hervorragenden“ und erregbaren (sichtbaren) Geschlechtsteile
der Frau Bescheid wissen.

doch doch … ist mir bekannt

Aber es ist ein unterschied ob Mann/frau … nur ihren Oberkörper entblössen, das wird gemeinhin NICHT als Exhibitionismus geahndet oder ob sie die Hosen herunter/ den Rock herauflassen … das IST dann exhibitionismus

Ich will nicht den Anschein von
unzüchtigen Memerkungen hinterlassen und bitte Dich nur über
den kleinen Penis der Frau nachzudenken, welcher letztendlich
auch sichtbar sein kann, im erregten Zustand!

*stirnrunzel* auf den von dir angesprochenen titelblättern werden aber keine eregierten Penisse gleichgültig welchen geschlechtes abgedruckt … nicht mal auf denen der ganz besonderen einschlägigen zeitschriften (Jugendschutz etc.) …

Gruß Hexerl