welche foltermethode am besten ??
mfg
asi
Ist doch egal. Warum sollten nicht die Angehörigen das erste Recht haben, ihre Familie zu schützen? Das kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein.
welche foltermethode am besten ??
mfg
asi
Ist doch egal. Warum sollten nicht die Angehörigen das erste Recht haben, ihre Familie zu schützen? Das kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein.
Tach auch!
Die Entführung hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits gestanden.
Es ging darum schlimmeres zu verhindern. Dies als
Folterandrohung zu bezeichnen finde ich zu einfach.
Und was sollte das in irgendeiner Form an der Tatsache ändern, daß Gäfgen bis zum Zeitpunkt der richterlichen Schuldfeststellung - und zwar exakt so lange - immer noch *nur* dringend Tatverdächtiger bzw. Angeklagter war???
Es wäre mir allerdings vollkommen neu, daß sich dieser Status von Ermittlungsbeamten nach eigenem Ermessen beugen ließe.
Ich möchte nur auf den weiter oben geposteten Beitrag von Wolfgang Dreyer verweisen.
Eine Darstellung, der absolut nichts hinzuzufügen ist.
Gruß
Thorsten
Moin,
Und was sollte das in irgendeiner Form an der Tatsache ändern,
daß Gäfgen bis zum Zeitpunkt der richterlichen
Schuldfeststellung - und zwar exakt so lange - immer noch
*nur* dringend Tatverdächtiger bzw. Angeklagter war???Es wäre mir allerdings vollkommen neu, daß sich dieser Status
von Ermittlungsbeamten nach eigenem Ermessen beugen ließe.
dann warten wir also bei einem Banküberfall mit Geiselnahme auf einen Richter der ihn vor dem finalen Rettungsschuss „In Namen des Volkes“ rechtskräftig verurteilt
Wir sollten auch mal an die Opfer denken. Die Rechte eines Magnus Gäfgen wären mir persönlich in dieser bestimmten Situation Sch…egal, den es GING UM DAS LEBEN EINES KINDES.
Gruß, Joe
Tach auch!
Wir sollten auch mal an die Opfer denken. Die Rechte eines
Magnus Gäfgen wären mir persönlich in dieser bestimmten
Situation Sch…egal, den es GING UM DAS LEBEN EINES KINDES.
Und weil eigene Befindlichkeiten nicht zur Bewertungsgrundlage eines Rechtsstaates werden dürfen, geht die tatsächliche Gefahr nicht von zu verurteilenden Einzeltätern wie Gäfgen aus, sondern von genau derartigen Bestrebungen, weitaus wichtigere Säulen unserer Gesellschaft auszuhöhlen.
Mit verständnislosem Kopfschütteln
Thorsten
Und weil eigene Befindlichkeiten nicht zur Bewertungsgrundlage
eines Rechtsstaates werden dürfen, geht die tatsächliche
Gefahr nicht von zu verurteilenden Einzeltätern wie Gäfgen
aus, sondern von genau derartigen Bestrebungen, weitaus
wichtigere Säulen unserer Gesellschaft auszuhöhlen.
Stimmt nicht so ganz: Gäfgen lebt und der kleine Jacob ist tot. Die Gefahr ging NUR von Gäfgen aus und nicht von Daschner.
Im übrigen errinnert mich die Diskussion hier an den Fall des Terroristen Grams in Bad Kleinen. Ruck-Zuck war er das Opfer und der Polizist Newrzella war plötzlich Nebensache. Auf einen solchen „Rechtsstaat“ sch… ich.
Letzten Gruß, Joe
Das Wort Unschuldsvermutung besitzt für
Dich wohl keinerlei Bedeutung.
doch, lies was ich weiter oben schrieb:
der einzige legitime fall von folter ist der, wenn der entfu"hrer sich als solcher zu erkennen gibt und zum zwecke der erpressung oder aus reiner bosheit den ort verschweigt. in so einem fall handelt der entfu"hrer, als ob er seiner geisel ein messer an den hals hielte.
den konkreten fall kenne ich nicht.
gruß
datafox
hallo,
§34
Rechtfertigender Notstandfür die Polizei gelten andere Regeln.
ja, nichts anderes habe ich geschrieben. ein folternder beamter handelt rechtswidrig, ein unter den genannten umständen (entführer gibt sich als wissend über den ort aus und schweigt aus bosheit) folternder zivilmensch jedoch nicht.
gruß
datafox
Klasse!
Mit Deiner Antwort erübrigt sich die Versuchung, Dich und Deine Aussagen außerhalb dieser staatlichen Ordnung anzusiedeln.
Dem leistest Du offensichtlich höchstselbst Vorschub.
Thorsten
Ein letztes mal hallo,
Mit Deiner Antwort erübrigt sich die Versuchung, Dich und
Deine Aussagen außerhalb dieser staatlichen Ordnung
anzusiedeln.
Dem leistest Du offensichtlich höchstselbst Vorschub.
meine angekratzte Loyalität zu unserem Staat war nie das Thema hier, sondern:
Gäfgen gesteht die Entführung.
Gäfgen sagt nichts über den Aufenthaltsort.
Daschner weiß nicht, ob Jacob noch lebt.
Und jetzt kommt Daschners Fehler; er droht Gäfgen unter Zeugen
Ich hätte dies unter 4 Augen erledigt.
Dies ist m.M. nach nichts, was die stattliche Ordnung empfindlich gestört hätte.
Folter zur erreichnen von Geständnissen lehne ich, wie hoffentlich alle hier, gundsätzlich ab.
Gruß, Joe
Hi,
genau der Meinung sind mindestens 50% und mehr der Bevölkerung.
Ich gehöre dazu.
Wie zerfahren die Situation hierüber ist kann im Brett Polizei nachgelesen werden.
nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Man sollte eines nicht vergessen…
Daschner hat faktisch nicht gefoltert! Er hat eine ‚Art‘ Folter lediglich angekündigt.
Und? Es hat funktioniert. Der Mörder hat den Fundort verraten, oder etwa nicht?
Was mich aber am meisten ankotzt ist, dass dieses Stück Dreck auch noch diverse Gerichte bemüht. U.a. hat er Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Das ist doch der Hammer.
Und, um das zu toppen, er studiert wieder an einer Fern-Uni. Wer zahlt den Spaß eigentlich?
Nein, ich rede nicht von Todesstrafe, aber das einzige Recht was dieses Etwas in meiner Augen noch hat ist, dass er am Leben gehalten wird.
Ich hoffe, Daschner wird frei gesprochen. Ein Beamter, der wußte was auf dem Spiel stand.
Hut ab.
Gruß
Tom
Hi,
ich stimme mit dir fast überein.
Das sämtliche Gericht über Jahre hinweg bemüht werden freut die Juristen.
Sie werden gegen Kohle auch dafür sorgen und alles tun.
Daschner hätte wohl freigesprochen werden müssen wenn der Junge nach dem Verhöhr noch am Leben gewesen wäre.
Er wäre dann zum Superbullen aufgestiegen.
Jetzt wird er zum Spielball, was er aber fast unbeschädigt überstehen wird da §34 StGB entsprechend gebogen wird das es paßt.
nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein interessantes Gedankenspiel
hat Werner Leitner (der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins) in der Frankfurter Rundschau vom 18.11.04 dargelegt. Ich zitiere:
„Um das Leben eines Kindes zu retten, argumentieren Daschners Fürsprecher, ist fast jedes Mittel Recht. Wenn dem so ist, fragt Leitner, „was wäre denn dann gewesen, wenn Herr Daschner gesagt hätte: Wenn Sie uns sagen, wo das Kind ist, lassen wir Sie frei?“ Wer in die eine Richtung abwäge, müsse auch in die andere Richtung abwägen können. Strafverzicht zu versprechen sei zwar ebenfalls eine unzulässige Methode, aber immerhin eine, die nicht auf Folter hinausläuft. „Wenn Daschner das gemacht hätte, hätte die Nation natürlich gesagt: Auf gar keinen Fall lassen wir einen Rechtsbrecher frei. Offenbar foltern wir ihn lieber.“ Das Gedankenspiel entlarve die These, einzig und allein das Wohl des Kindes habe bei den Ermittlungen im Vordergrund gestanden.“
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Gruß
Isabelle
Daschner wusste was er tad und was Ihm dafür erwartet.
Er zog prsönlich die Wahl etwas gesetzlich Illegales zu tun um seine ethische Sehle durchzusetzen.
Ihm war das Leben des Kindes wichtiger als die Konsequenzen seines Handelns.
Das war sehr Christlich.
Er wird dafür sicher auch ein sehr mildes Urteil bekommen und auch nur für das mindeste angeklagt werden.
Normal hat er ja gegen mindestens 4 Gesetze verstossen.
Androhung von Gewalt oder Drohungen dürfen pauschal niemals ein erlaubtes Mittel sein.
Aber Hut ab für das was er getan hat, ich finde ihn persönlich dadurch Ehrenvoll.