ich habe mal eine etwas „exotische“ Überlegung und wüsste mal in wie fern das umsetzbar gewesen wäre.
Und zwar geht es um den „Fußball Wettskandal 2005“ indem Robert Hoyzer der Beihilfe zum Betrug später schuldig gesprochen wurde. Der DFB hat daraufhin Schadenersatzansprüche von 750.000 Euro gegen ihn erhoben welche anschließend mittels eines Vergleichs auf 126.000 Euro reduziert wurden.
Meine Frage zielt nun auf etwas anderes, und zwar auf die Zuschauer. Nehmen wir zum Beispiel das Spiel „SC Paderborn - Hamburger SV“, welches Bestandteil des Wettskandals war. Fans des Hamburger SV kaufen sich für dieses Spiel eine Karte (Stehplatz, 10 Euro) und reisen dorthin (Busfahrt, 20 Euro). Wäre es für die Fans möglich gewesen ebenfalls von Hoyzer Schadenersatz zu fordern ?
Ich meine, Vereine und Verband sind zwar Ausrichten jedoch nicht straffällig geworden, demnach müsste doch Robert Hoyzer als die handelnde Person in Regress genommen werden können ?
Wie gesagt, alles nur mal Theorie. Mich würde es einfach interessieren ob so etwas möglich ist/wäre und überhaupt Erfolg hätte. Schließlich hat Hoyzer damals ja nicht nur Verband und Vereine betrogen sondern zugleich auch die zahlenden Zuschauer, die von einem Spielausgang ohne betrügerischen Einfluss ausgehen. Schließlich würden viele von ihnen vermutlich, bei Kenntniss des Vorhabens Hoyzer’s, das Spiel nicht besuchen.
Kausalität heißt, das Verhalten H. hinweggedacht, wäre der Schaden nicht entstanden. Das ist gerade nicht der Fall, denn der Zuschauer hätte dann das Spiel besucht. Also keine Ansprüche.
danke erstmal für die prompte Antwort, kann deiner Ausführung leider nicht ganz folgen. Könntest Du mir das etwas detailierter erklären ?
Ich meine, die Person Hoyzer hat in diesem Fall ja sichtlich betrogen und es ist neben Vereinen & Verband auch der Zuschauer meiner Ansicht nach betrogen worden. Ich gehe schlicht davon aus, dass eine Vielzahl der Zuschauer das Spiel nicht besucht hätten, wenn sie vorab von einem „geschobenen“ Spiel gewusst hätten. Demnach wurde der Zuschauer vom Schiedsrichter ja ebenso betrogen, wie Vereine als auch Verband ?
danke erstmal für die prompte Antwort, kann deiner Ausführung
leider nicht ganz folgen. Könntest Du mir das etwas
detailierter erklären ?
In Deinem Fall hat der Zuchauer keinen Schaden erlitten, der ersetzt werden müßte. Der Zuschauer hat eine Eintrittskarte gekauft um ein Spiel zu sehen und er hat eines zu sehen bekommen, also die Gegenleistung erhalten.
Der Zuschauer hat eine Eintrittskarte gekauft um ein Spiel zu sehen und er hat eines zu sehen bekommen, also die Gegenleistung erhalten.
Die richtige Frage wäre dann:
Hat der Zuschauer nicht Anspruch auf ein unverfälschtes Spiel?
Das wiederum birgt dann natürlich eine interessante Zusatzfrage: Wenn der Zuschauer diesen Anspruch hätte, so müßte er höchstwahrscheinlich seine Regressforderung gegenüber dem die Karten verkaufenden Verein stellen?
Dann wäre der Verein derjenige, der dem Zuschauer die Forderung in erster Linie begleichen müßte und der Verein müßte sich den gesamten Ausfallschaden vom Hoyzer zurückholen?
Der Zuschauer hat eine Eintrittskarte gekauft um ein Spiel zu sehen und er hat eines zu sehen bekommen, also die Gegenleistung erhalten.
Die richtige Frage wäre dann:
Hat der Zuschauer nicht Anspruch auf ein unverfälschtes
Spiel?
Und mir stellt sich dabei die Frage: ist dem Zuschauer die Verfälschtheit des Spiels überhaupt bewusst geworden und seine Freude am Spiel dadurch getrübt worden? Wenn nein, ist ihm ja eigentlich kein Schaden entstanden . Und wenn es ihm doch leicht verfäscht vorkam - um wieviel geringer war seine Freude am Spiel gegenüber dem unverfälschten? Kann man diesen Schaden überhaupt materiell beziffern?
Die richtige Frage wäre dann:
Hat der Zuschauer nicht Anspruch auf ein unverfälschtes
Spiel?
Ich habe in den Jahren, die ich jetzt regelmäßig zum Fußball gehe, unzählige Spiele gesehen, in denen sämtliche Akteure unter ihren spielerischen und konditionellen Möglichkeiten geblieben sind. Ich habe hunderte von lupenreinen Toren gesehen, die wegen Abseits aberkannt worden sind. Ich habe sogar mal erlebt, wie ein Stürmer den Ball in der Nachspielzeit mit der Hand über die Torlinie gedrückt hat - das ganze Stadion hat das gesehen bis auf einen einzigen Mann namens Babak Rafati.
Da stellt sich die Frage: Was ist ein unverfälschtes Spiel? Natürlich ist es ein anderes Kaliber, wenn der Schiedsrichter das Spiel vorsätzlich manipuliert, aber für das Erleben des Spiels macht das keinen Unterschied, ob der Schiri die rote Karte gibt, weil er überzeugt ist, ein grobes Foul gesehen zu haben, oder ob er nur der Gegenmannschaft einen Vorteil verschaffen will.
Das wiederum birgt dann natürlich eine interessante
Zusatzfrage: Wenn der Zuschauer diesen Anspruch hätte, so müßte er
höchstwahrscheinlich seine Regressforderung gegenüber dem die
Karten verkaufenden Verein stellen?
Na klar, das ist der Vertragspartner.
Dann wäre der Verein derjenige, der dem Zuschauer die
Forderung in erster Linie begleichen müßte und der Verein
müßte sich den gesamten Ausfallschaden vom Hoyzer zurückholen?
So wäre es, wobei die Schiedsrichter vom DFB auf die Spiele verteilt werden. Der Verein müsste sich also an den DFB halten.