Hallo ihr Rechts-Wissenden
nehmen wir mal an Herr Jemand hat ein Auto Baujahr '92. Dieses Auto hat als Schlüssel für die Abgaswerte 01 im Schein stehen. Ein Bekannder des Jemands hat auch ein Auto, und zwar das gleiche Modell, mit dem gleichen Motor (etwas ge-face-lifted) Baujahr '94. Dieses Auto hat allerdings die Schlüsselnummer 14.
OK Jemands Auto wurde eben VOR Einführung der Euronormen gebaut, Bekannters Auto danach.
Jetzt denkt sich Jemand, gleiches Auto, gleicher Motor-> mal sehen ob man das Umschlüsseln kann. Doch von Hersteller erfährt er: „Umschlüsselungen sind nur für Fahrzeuge ab Baujahr '97 möglich“
Was kann Jemand jetzt tun um (ohne teure Aufrüstung) dieser Ungerechtigkeit zu begegnen (technisch ist das 94er Auto dem 92er nicht überlegen, die Abgaswerte sind praktisch identisch)? Kann man dagegen klagen? wer ist der Adressat so einer Klage? macht das überhaupt Sinn? Hat Jemand eine Chance?
Um niemanden auf falsche Gedanken zu bringen. Jemand würde nicht jammern, wenn es wirklich technische Gründe gäbe, nur die Unsinnigkeit der Regelung stört Jemand!
Bin gespannt
Babel