Wollen Sie uns Vorwürfe machen, oder haben Sie sachlich etwas dazu beizutragen, was hier hilft? Konstruktive Kritik an der Sache orientiert sehr gerne, aber bitte nicht persönlich werden. Bevor man aber Einschreiben los schickt, versucht man doch erst den Handwerker zu erreichen?
Bevor man aber schriftlich hier vorgeht, muss man erst einmal die Erfahrung gemacht haben, dass er nachdem er sein Geld hat, nicht mehr reagiert.
Natürlich geht man den normalen Weg, über Einschreiben mit Fristsetzung, was aber machen wenn der Brief zurück kommt, Annahme verweigert? Oder der Einschreibe Rückschein zurück kommt, „nicht abgeholt“ ? Gleich zum Anwalt laufen?
Es konnte vorher niemand ahnen, dass er nicht zur Abnahme erscheint, und die zugesagten Termin mehr einhält. denn er geht auch seit dem nicht an sein Handy, und ruft auch nicht zurück. Wie bitte schön soll man so jemand dann zu fassen kriegen.
Leider haben wir die Rechnung schon voll überwiesen. Ungeachtet dessen, ich muss ihm zwei Mal die Möglichkeit geben in angemessenen Fristen nachzubessern, dann kann ich eine externe Fa. beauftragen, die Mängel beseitigen zu lassen, und dem Handwerker in Rechnung zu stellen, zahlt er nicht kann man dann einen Mahnbescheid beantragen usw.
Ich will hier eine Lösung, und keine Eskalation. Am Ende wie Sie schon richtig anmerken, landet man ggf. vor Gericht, und wie das enden wird ist völlig offen: Wie heißt es so schön: " Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand"