Ich hoffe jetzt nicht gegen die Regeln zu verstoßen ?!
Also die Frage ist folgende:
Angenommen ein Arbeitgeber beschäftigt ca. 125 Angestellte, weibliche und männliche als Fahrpersonal im ÖPNV (Öffentl. Personen Nahverkehr)sprich ein Verkehrsbetrieb. An einem zentralem Bus Bahnhof wäre immer die Möglichkeit kurzfristig eine Notdurft, also der Gang zur Toilette, schnell zu verrichten gewesen.
Die Stadtwerke haben aber dann ein Haus an diesem Busbahnhof gekauft, um da alles unterzubringen. Sozialräume,Kundenservicezentrum,Büroräume, Verwaltung, Aufenthaltsräume für die Busfahrer, -/innen, etc. Das heist die eine Möglichkeit direkt am Bus zur Toilette zu gehen wurde geschlossen ( für immer ) Bus --> Toilette = 30 sec. Weg.
Der Fahrer oder die Fahrerin muss jetzt den Weg vom Fahrzeug zum neuen gekauften Haus auf sich nehmen und in den Keller gehen, um die Örtlichkeit zu erreichen. Weg ca. 2-3 Minuten. Es gibt da nur einen Raum der für das männliche und weibliche Fahrpersonal gleichermaßen eingerichtet wurde.
Darf das denn von rein rechtlicher Seite so sein ???
Ich meine nur ein Raum ?
Sollte nun dieser eine Raum schon besetzt sein, muss der Fahrer -/in in den 3 Stock gehen, zu den Buafahreraufenthaltsräumen ( Treppe - KEIN Aufzug )und da seine Notdurft verrichten. Das nimmt aber alles Zeit in Anspruch, die nicht da ist, und der Bus sollte aber mittlerweile schon wieder Fahrgäste befördern. Das kann er aber nicht, weil der Busfahrer-/in die den Bus fahren soll immer noch unterwegs ist, um auf die Toilette zu kommen !! Mittlerweile stauen sich die anderen Buslinien am Bus Bahnhof hintereinander, und blockieren alles, da der eine Bus der schon wieder rollen sollte noch immer dasteht !
Da ich meine das die Tatsache auf die Toilette gehen zu müssen ein natürliches menschliches Bedürfnis ist, dürfte das auch keine Arbeitsrechtlichen Folgen für den betreffenden Busfahre - /in haben.
Mich würde gern interessieren wie sich das wirklich rein rechtlich verhält.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo
Mich würde gern interessieren wie sich das wirklich rein
rechtlich verhält.
Wie sich was genau rein rechtlich verhält? Welchen Anspruch hättest Du gerne durchgesetzt?
Greetz, T
Ich meine:
Ist es zulässig nur eine Toilette für das männliche und das weibliche Fahrpersonal bereitzustellen, oder gibt es da gesetzliche Vorschriften an die sich der Arbeitgeber zwingend zu halten hat ?
Und wie ist das mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes, in diesem Fall das Verlassen des Fahrzeuges, um auf die Toilette zu gehen? Da der Gang zur Toilette jetzt länger dauert als vorher, das heißt die Standzeit des Busses wird dadurch verlängert, kann da der Arbeitgeber sagen das das den Ablauf des Fahrbetriebes erheblich stört, oder aus dem Gleichgewicht bringt ! Kann der Fahrer des betreffenden Busses arbeitsrechtlich belangt werden ?
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Jochen
Ich meine:
Ist es zulässig nur eine Toilette für das männliche und das
weibliche Fahrpersonal bereitzustellen, oder gibt es da
gesetzliche Vorschriften an die sich der Arbeitgeber zwingend
zu halten hat ?
Im ÖPNV ist eine gemeinsame Toilette zulässig, da § 6 ArbStättVO lt. § 1 nicht für den ÖPNV gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/ind…
Und wie ist das mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes, in
diesem Fall das Verlassen des Fahrzeuges, um auf die Toilette
zu gehen? Da der Gang zur Toilette jetzt länger dauert als
vorher, das heißt die Standzeit des Busses wird dadurch
verlängert, kann da der Arbeitgeber sagen das das den Ablauf
des Fahrbetriebes erheblich stört, oder aus dem Gleichgewicht
bringt ! Kann der Fahrer des betreffenden Busses
arbeitsrechtlich belangt werden ?
Hä, wie meinst Du das ? Du gehst auf die Toilette, wenn Du mußt und Schluß. Ob die Wendezeit bezahlt wird, hängt vom TV oder Arbeitsvertrag ab
Mit freundlichen Grüßen.
Gäbe es in dem ÖPNV-Betrieb einen BR, würden diese Fragen der Mitbestimmung unterliegen.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Jochen.
Da ich nicht aus dem Bereich Arbeitsrecht komme kann ich Dir da leider nicht weiterhelfen. Jedoch bin ich in dem Unternehmen wo ich arbeite Sicherheitsbeauftragter und mir stellt sich dann noch zusätzlich die Frage, ob dieser lange Weg zur Toilette immer noch versichert ist.
- Welche zusätzlichen Gefahren kommen bei diesem Toilettengang hinzu?
- Muss man Straßen überqueren?
- Wie ist die Beschaffenheit der zu begehenden Fläche?
Sowas sollte man nochmal intern bei den verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten erfragen.
Lieben Gruß
Danke für Euere Wortmeldungen!
Zitat:
„Gäbe es in dem ÖPNV-Betrieb einen BR, würden diese Fragen der Mitbestimmung unterliegen.“
Ja, da gibt es einen BR. Vielleicht tut sich ja bald was.
Trotzdem Danke.
Mit freundlichen Grüßen.
Jochen.