Hallo, in einem Artikel von 1855 betr. Schuldenliquidation steht die Wortfolge „…wird der Gant rechtskräftig erkannt“
Was ist der Gant?
Danke und Gruß Hans
Servus,
der Wahrig von 2006 sagt dazu:
1 Versteigerung, Synonym: Vergantung
2 = Konkurs (mittelhochdeutsch gant, vom italienischen incanto „Versteigerung“; zu mittellateinisch inquantare = versteigern; zu lateinisch „in quantum?“ „für wie viel?“ (Ruf des Versteigerers).
Vermutlich im vorliegenden Zusammenhang die zweite Bedeutung, kann aber je nach Kontext auch die erste sein. Das wirst Du anhand des Dir vorliegenden gesamten Textes leicht sehen können.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Zustimmung.
Merkwürdig bloss: ich kenne es als DIE Gant.
Helvetismus vielleicht.
Gruss
scalpello
Helvetismus vielleicht.
Oder einfach ein Dativ?
mfg,
Ché Netzer
herzlichen Dank an alle. Der Text liegt nur bruchstückhaft vor. Es sind nur noch Name, Beruf und Wohnort (Stadtteil von Esslingen/Neckar)und und das Textstück „…gericht l i e c h Versuch“ angegeben.
Hans
Hallo, scalpello,
Merkwürdig bloss: ich kenne es als DIE Gant.
auch bei Grimm und Adelung ist „Gant“ in dieser Bedeutung nur als Femininum aufgeführt.
In einigen - v. a. württembergischen - Quellen* erscheint das Wort aber auch als Maskulinum.
*z. B. Königlich-Württembergisches allgemeines Amts- und In… Der äußern Kreisbezirke (1833)
Neckar-Zeitung [32] (1827).
Gruß
Kreszenz
Oder einfach ein Dativ?
Aber doch nicht in dem gegebenen Kontext „…wird der Gant rechtskräftig erkannt“.
Gruß
Kreszenz
Vielleicht „erkannt“ im Sinne von „anerkannt“.
Da bräuchte man den gesamten Satz…
mfg,
Ché Netzer
Hi,
Vielleicht „erkannt“ im Sinne von „anerkannt“.
…und durch die Vorsilbe ändert sich der Kasus ? Zum Dativ ?
Da bräuchte man den gesamten Satz…
was wir brauchen, liegt doch vor.Siehe Kreszenz
LG
„…wird der Gant rechtskräftig erkannt“
Vielleicht „erkannt“ im Sinne von „anerkannt“.
Ja, schon - aber „der Gant“ ist doch auch dann kein Dativ.
Gruß
Kreszenz
Etwas wird jemandem anerkannt. (Ein Recht z.B.)
So meinte ich das.
mfg,
Ché Netzer
War aber auch nur eine Idee…
Vermutlich soll das tatsächlich die maskuline Variante sein, da habt ihr wohl recht.
mfg,
Ché Netzer
Etwas wird jemandem anerkannt. (Ein Recht z.B.)
Der Versteigerung (= Gant) wird etwas anerkannt?
Was würde das bedeuten?
Bilde doch bitte mal einen sinnvollen Beispielsatz, in dem (die) „Gant“ im Dativ und „(an-)erkennen“ vorkommen. (Vgl. auch http://books.google.de/books?id=Qow7AAAAcAAJ&dq=gant…)
Gruß
Kreszenz
Man kann doch im Prinzip allem (z.B.) eine Bedeutung anerkennen, oder?
mfg,
Ché Netzer
Man kann doch im Prinzip allem (z.B.) eine Bedeutung
anerkennen, oder?
Man kann alles anerkennen und allem eine Bedeutung zuerkennen. Oder auch aberkennen.
LG
Man kann doch im Prinzip allem (z.B.) eine Bedeutung
anerkennen, oder?
Man kann
einer Person/Sache eine Bedeutung zu erkennen,
die Bedeutung einer Person/Sache erkennen,
die Bedeutung einer Person/Sache anerkennen,
aber nicht einer Person/Sache eine Bedeutung anerkennen.
Gruß
Kreszenz
Ich kenne das jedenfalls auch mit „anerkennen“…
Aber auch sonst: „die Bedeutung einer Person/Sache anerkennen“
Dann ist „der Grant“ halt ein Genitiv, geht auch 
Auch wenn ich selbst keineswegs daran glaube 
mfg,
Ché Netzer
Hallo!
Dann ist „der Grant“ halt ein Genitiv, geht auch
Also „G r ant“ ist definitiv männlich, aber das ist auch ein ganz anderes Wort 
Grạnt, der; -s [wohl zu grantig] (bayr., österr. ugs.): Übellaunigkeit, Unmut: einen G. wegen etw. haben.
Gruß
Stephan
Nee, Grant ist hier kein anderes Wort, sondern nur ein Tippfehler 
mfg,
Ché Netzer
Ich kenne das jedenfalls auch mit „anerkennen“…
Aber auch sonst: „die Bedeutung einer Person/Sache
anerkennen“
Ja, aber nicht „einer Person/Sache etwas anerkennen.“
DIE Person oder Sache kann man anerkennen, aber IHR erkennt man etwas ZU
Dann ist „der Grant“ halt ein Genitiv, geht auch
Wo jetzt ?
Auch wenn ich selbst keineswegs daran glaube
…allerdings sind wir hier nicht im Bereich der Glaubensfragen.
LG