Auferweckung - Paulus’ theologische Antwort?
[Zitate aus einem anderen Briefwechsel/Forum - Metapher MOD]
_Hallo Rolf,
die Gesetzesbestimmung in Dt 21 setzt natürlich voraus, dass jemand
„zu Recht“ am Kreuz hängt, weil er eine Sünde getan hat, die des
Todes würdig ist. Dann ergäbe das eine Einheit aus Tat, Schuld,
Schuldspruch, Bestrafung und Gottesurteil.
Jesus wurde von denen, die ihn verurteilt haben, als einer angesehen,
der eine solche Tat getan hat. Es ist jedoch die Frage, ob sie in
ihrem Urteil Gott auf ihrer Seite haben. Wie lässt sich das überhaupt
entscheiden?
Für Paulus ist entscheidend, dass Gott Jesus von den Toten auferweckt
hat. DAs würde er nicht bei einem Tun, der verflucht ist. Insofern
ist die Auferstehung der „Beweis“, dass Gott nicht auf der Seite der
Verurteiler, sondern auf der Seite Jesu steht.
Dennoch bleibt es für Paulus bedeutsam, dass Jesus den Tod erleidet,
der als Strafe für todeswürdige Taten gedacht ist. Wird ein
Schuldiger verurteil und hingerichtet, ist das nach Dt eine „gerechte
Strafe“ - wird aber ein Unschuldiger hingerichtet, so ist das -
juristisch betrachtet - ein Justizirrtum, theologisch kann man
denselben Vorgang jedoch als Opfer betrachtetn. Für ein Opfer ist es
ja kennzeichnend, dass es keine Schuld hat („ohne Fehl und Makel“,
d.h. unversehrt ist). Nur als unschuldiges ist das Opfer dafür
geeignet, die Schuld anderer auf sich zu nehmen und stellvertretend
für deren Schuld zu sterben.
So kann der Tod Jesu als stellvertretendes Opfer für andere
interpretiert werden, ein Opfer, das Gott annimmt, was sich daran
zeigt, dass sich Gott zu dem „Verfluchten“ stellt, indem er ihn
auferweckt.
Ist die Antwort für dich weiter führend?
Liebe Grüß_
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