Hallo,
da dies keine Rechtsberatung ist schreibe ich mal nicht fiktiv.
Liege zur Zeit im Rechtsstreit da ich eine Geldforderung habe.
Die Gegenseite behauptet naturgemäss so ziemlich das Gegenteil von dem was ich behaupte, so weit so gut.
Mein Anwalt und ich versuchen weitesgehend neutral zu formulieren und keine Emotionen ins Spiel zu bringen und was mich jetzt stört sind die Formulierungen des gegnerischen Anwaltes (oder kommt so etwas vom Beklagten?).
Dieser wirft mir im Schreiben vor ich wäre „sehr überheblich“ und verfasst Sätze wie „…spricht für seine Geisteshaltung“
Da ich mit Anwaltsschreiben keine Erfahrung habe frage ich hier einfach mal in die Runde ob so etwas üblich ist und ob man so etwas schonmal der Anwaltskammer melden kann!? Meinen Anwalt spreche ich erst Ende der Woche wieder…
Danke für jede Antwort!
da dies keine Rechtsberatung ist schreibe ich mal nicht
fiktiv.
Diesen Satz zu tippen macht schon mehr Mühe, als fiktiv zu schreiben.
Da ich mit Anwaltsschreiben keine Erfahrung habe frage ich
hier einfach mal in die Runde ob so etwas üblich ist und ob
man so etwas schonmal der Anwaltskammer melden kann!?
Hallo,
ich möchte den Vorfall doch nur eventuell der Anwaltskammer melden, ich möchte ihn ja nicht verklagen oder anzeigen!?
Meiner Meinung nach sollte ein gewisses Niveau eingehalten werden , schliesslich vertritt er ja einen ganzen akademischen Berufsstand und genauso wie in meinem Berufsstand gibt es ein übergeordnete Instanz welche für solche Verfehlungen zuständig ist um Rügen oder ähnliches auszusprechen.
Falls es sich dabei doch um eine Rechtsberatung handeln sollte dann entschuldige ich mich und der Thread muss natürlich geclosed werden.
Als IANAL und auch mit dem ganzen juristischen Proceder etwas unwissenden Menschen wollte ich nur wissen ob solche persönlichen Angriffe usus sind und ob man darauf reagieren könnte oder mit einem Schmunzeln einfach abhaken sollte
Grüsse
abhaken. Das ist nicht ernst gemeint, sondern nur ein Spel, die Gegenseite versucht damit, zu provozieren. Wer Fakten bieten kann, hat solche Spielchen aber nicht nötig. Der Richter wird sich schon seinen Teil denken.
Zurücklästern kann man immer noch nach gewonnenem Prozess.
Meiner Meinung nach sollte ein gewisses Niveau eingehalten
werden , schliesslich vertritt er ja einen ganzen akademischen
Berufsstand…
LOL
Gutes Benehmen lernt man aber nicht auf der Uni. Auch unter Akademikern gibt es Leute mit unmöglichem Auftreten und Benehmen. Ärzte sind nach meiner Erfahrung ganz vorne mit dabei, aber auch unter Anwälten habe ich schon so manchen Prolo angetroffen.
so etwas der Anwaltskammer zu melden, ist in meinen Augen verschwendete Zeit. Ich würde daraus schliessen, dass der gegnerische Anwalt von der juristischen Seite her wohl wenig Rückhalt hat und mangels echter Argumente auf dieses Niveau herabsteigt. Meiner Erfahrung nach steht der auf ziemlich verlorenem Posten.
Freu Dich doch, daß er nichts handfestes aufbieten kann.
eine Freundin von mir hat beruflich öfter mal mit Schreiben von Rechtsanwälten zu tun, und erzählt mir manchmal, was die so schreiben. Wenn du sowas hörst, fragst du dich manchmal, ob die wirklich Jura studiert haben. Abgesehen von massenhaft Rechtschreibfehlern, merkwürdigen Formulierungen, fehlenden Halbsätzen etc. sind solche Formulierungen, wie du sie beschreibst, bei manchen Anwälten an der Tagesordnung. Und ich vermute mal, dass das NICHT die guten, seriösen Anwälte sind. Also versuch einfach, über solchen Dingen zu stehen und lass dich nicht auf die gleiche Stufe herab. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, kannst du ja an passender Stelle mal eine spitze Bemerkung zu der Ausdrucksweise des Anwalts fallenlassen.
Das kommt immer auf den Zusammenhang an, in dem das steht. Grundsätzlich gilt wenn es hart auf hart geht die Devise: hart in der Sache aber korrekt im Ton. Persönliche Vorwürfe sind meistens unangebracht, außer es geht um persönliche Vorwürfe, das kann insb. in familienrechtlichen Verfahren durchaus einmal sein.
Ich mag es persönlich nicht sehr gerne, wenn sich Anwälte in die Emotionalität ihrer Mandanten hineinziehen lassen, aber das macht jeder ein bisschen anders. Fürchten muss man sich davor nicht, emotionale Amokläufe von Gegnern sind praktisch immer ein prozesstaktischer Vorteil.