… haben versprach mir das auto innerhalb einer woch fertig zu machen,tat dieses aber nicht jetzt will ich vom kaufvertrag zurücktreten weil er seine leistung nicht erbracht hat.nun will er das geld auch nicht zurückzahlen,als grund gibt er an er hätte es für die reparatur und tüv gebraucht.dabei sollte das geld als anzahlung sein .darf er das geld einbehalten ? oder soll ich ihn anzeigen wegen diebstahl und unterschlagung.kann mir jemand auskunft geben
Hallo Founder
Das ist wohl eher eine Anfrage fürs Rechtsbrett Verkehr.
Hier wird Technik abgehandelt.
Beachte bitte FAQ 1129.
Davon abgesehen, sind die Aufwendungen doch wohl sowieso fällig gewesen; das hat mit Deinem Geld nichts zu tun.
Gruß
Rochus
Auskunft
Hi
Auskunft erteilt Dir ein Anwalt.
Hättest Du die Bedienungsanleitung hier, unter anderem auch jene der Brettbeschreibung, gelesen, wäre Dir das klar gewesen.
Ich fürchte, dass Du diesen meinen Text auch nicht verstanden hast (der Deinige lässt mich dieses vermuten).
Und der Arsch bin nicht ich!
(…)
Ok
ein Fall für Rechtswissende .
bitte verschieben in die Rubrik Rechtsfragen.
Dann bitte aber so schreiben , das die FAQ beachtet wird und auch so formulieren , das man keinen Augenkatarr beim lesen bekommt
gruss
Toni
Hallo,
wenn man einen Kaufvertrag schließt, zudem ncoh 500€ anzahlt, dann hat man das bestimmt auch schriftlich vereinbart, oder?
Einfach mal so vom Vertrag zurück treten geht nicht!
Zuerst wird der Händler „in Verzug gesetzt“.
Einschreiben oder persönlich mit Zeugen:
„Sie wollten den Wagen innerhalb von 7 Tagen übergeben. Die Zeit ist abgelaufen. Nun gebe ich Ihnen nochmal 7 Tage Zeit. Sollte dann das Fahrzeug immer noch nicht übergabefähig sein, werde ich vom Kaufvertrag zurück treten und die Anzahlung zurückfordern.“