Der Hund einer Freundin wird beschuldigt, zu unmotiviert, zu lange und zu laut zu bellen. Rechtsanwälte geben nur bei Anzeige Beratung, es wird auch nicht mehr in AUssicht gestellt als das gesetzlich übliche, zu den per Gericht vorgegebenen Zeiten den Hund irgendwie Mundtot zu machen.
Bis dahin nix neues. Leider ist es aber so: der Hund ist außergewöhnlich ruhig, bellt selten, und wenn, dann nicht lange.
Was kann man tun? Gibts eine machbare Möglichkeit, letzteres zu belegen? AB wann ist ein Hund Ruhestörend? Wir sind so ein wenig verzweifelt, weil außer bedauerndem „kann man nichts machen“ von Fachleuten viele leider nicht vernünftige Tips eingehen - kann da jemand mit AHnung vom Gesetz helfen?
Wir hoffen auf den Artikel mit der Rettung für den Hund. Er ist sehr groß und daher am besten nicht in der Wohnung, sondern wie bisher 24 Stunden im Garten.
Einen guten Tip habe ich nicht und ärgern wird er Euch auch. Nehmt ihn ins Haus, den Hund!!!
Ich kenne viele Leute, die einen Hund haben, keiner läßt ihn 24 Stunden im Garten. Unser Schäferhund ist 24 Stunden im Haus, bzw er darf 24 Stunden ins Haus. Bei gutem Wetter ist er auch draußen.
Aber wer seinen Hund 24 Stunden im Garten läßt, darf eigentlich keinen Hund halten. Es sei denn, Du hast vergessen zu schreiben, dass er einen Zwinger hat, mit Hütte.
Wenn ich 24 Stunden ausgesperrt wäre, würde ich auch bellen.
Ansonsten kommst Du gegen Deine Nachbarn nicht an, egal wie lange er bellt. Für diese Leute ist jeder Pups schon zu lang.
Geh rüber mit einem Blumenstrauß für sie und einer Flasche Sonstwas für ihn. Das hilft meistens.
Gruß Werner
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also vielen Dank für die Tips, aber wir suchen eigentlich echte rechtliche Hilfe. Daß der Hund draußen seine Hütte hat ist wohl selbstverständlich, für einen Hund ist es auch eher natürlich, draußen zu sein als drinnen, oder nicht???
Für alle anderen: inzwischen wissen wir von einem Gerichtsurteil in Hamburg, in dem gelegentliches Bellen als zumutbar angesehen wird. Wir haben nur noch nicht herausgefunden, wie „gelegentlich“ definiert wird. Kann da jemand helfen, sieht wie ein kleiner Lichtpunkt am weit entfernten Horizont aus…
Danke erstmal
Jochen
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also vielen Dank für die Tips, aber wir
suchen eigentlich echte rechtliche Hilfe.
Daß der Hund draußen seine Hütte hat ist
wohl selbstverständlich, für einen Hund
ist es auch eher natürlich, draußen zu
sein als drinnen, oder nicht???
Siehste!! Also, wenn Du Auskünfte haben willst und keine Tips, mußt Du schon exakt angeben, was ist. Ein Zwinger mit Hütte sieht bei einer Klage schon ganz anders aus, als 24 Stunden im Garten rumlaufen.
Ich bin , bzw. unser Hund ist lose mit dem örtlichen Schäferhundverein liiert und die haben permanent Probleme mit ihren Hunden. Meistens mit dem Gebell. Und wenn es da zu Klagen kommt, wird alles genau untersucht.
Für einen modernen Hund ist es überhaupt nicht selbstverständlich 24 Stunden draußen zu sein. Er will auch eine bestimmte Zeit mit seinen menschlichen Freunden zusammensein. Wenn natürlich sein Herrchen ein paar Stunden in den Zwinger kommt, ist er auch zufrieden.
Gruß Werner.
Für alle anderen: inzwischen wissen wir
von einem Gerichtsurteil in Hamburg, in
dem gelegentliches Bellen als zumutbar
angesehen wird. Wir haben nur noch nicht
herausgefunden, wie „gelegentlich“
definiert wird. Kann da jemand helfen,
sieht wie ein kleiner Lichtpunkt am weit
entfernten Horizont aus…
Danke erstmal
Jochen
Hallo,
ich habe ein kleines Problem:
Der Hund einer Freundin wird beschuldigt,
zu unmotiviert, zu lange und zu laut zu
bellen. Rechtsanwälte geben nur bei
Anzeige Beratung, es wird auch nicht mehr
in AUssicht gestellt als das gesetzlich
übliche, zu den per Gericht vorgegebenen
Zeiten den Hund irgendwie Mundtot zu
machen.
Bis dahin nix neues. Leider ist es aber
so: der Hund ist außergewöhnlich ruhig,
bellt selten, und wenn, dann nicht lange.
Was kann man tun? Gibts eine machbare
Möglichkeit, letzteres zu belegen? AB
wann ist ein Hund Ruhestörend? Wir sind
so ein wenig verzweifelt, weil außer
bedauerndem „kann man nichts machen“ von
Fachleuten viele leider nicht vernünftige
Tips eingehen - kann da jemand mit AHnung
vom Gesetz helfen?
Wir hoffen auf den Artikel mit der
Rettung für den Hund. Er ist sehr groß
und daher am besten nicht in der Wohnung,
sondern wie bisher 24 Stunden im Garten.
Dank im Voraus
Jochen
Hallo Jochen!
Einen guten Tip habe ich nicht und ärgern
wird er Euch auch. Nehmt ihn ins Haus,
den Hund!!!
Ich kenne viele Leute, die einen Hund
haben, keiner läßt ihn 24 Stunden im
Garten. Unser Schäferhund ist 24 Stunden
im Haus, bzw er darf 24 Stunden ins Haus.
Bei gutem Wetter ist er auch draußen.
Aber wer seinen Hund 24 Stunden im Garten
läßt, darf eigentlich keinen Hund halten.
Es sei denn, Du hast vergessen zu
schreiben, dass er einen Zwinger hat, mit
Hütte.
Wenn ich 24 Stunden ausgesperrt wäre,
würde ich auch bellen.
Ansonsten kommst Du gegen Deine Nachbarn
nicht an, egal wie lange er bellt. Für
diese Leute ist jeder Pups schon zu lang.
Geh rüber mit einem Blumenstrauß für sie
und einer Flasche Sonstwas für ihn. Das
hilft meistens.
Vorab möchte ich mich Werner anschließen: Ein Hund sollte keine 24 Std. am Tag im Garten sein.
Davon abgesehen, ist wichtig, daß das Tier besonders zwischen 22 und 07 Uhr nicht bellt (Schutz der Nachtruhe, § 2 LärmSchVO)
Wenn eine Anzeige ins Haus flattert, muß erstmal geprüft werden, ob das Tier wirklich so laut und oft bellt. Nach Deinen Angaben ist das ja nicht der Fall. Genauere Auskünfte erhälst Du noch bei dem für diesen bezirk zuständigen Ordnungsamt…
Gruß
Alex.
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