Hallo allerseits,
okay, Tiere sind juristisch gesehen Sachen, aber ich meine vor einigen Wochen oder Monaten gelesen zu haben, dass es seit neuestem, wenn es um Hunde geht, diese in manchen Zusammenhängen (?) irgendwelchen Sonderregeln (?) unterliegen. Leider kann ich mich an keine Details erinnern.
Hat irgendjemand eine Ahnung, was ich meinen könnte? 
Grüße
Christiane
BGB § 90a Tiere
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
z.b. tierschutzgesetze…
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Fairerweise muss man sagen, dass es den §90a noch keine 5 Jahre lang gibt. Aber Recht hast du.
Gruß Ivo
Fairerweise muss man sagen, dass es den §90a noch keine 1 5
Jahre lang gibt.
So, jetzt stimmt’s.
*g* stimmt, du hast ja recht…