Der Kläger / der Beklagte

Guten Morgen!

die Bezeichnung im Gerichtssaal

A) Der Kläger
B) Der Beklagte

Kann man hier „den Beklagten“ als „den Verklagten“ bezeichnen? Sind „der Beklagte“ und „der Verklagte“ gleich?
Warum benutzt man als Verb dann verklagen"?: Der Kläger verklagt den Beklagten"
Kann man sagen, der Kläger beklagt den Beklagten?

Danke sehr

Danke sehr

Hallo,

der Beklagte wird nach der Verurteilung zum Verklagten.
(meine Meinung)
Gruß

Hallo,

Kläger (Kläger, Klägerin) und Beklagter (Beklagte, Beklagte) findet man vor allem in der juristischen Sprache, und zwar im zivilrechtlichen Bereich.
Wenn ich privatrechtlich gegen jemanden vorgehen will, dann kann ich ihn/sie verklagen.

In Deutschland kann nur die Staatsanwaltschaft jemanden anklagen, dann ist von dem oder der Angeklagten die Rede.

Ein Verb beklagen exisitiert im juristischen Sprachgebrauch meines Wissens nach nicht, jedoch im normalen Sprachgebraucht: Sie beklagte den Zustand der öffentlichen Toiletten im Stadtpark. https://www.duden.de/suchen/dudenonline/beklagen Wobei das schon eine gehobenere Ausdrucksweise ist.

Grüße
Siboniwe

Danke Siboniwe.

Ich habe ein paar Beispiele gefunden, die aber überkhaupt keine Präfixe haben:

Noch ein zweiter Ex-Profi klagt; die Sache hatte womöglich System. Der Anwalt der beiden Spieler, der frühere DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, spricht …

Es klagt: Maik Franz, 36, Ex-Profi, gegen Thorsten Manske, 53, im Ehrenamt Vizepräsident von Hertha BSC.

In diesen Beispielen geht es um Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht. anklagen? verklagen? oder beklagen

Danke sehr

Der Verklagte bzw. Beklagte (beide sind synonym) wird erst nach der Verurteilung zum Verurteilten.

Nein, es klingt schrecklich.

Es könnte lauten : Der Kläger klagt gegen den Beklagten.

AUA! :stuck_out_tongue:

Schönen Gruß :wink:
Metapher

Es war erst 12. Da bin ich noch nicht richtig wach.

Hallo,

klagen ohne Präfix hat aber kein Objekt.
Er klagt (er beschreitet den Klageweg).

Anklagen kann, wie gesagt, nur die Staatsanwaltschaft.
Verklagen kann man einen anderen / eine andere oder eine Organisation auf zivilrechtlichem Weg.
Beklagen kann man aktiv gar nicht (dann bedeutet es nämlich etwas anderes: Sie beklagte den Verfall der Sitten = über etwas klagen, über etwas jammern usw.). Nur im Sinne von „der Beklagte“ (ebenfalls im Zivilrecht) und „der Angeklagte“ (in Strafprozessen).

Grüße
Siboniwe