Vielen Dank LeoLo für die ausführliche Antwort! Unten geht’s weiter…
angenommen ein AN hat nach 6 Jahre bei dem AG(Riesenkonzern)
gekündigt.
Wann? Zu wann wurde gekündigt?
In diesem hypothetischen Fall, wurde zum Ende des Monats April gekündigt.
Ihn steht so viel Urlaub zu, dass er nur noch 3
Tage arbeiten muss,
Hmm, im normalen gesetzlichen Fall verfällt jeglicher
Resturlaub des Vorjahres am 31.03. des Folgejahres. Der AN
müßte also schon eine besondere vertragliche Vereinbarung
(oder verbindliche Zusage des AG) vorweisen, um hier einen
solchen Anspruch geltend zu machen.
Das ist nicht Resturlaub, sondern ganz normaler Urlaub für dieses Jahr.
Der AG will
dass der AN diese 3 Tage später arbeitet, um seinen nachfolger
einzuarbeiten,
Was heißt „später“? Im Laufe der Küfrist oder wann?
Genau. Nicht jetzt gleich, sondern gegen Ende April. AG sagt: gehe sofort in den Urlaub, und wenn ein Nachfolger da ist, komme zurück und arbeite ihn ein. AN sagt: ich arbeite noch die 3 Tage, dann gehe ich in den Urlaub und wir sehen uns nicht mehr.
und sagt ihn, dass er ihn aus dem Urlaub
zurückholen darf.
Ist der AN denn schon im Urlaub?
Macht es einen Unterschied? Die Aussage vom AG ist vielleicht eine Drohung, dass egal wie und wann der AN Urlaub nimmt, ruft ihn der AG an und holt ihn sowieso zurück in die Arbeit.
Der AN glaubt aber, der AG will ihn einfach
schikanieren,
Naja, das Ansinnen des AG ist prinzipiell durchaus
nachvollziehbar.
und überlegt sich krank schreiben zu lassen.
Ach jemineeee… Das wäre dann also eine Straftat, die der AN
begehen will.
Es ist nur eine Straftat, wenn es nicht die Wahrheit entspricht. Angenommen das Krankschreiben wurde wegen Mobbing und irgendwie „Unerträglichkeit“ und wasweissich „wenn der AN wieder dorthin muss dann erleidet er einen Nervenzusammenbruch“ ausgestellt? Das ganze ist in dieser Hinsicht keine Kleinigkeit mehr, sondern wird vom AN als purer Psychoterror empfunden. Deswegen die Frage. Ansonsten würde es natürlich überhaupt keinen Sinn machen, wegen den 3 Tagen so einen Aufstand zu machen.
Was
kann der AG dagegen unternehmen?
MDK einschalten, Detektiv beauftragen. AU erschüttern.
Fristlos kündigen. Schadensersatz (u.a. die Kosten des
Detektivs), evtl Vertragsstrafe einfordern, schlechtes Zeugnis
ausstellen und dem AN die Zukunft damit evtl mächtig
versauern.
Verzeihung, ich verstehe „MDK einschalten“ und „AU erschüttern“ nicht.
Ein sehr positives
Zwischenzeugnis liegt vor.
Hilft dann auch nicht mehr.
Kann der AG das endgültige Zeugnis
negativ machen?
Siehe oben.
Kann der AN zu irgendwas gezwungen werden?
Ich will es mal so sagen: wie fände der AN es denn, wenn der
AG vor Ablauf der Küfrist einfach die Lohnzahlung einstellt,
weil er das so besser findet? So, wie der AG seine Pflichten
bis zum Ende zu erfüllen hat, gilt das auch für den AN.
„Zwingen“ muß man den AN eigentlich also gar nicht. Es sollte
für ihn selbstverständlich sein.
Der AN will einfach weg. Raus aus der Situation. Ob er für April noch Gehalt oder Urlaubsgeld oder sonst was bekommt ist ihn egal. Aber wenn der AG ihn befehlt, noch für 3 Tage in die Arbeit zu kommen und so zu tun als wäre er froh drüber, findet er das nicht i.O.
Aber beantworte erst einmal die anderen Fragen.
Gruß,
LeoLo