Der Kündigung folgt ein Krankschreiben und Zeugnis

Hallo,

angenommen ein AN hat nach 6 Jahre bei dem AG(Riesenkonzern) gekündigt. Ihn steht so viel Urlaub zu, dass er nur noch 3 Tage arbeiten muss, was er am liebsten gleich machen würde, um danach frei zu sein, eine neue Stelle zu suchen. Der AG will dass der AN diese 3 Tage später arbeitet, um seinen nachfolger einzuarbeiten, und sagt ihn, dass er ihn aus dem Urlaub zurückholen darf. Der AN glaubt aber, der AG will ihn einfach schikanieren, und überlegt sich krank schreiben zu lassen. Was kann der AG dagegen unternehmen? Ein sehr positives Zwischenzeugnis liegt vor. Kann der AG das endgültige Zeugnis negativ machen? Kann der AN zu irgendwas gezwungen werden? Was hat es für effekte für die spätere Job-Suche?

Schöne Grüße,
Jukeiton

Hallo

angenommen ein AN hat nach 6 Jahre bei dem AG(Riesenkonzern)
gekündigt.

Wann? Zu wann wurde gekündigt?

Ihn steht so viel Urlaub zu, dass er nur noch 3
Tage arbeiten muss,

Hmm, im normalen gesetzlichen Fall verfällt jeglicher Resturlaub des Vorjahres am 31.03. des Folgejahres. Der AN müßte also schon eine besondere vertragliche Vereinbarung (oder verbindliche Zusage des AG) vorweisen, um hier einen solchen Anspruch geltend zu machen.

Der AG will
dass der AN diese 3 Tage später arbeitet, um seinen nachfolger
einzuarbeiten,

Was heißt „später“? Im Laufe der Küfrist oder wann?

und sagt ihn, dass er ihn aus dem Urlaub
zurückholen darf.

Ist der AN denn schon im Urlaub?

Der AN glaubt aber, der AG will ihn einfach
schikanieren,

Naja, das Ansinnen des AG ist prinzipiell durchaus nachvollziehbar.

und überlegt sich krank schreiben zu lassen.

Ach jemineeee… Das wäre dann also eine Straftat, die der AN begehen will.

Was
kann der AG dagegen unternehmen?

MDK einschalten, Detektiv beauftragen. AU erschüttern. Fristlos kündigen. Schadensersatz (u.a. die Kosten des Detektivs), evtl Vertragsstrafe einfordern, schlechtes Zeugnis ausstellen und dem AN die Zukunft damit evtl mächtig versauern.

Ein sehr positives
Zwischenzeugnis liegt vor.

Hilft dann auch nicht mehr.

Kann der AG das endgültige Zeugnis
negativ machen?

Siehe oben.

Kann der AN zu irgendwas gezwungen werden?

Ich will es mal so sagen: wie fände der AN es denn, wenn der AG vor Ablauf der Küfrist einfach die Lohnzahlung einstellt, weil er das so besser findet? So, wie der AG seine Pflichten bis zum Ende zu erfüllen hat, gilt das auch für den AN. „Zwingen“ muß man den AN eigentlich also gar nicht. Es sollte für ihn selbstverständlich sein.

Aber beantworte erst einmal die anderen Fragen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Der AN glaubt aber, der AG will ihn einfach
schikanieren, und überlegt sich krank schreiben zu lassen. Was
kann der AG dagegen unternehmen?

so recht kann ich die Frage nicht einordnen!
Was soll das denn, wegen drei Tagen sich solch einen Riesenstress einzuhandeln!
Die Person soll die drei Tage arbeiten gehen und gut ists.
Wegen solch einer Kleinigkeit eine solche Riesenwelle zu machen halte ich für ziemlich kleinkariert.

Meine Meinung.

Vielen Dank LeoLo für die ausführliche Antwort! Unten geht’s weiter…

angenommen ein AN hat nach 6 Jahre bei dem AG(Riesenkonzern)
gekündigt.

Wann? Zu wann wurde gekündigt?

In diesem hypothetischen Fall, wurde zum Ende des Monats April gekündigt.

Ihn steht so viel Urlaub zu, dass er nur noch 3
Tage arbeiten muss,

Hmm, im normalen gesetzlichen Fall verfällt jeglicher
Resturlaub des Vorjahres am 31.03. des Folgejahres. Der AN
müßte also schon eine besondere vertragliche Vereinbarung
(oder verbindliche Zusage des AG) vorweisen, um hier einen
solchen Anspruch geltend zu machen.

Das ist nicht Resturlaub, sondern ganz normaler Urlaub für dieses Jahr.

Der AG will
dass der AN diese 3 Tage später arbeitet, um seinen nachfolger
einzuarbeiten,

Was heißt „später“? Im Laufe der Küfrist oder wann?

Genau. Nicht jetzt gleich, sondern gegen Ende April. AG sagt: gehe sofort in den Urlaub, und wenn ein Nachfolger da ist, komme zurück und arbeite ihn ein. AN sagt: ich arbeite noch die 3 Tage, dann gehe ich in den Urlaub und wir sehen uns nicht mehr.

und sagt ihn, dass er ihn aus dem Urlaub
zurückholen darf.

Ist der AN denn schon im Urlaub?

Macht es einen Unterschied? Die Aussage vom AG ist vielleicht eine Drohung, dass egal wie und wann der AN Urlaub nimmt, ruft ihn der AG an und holt ihn sowieso zurück in die Arbeit.

Der AN glaubt aber, der AG will ihn einfach
schikanieren,

Naja, das Ansinnen des AG ist prinzipiell durchaus
nachvollziehbar.

und überlegt sich krank schreiben zu lassen.

Ach jemineeee… Das wäre dann also eine Straftat, die der AN
begehen will.

Es ist nur eine Straftat, wenn es nicht die Wahrheit entspricht. Angenommen das Krankschreiben wurde wegen Mobbing und irgendwie „Unerträglichkeit“ und wasweissich „wenn der AN wieder dorthin muss dann erleidet er einen Nervenzusammenbruch“ ausgestellt? Das ganze ist in dieser Hinsicht keine Kleinigkeit mehr, sondern wird vom AN als purer Psychoterror empfunden. Deswegen die Frage. Ansonsten würde es natürlich überhaupt keinen Sinn machen, wegen den 3 Tagen so einen Aufstand zu machen.

Was
kann der AG dagegen unternehmen?

MDK einschalten, Detektiv beauftragen. AU erschüttern.
Fristlos kündigen. Schadensersatz (u.a. die Kosten des
Detektivs), evtl Vertragsstrafe einfordern, schlechtes Zeugnis
ausstellen und dem AN die Zukunft damit evtl mächtig
versauern.

Verzeihung, ich verstehe „MDK einschalten“ und „AU erschüttern“ nicht.

Ein sehr positives
Zwischenzeugnis liegt vor.

Hilft dann auch nicht mehr.

Kann der AG das endgültige Zeugnis
negativ machen?

Siehe oben.

Kann der AN zu irgendwas gezwungen werden?

Ich will es mal so sagen: wie fände der AN es denn, wenn der
AG vor Ablauf der Küfrist einfach die Lohnzahlung einstellt,
weil er das so besser findet? So, wie der AG seine Pflichten
bis zum Ende zu erfüllen hat, gilt das auch für den AN.
„Zwingen“ muß man den AN eigentlich also gar nicht. Es sollte
für ihn selbstverständlich sein.

Der AN will einfach weg. Raus aus der Situation. Ob er für April noch Gehalt oder Urlaubsgeld oder sonst was bekommt ist ihn egal. Aber wenn der AG ihn befehlt, noch für 3 Tage in die Arbeit zu kommen und so zu tun als wäre er froh drüber, findet er das nicht i.O.

Aber beantworte erst einmal die anderen Fragen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
habe meinen vorigen Beitrag gelöscht und jetzt mit einem 2.Urteil erweitert:
Gruß
Peter

http://lexetius.com/2000,4417
Leitsatz:
„Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).“

„…aa) Einen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, seinen Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen, gibt es nach dem BUrlG nicht (vgl. ebenso Leinemann/ Linck aaO § 7 Rn. 37, 40; Schütz/ Hauck aaO Rn. 448; GK BUrlG Bachmann aaO § 7 Rn. 50; ErfK/ Dörner aaO § 7 BUrlG Rn. 43). Ob dennoch bei unvorhersehbaren und „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen“ (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 367/ 91 - RzK I 6 a Nr. 82; vgl. auch 9. Februar 1982 - 1 AZR 567/ 79 - AP BUrlG § 11 Nr. 16 = EzA BUrlG § 1 Nr. 18; 29. Januar 1960 - 1 AZR 200/ 58 - AP GewO § 123 Nr. 12; KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 452; Dersch/ Neumann aaO § 7 Rn. 37, 38) ein solcher Anspruch bestehen könnte, bedarf keiner Erörterung des Senats…“

IHK-Kommentar zu BAG 1991 - zwingende Notwendigkeiten
mehr habe ich nicht gefunden:
http://www.darmstadt.ihk24.de/DAIHK24/DAIHK24/produk…

„…Anderer Auffassung ist ein wichtiger Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz, der auch bei zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen, Arbeitspflichten für die Zeit des erteilten Urlaubs nicht begründen können.
Das BAG unterscheidet in einem aktuellen Urteil jedoch den gesetzlichen Mindesturlaub vom vertraglich vereinbarten Urlaub…
…Anders verhält sich eine Vereinbarung über den Rückruf aus dem vertraglich vereinbarten Urlaub.
Vor Erteilung des Urlaubs kann zwischen der Freistellung zur Erfüllung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und der weiteren Freistellung zur Erfüllung des vertraglichen Urlaubsanspruchs unterschieden werden.
Da der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch mit 25 - 30 Tagen regelmäßig über den gesetzlich geregelten Urlaub hinausgeht, kann daher für diesen Zeitraum der Grundsatz der Vertragsfreiheit (§§ 241, 305 BGB) angewendet werden, so dass hier eine Vereinbarung zum Rückruf aus dem Urlaub möglich ist…“

Hallo,
Arbeitsrecht ist nicht mein Metier -aber wenn jemand sich überlegt ob
er sich krankschreiben lässt, dann ist das Vorsatz !!
Gruss
Günter Czauderna

Also wenn ich erkältet bin aber der AG meint ich muss unbedingt
arbeiten, und ich mir überlege mir krankschreiben zu lassen… ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mein Gott, ist das soo schwer?
Hi!

Wenn Du erkältest bist und arbeiten kannst , bist Du offensichtlich arbeits fähig.

Ein Arzt schreibt nicht krank (vielleicht im Voodoo üblich), er bescheinigt eine Arbeits un fähigkeit.

Wenn Du also arbeiten könntest (also arbeits fahig bist), Dir aber lieber einen „gelben Urlaubsschein“ (also eine Bescheinigung über die Arbeits un fähigkeit erschleichst) holst, dann ist es schlicht und ergreifend nicht nur „nicht ok“, es kann ein versuchter oder vollendeter Betrug gem. § 263, 22, 23 StGB sein!

Was daran so schwer zu begreifen oder nachzuvollziehen ist, geht in meinen Schädel nicht hinein!
Man hat als Arbeitnehmer verdammt noch mal auch Pflichten, nicht nur Rechte!

LG
Guido

2 „Gefällt mir“

Hallo

In diesem hypothetischen Fall, wurde zum Ende des Monats April
gekündigt.

Ihn steht so viel Urlaub zu, dass er nur noch 3
Tage arbeiten muss,
Das ist nicht Resturlaub, sondern ganz normaler Urlaub für
dieses Jahr.

Der AN hat Anfang April einen Teilanspruch der fast einen ganzen Urlaub abdeckt? Vermutlich sind da noch Überstunden drin?

Es ist nur eine Straftat, wenn es nicht die Wahrheit
entspricht. Angenommen das Krankschreiben wurde wegen Mobbing
und irgendwie „Unerträglichkeit“ und wasweissich „wenn der AN
wieder dorthin muss dann erleidet er einen
Nervenzusammenbruch“ ausgestellt?

Sei mir nicht böse, aber was Du schreibst, hat mit Mobbing nichts zu tun. Ich behaupte auch mal, daß Du von dr Qual, den „echte“ Mobbingopfer erleiden, weit entfernt bist.

MDK einschalten, Detektiv beauftragen. AU erschüttern.
Fristlos kündigen. Schadensersatz (u.a. die Kosten des
Detektivs), evtl Vertragsstrafe einfordern, schlechtes Zeugnis
ausstellen und dem AN die Zukunft damit evtl mächtig
versauern.

Verzeihung, ich verstehe „MDK einschalten“ und „AU
erschüttern“ nicht.

MDK -> Medizinischer Dienst der KK
AU -> Arbeitsunfähigkeit(sbescheinigung)

Der AN will einfach weg. Raus aus der Situation. Ob er für
April noch Gehalt oder Urlaubsgeld oder sonst was bekommt ist
ihn egal. Aber wenn der AG ihn befehlt, noch für 3 Tage in die
Arbeit zu kommen und so zu tun als wäre er froh drüber, findet
er das nicht i.O.

Aufgrund der Tatsache, daß es sich scheinbar nicht um Resturlaub handelt, ändert sich eh alles. Rechtlich gesehen, ist der AG vermutlich durchaus legitimiert, betrieblich bedingt (wegen der Einarbeitung des Nachfolgers) das Urlaubsverlangen des AN ganz oder teilweise abzulehnen und die nicht gewährten Urlaubstage einfach zur Abgeltung zu bringen.

Zumindest der jetzigen Schilderung nach erscheint es mir sinnvoll, auf das Aniegen des AG einzugehen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
hier noch kleiner Nachtrag - Mobbing ist keine Diagnose, die eine
Arbeitsunfähigkeit begründet - dies ist eigentlich auch die grundsätzliche Auffassung der MDK`s.
Warum das so ist liegt eigentlich klar auf der Hand - was kann die
Arbeitsunfähigkeit bewirken - nichts ??
Eher wird damit das Gegenteil erreicht !!
Gruss
Günter Czauderna

Arbeitsfähig?
Hallo Guido, danke für deine Kommentare!

Ok, verstanden. Allerdings kann man z.B. mit einer schweren
bronchialen Entzündung immer noch eine Tastatur bedienen, und wenn
diese Person Büroarbeit macht, wäre sie arbeitsfähig. Es würde aber
keinen jucken, dass sie sich krankschreiben lässt. Die Diskussion
könnte vielleicht ein wenig off-topic sein…

…verdammt noch mal auch Pflichten,
nicht nur Rechte!

Das ist ja genau die Frage: Was darf der AN, um sein
seeliches Wohlsein zu bewähren, und was muss er, um
seine Pflichten zu erfüllen?

Wenn der Arzt (oder vielleicht Psychiater?) ihn in aller Ehrlichkeit
für arbeitsunfähig hält, kann er diesen Weg gehen?

Viele Grüsse,
Jukeiton

Hallo,

habe ich richtig verstanden?

Ein Satz besagt: Ein AG darf den AN der sich schon im „genehmigten“
Urlaub befindet nicht zurückholen.

Ein anderer Satz besagt: Ja, wie oben, aber wenn’s
wirklich keine andere Möglichkeit gibt, dann darf er
es.

Wer entscheidet, ob es absolut notwendig ist, dass
der AN zurückkommt?

Gruss,
Jukeiton

Hi LeoLo,

Der AN hat Anfang April einen Teilanspruch der fast einen
ganzen Urlaub abdeckt? Vermutlich sind da noch Überstunden
drin?

Ja, ich denke schon.

Sei mir nicht böse, aber was Du schreibst, hat mit Mobbing
nichts zu tun. Ich behaupte auch mal, daß Du von dr Qual, den
„echte“ Mobbingopfer erleiden, weit entfernt bist.

Zum glück bin ich in der Geschichte nicht involviert. Ich stelle mir
vor, wenn ich ein „echter“ Mobbingopfer wäre, könnte ich auch nicht
so darüber schreiben. Ich habe von Mobbingopfer gelesen, die in der
Tat arbeits- und alles-andere- unfähig sind. Die Situation bei der
Arbeit war so schlecht, dass sie jetzt in Behandlung sind. So gesehen
wäre es denkbar, dass ein Arzt vorschlägt, bevor es so weit kommt,
soll der AG den AN einfach gehen lassen, um weiterhin ein produktives
Mitglied der Gesellschaft zu sein. Ansonsten wird er zum Sozialfall.
Krass ausgedruckt, vielleicht.

Aufgrund der Tatsache, daß es sich scheinbar nicht um
Resturlaub handelt, ändert sich eh alles. Rechtlich gesehen,
ist der AG vermutlich durchaus legitimiert, betrieblich
bedingt (wegen der Einarbeitung des Nachfolgers) das
Urlaubsverlangen des AN ganz oder teilweise abzulehnen und die
nicht gewährten Urlaubstage einfach zur Abgeltung zu bringen.

Ok, angenommen, andere AN haben die gleiche Aufgabenbereiche wie
unser gemobbter AN. Erstens können sie die Einarbeitung übernehmen,
Zweitens können sie die Arbeit von dem Ausscheidenden kurzzeitig
übernehmen. Es gibt keinen „betrieblichen Grund“ ihn das Urlaub
abzulehnen. Ausser, wie schon geschrieben, der AG sucht einfach eine
neue Gelegenheit, den AN weiter zu demutigen.

Zumindest der jetzigen Schilderung nach erscheint es mir
sinnvoll, auf das Aniegen des AG einzugehen.

Anliegen des AG gibt’s kaum. Seit langem weiss der AG dass der AN
unzufrieden ist. Jetzt ist er „überrascht“ dass der AN kündigt. Der
AN ist leicht ersetzbar, wie oben beschrieben. Es würde den AG nicht
schaden, den AN sofort gehen zu lassen.

Gruss,
Jukeiton

Hi jukeiton,

Der AN hat Anfang April einen Teilanspruch der fast einen
ganzen Urlaub abdeckt? Vermutlich sind da noch Überstunden
drin?

Ja, ich denke schon.

Denkst du oder weißt du?

Es gibt keinen „betrieblichen Grund“ ihn das
Urlaub
abzulehnen.

Wenn es wirklich nur Urlaub ist, dann reicht der nicht für den ganzen April. Da braucht auch nichts abgelehnt zu werden. Wenn Überstunden, dann kommt es drauf an, was dazu geregelt ist. Wenn z.B. Abgeltung der Überstunden geregelt ist und nicht abbummeln, dann kann der AN auch nicht einfach die Überstunden fei nehmen. Also es muss nicht immer Schikane sein, was manche Firmen machen. Bevor man sowas behauptet sollte man schon auch die vertraglichen Grundlagen kennen.

MfG

Hi jukeiton,

Der AN hat Anfang April einen Teilanspruch der fast einen
ganzen Urlaub abdeckt? Vermutlich sind da noch Überstunden
drin?

Ja, ich denke schon.

Denkst du oder weißt du?

Denke. Wir könnten auch annehmen, das ganze findet im November statt.
Dann würde der Urlaub reichen.