Ich möchte hier mal auf eine absolut wasserdichte Möglichkeit zur Auflösung des BT hinweisen.
Der Bundestag besteht aus 601 Mitgliedern. Die Kanzlermehrheit ist mit 301 Mitgliedern erreicht. Rot-Grün hat 304 Sitze.
Die Spd-Fraktion hat aber 4 Überhangmandate. Das Entscheidente ist, dass Überhangmandate bei Verlust nicht aufgefüllt werden. D.h wenn z.b. jemand aus der SPD-Fraktion sein Mandat niederlegt, kommt erst dann jemand neues als Ersatz für den Verlust, wenn die Überhangmandate abgebaut sind.
Wenn also 4 Mitglieder der SPD-Fraktion ihr Mandat niederlegen, wäre die Sitzanzahl der Koaltion von 304 auf 300 geschrumpft. Jetzt ist es amtlich , dass der BK keine Mehrheit mehr besitzt.
Da kann interpretiert werden was will, der Kanzler hat keine numerische Mehrheit mehr.
Das Mandat kann ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Wichtig ist nur, dass die 4 Mandatsableger aus den Bundesländern kommen, wo die Überhangmandate entstanden sind.