habe gerade unser Haus streichen lassen - Seite zum Nachbar, steht auf der Grenze, wurde oberhalb seiner Einfahrt (mit ner Art Carport überdacht)mitgestrichen…
Im überdachten Bereich seiner Hauseinfahrt soll ich jetzt noch die restliche Fläche streichen lassen (ist meine Hauswand)- wie sieht die Rechtslage aus ?
nein, muß es nicht, denn dein Nachbar kann dir ja nicht vorschreiben, wie, wann und wieweit du deine Hauswand streichen läßt. Wenn du nur die obere Hälfte gestrichen haben willst, kann er nichts dagegen tun.
IMHO muß er dich aber fragen, sollte er die Wand nun auf eigene Kosten streichen lassen wollen…