Der Mietvertrag ist zum beendet. Ich bekomme die Schlüssel nicht wieder. Was kann ich machen?

Das Mietverhältnis zum Mieter wurde zum 31.08.2013 beendet. Der Mieter hat mir bisher die Schlüssel nicht wiedergegeben. Die ARGE hat aber fälschlicherweise einen Teil der Miete auf unser Konto überwiesen. Laut Aussage des Mieters am 31.08. wollte dieser bis Mittwoch 4.9. raus sein. Er war am 2.9. da um die Tapeten zu entfernen und seitdem nicht mehr. Heute bekam ich einen Anruf, in dem gefordert wurde, dass ich das Geld zurück überweisen soll, ansonsten würden sie die Tapeten nicht weiter entfernen und auch die Schlüssel nicht rausgeben. Wie ist da die Rechtslage? Könnte ich das Schloss aufbrechen ohne rechtliche Folgen? Kann ich die Miete noch anteilsmäßig einhalten bis ich die Schlüssel wiederhabe?

Solange du die Schlüssel nicht wiederhast ist auch der Mieter weiterhin zur Zahlung verpflichtet - da du ohne Schlüssel keine weitere Vermietung vornehmen kannst. Du kannst das Schloss aufmachen lassen. Die Miete in und die Kosten in Rechnung stellen - vollkommen legal.

LG

Ganz klar ja, man kann die Miete einbehalten, denn die Reihenfolge ist einzuhalten: erst muss der Mieter die Wohnung (laut Mietvertrag) in einem entsprechenden Zustand übergeben, danach erfolgt die Abnahme bzw. Übergabe der Wohnung bzw. der Schlüssel. Der Mieter muss anteilig die Miete zahlen bis zur Schlüsselübergabe.

natürlich ist die Miete anteilig fällig! im Zweifel muss nachgewiesen werden, dass die Wohnungsübergabe noch nicht statt gefunden hat.
Ich würde schriftlich mitteilen, dass die anteilige Miete selbstverständlich nach Auszug zurück überwiesen wird.

Nein, das Schloss aufbrechen wäre Hausfriedensbruch, wenn der Mieter die Wohnung samt Schlüsseln noch nicht freiwillig zurückgegeben hat.

Solange ist allerdings auch die Miete bzw. nach Miete eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Von daher: zurückzahlen würde ich gar nix

Aber wegen Verstoss gegen FAQ:1129 (in Rechtsbrettern keine Fragen/Antworten in ich-/wir-Form) wird das wohl alles sowieso gelöscht werden …

Wenn Du Deine Frage nochmal in korrekter Form neu stellst, dann bitte im Forumsbereich - denn da erhältst Du mehr Antworten und ich komme nicht mehr nach auf regelwidrige Fragen zu antworten…

Sry - die Fragen solltest Du einem Profi stellen, der ich leider nicht bin. Poste doch mal öffentlich.

Alles Gute!

Hallo,
der Mieter hätte auf jeden Fall die Schlüssel abgeben müssen. Solange er das nicht getan hat, haben Sie das Recht, die Miete anteilig einzubehalten. Die Kosten für den Ersatz der Schlüssel und das Öffnen der Wohnung muss der Mieter ebenfalls tragen.Ich würde ihm schriftlich eine Frist bis zum 14.9. setzen und eine halbe Miete einbehalten und die Abrechnung direkt mit der ARGE abwickeln.
Das Recht steht auf Ihrer Seite. Viel Glück wünscht Heihei

Ich würde dem Mieter eine Frist setzen und würde ihm mitteilen, dass er erst, wenn die Restarbeiten erledigt und die Schlüsselübergabe stattgefunden hat, ein Recht auf eine anteilmäßige Zurückzahlung der Miete hat.
Bassauer

wenn Mietverhältniss zum 31.08.2013 beendet wurde,haben sie natürlich kein Anrecht über die versehentlich überwiesene Miete.

können natürlich auch Schloß auswechseln

Hallo,

Miete kann einbehalten werden und steht ihnen auch anteilsmäßig bis zur Uebergabe zu. Schloss darf leider nicht aufgebrochen werden.

Lieben Gruss

mitredenwill

Ciao,

Mietdauer und Schlüsselüber-(rück-)gabe sind zwei paar Schuh!

Ist der Mietvertrag zum 31.08. beendet worden, hast du keinen Anspruch auf die Septembermiete.

Es ist nicht unüblich die Schlüsselübergabe wegen nötiger Renovierungen für einen späteren Zeitpunkt zu vereinbaren. Die Einbehaltung einer fälschlichen Überweisung ist nich möglich. Für etwailige offene Forderung ist die Kaution da.

Beurteile immer die Situation und wieviel Nerven du rein stecken willst.

Bedenke, dass du dich im Zweifel mit dem Sozialamt anlegst und nciht direkt mit dem Mieter! Auf keinen Fall geb oder überweise das Geld dem Mieter. Ich würd einfach mal beim Sozialamt anrufen und nachfragen. Die buchen ggf das Geld eh einfach wieder zurück.

Sollte dein ex Mieter Unterstütrzung vom Sozialamt erhalten, hat er sicher genug Rennereien. Treib ihn nicht in die Ecke (Probleme bei der Rückerstattung). Sondern geb dich konstruktiv und konzentriere dich darauf deine berechtigten Forderung durchzusetzen: Renovierung und Schlüsselrückgabe bis zum Zeitpunkt X.

Dir viel diplomatisch Gespühr!
cumar

Hallo,

ich hoffe dass andere Experten Ihnen helfen können. Ich bin zur zeit nicht in der Lage Fragen zu beantworten

Entschuldigen Sie das.
Ruß
Elfriede

Hallo,

ich würde das Geld sofort an die ARGE
zurücküberweisen, dem Mieter davon in
Kenntniss setzen und die Schlüssel zurückfordern. Ob der Mieter die Tapeten vollends entfernt oder nicht wäre mir egal.

Gruß

Hallo AYMEDI

Ich kann dir dazu leider nichts sagen…es tut mir Leid.
LG