Hallo!
Ich bin im Begriff, ein Reiseunternehmnen zu gründen. Kann ich so einen Namen wie ‚Space Tours‘ benutzen, wenn mein vollständiger Name immer zusammen mit ‚Space Tours‘ benutzt wird? Brauche ich eine Insolvenzversicherung, um Reisen zu veranstalten und was würde das kosten?? Ich bin dankbar für jede Information.
Mit freundlichem Gruss
Gan-Scherlack
Hallo!
Ich bin im Begriff, ein Reiseunternehmnen
zu gründen. Kann ich so einen Namen wie
‚Space Tours‘ benutzen, wenn mein
vollständiger Name immer zusammen mit
‚Space Tours‘ benutzt wird?
Wenn du ein Einzelunternehmen gegründet hast (also keine GmbH oder so) dann mußt du auf jeden Fall immer mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen und den Zunamen angeben. Ein Namenszusatz ist erlaubt. Also wäre „Spacetours Reisen Sharon Gan-Scherlack“ durchaus möglich.
Hallo.
Wenn du ein Einzelunternehmen gegründet
hast (also keine GmbH oder so) dann mußt
du auf jeden Fall immer mindestens einen
ausgeschriebenen Vornamen und den Zunamen
angeben. Ein Namenszusatz ist erlaubt.
Also wäre „Spacetours Reisen Sharon
Gan-Scherlack“ durchaus möglich.
Gab es dazu nicht vor eine Jahr oder so ein Gesetzesänderung? Ich erinnere mich trübe, irgendwo gelesen zu haben, daß auch für Einzelunternehmen Namen frei wählbar sind. Weiß wer was dazu?
Schönen Sonntag noch, TheO
Hi TheO und andere,
sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit dem Zusatz e. K. kann m. W. auf die Nennung des vollen Vor- und Zúnamens im Firmennamen verzichtet werden. Ähnlich wie bei GmbH ist dann der Inhaber an anderer Stelle EINDEUTIG zu benennen.
z. B.: „XY-Tours e.K.“ Inhaber Musta Beispiel
Detaillierte Auskünfte erteilt die IHK und das Handeslregister beim Amtsgericht.
Munter bleiben
Hallo!!
Paß in diesem Zusammenhang auch auf, ob Space Tours nicht bereits im Reisebereich markenrechtlich geschützt ist. Ferner würde ich mal überlegen, ob es, da die Reisebranche ja nicht ohne Risiko ist, nicht sinnvoll ist, sich nicht nur durch eine Versicherung (die von Versicherer zu Versicherer verschieden ist, -> einfach mal Angebote einholen), sondern durch Gründung einer GmbH abzusichern. Klar, dafür braucht man erst einmal Kapital als Einlage, aber wenn’s schief geht, haftest Du nicht mehr als mit Deiner Einlage und nicht mit Deinem privaten Vermögen…
Gruß
Claudia
Hi,
sicherlich ist die GmbH eine mögliche Rechtsform für ein Reisebüro - allerdings halte ich das mit der „Haftung“ in der Realität für Wunschdenken: Keine Bank odgl. wird über gewisse Grenzen hinweg Geld geben, wenn nicht sehr wohl persönliche Haftung durch Bürgschaft odgl. erfolgt. Dazu hat man mit GmbH-en schon zu viel erlebt . . .
Munter bleiben
Hallo Ewald,
Du hast da vollkommen recht, die Banken machen da einem, wenn man Geld von ihnen will, einen Strich durch die Rechnung. Allerdings betrifft das ja nur Kredite und Geschäfte, die man mit der Bank tätigt und keine anderen, zumindest war das bei uns so. Wir mußten eine Bürgschaft für mit der Bank bestehende Verträge unterschreiben.
Ich kenne mich in der Touristikbranche kaum aus, weiß nur, daß es ziemlich heiß her geht. Daher war für mich der Gedanke mit der Haftungsbeschränkung naheliegend.
Danke für den praktischen Beitrag, denn dazu kann ich selbst wenig liefern!!
Claudia
Nimm nicht GmbH
Hi,
ich möchte nochmal unterstreichen, dass die Wahl einer GmbH für ein Reisebüro keinen Sinn macht. Kapitalgesellschaften unterliegen höheren Publizitäts- u. Prüfungspflichten, dieser Aufwand (hohe Kosten für Testate des Steuerberaters/WP) steht in keinem Verhältnis zum Nutzen: Das Risiko, dass ein Kunde einen Bankrott klagt existiert nicht. In der Praxis beschweren sich alte Ommas und Oppas
über zu kalte Duschen und lauhes Essen und dagegen sowie gegen Extremfälle kann man sich versicherungstechnisch absichern. Die Rechtsform in der Reisebürobranche sollte einen so geringen Aufwand wie möglich machen. Einzelunternehmung ist o.k… Allerdings ist selbst diese keine Pflicht, sofern man keine Zweigstellen fährt. Es ist eine tatsache, dass man auch auf freiberuflicher Basis ein Reisebüro fahren kann. Aber nimm ruhig das Einzelunternehmen. Und toi toi toi (ich halte es für waghalsig, aber das zeichnet Unternehmertum aus!)
-))
Oliver
Du solltest vor der Benutzung recherchieren, ob identische oder sehr ähnliche Namen bereits für Reiseunternehmen benutzt werden. Die Handelsregistereintragung aller deutschen GmbHs ist über den Bundesanzeiger recherchierbar. Dies erledigen Fachfirmen/RAe/Patentanwälte. Ansonsten könnten aus älteren eingetragenen oder benutzten Namen Löschungsansprüche gegen Dich geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich auch eine Markenanmeldung (nach vorheriger Recherche).
Für diese Problematik ist die Rechtsform Deines Unternehmens grundsätzlich erst mal egal.
Viel Erfolg!
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