Der Platzwart eines Fußballvereins hat

… während des Trainings eine Tasche mit Wertsachen , der Fußballspieler in Verwahrung genommen. Nach dem Training ist aus dieser Tasche ein Handy gestohlen. Vermutlich hat der Platzwart die Tasche Werder beaufsichtigt noch eingeschlossen. Wer kommt für den Schaden, Ersatz des Handys auf.

entschuldige… ich bin derzeit im urlaub und kann deine Anfrage nicht beantworten…

Nach meinem Dafürhalten der Platzwart - es ist zu klären, ob hier ein entsprechender Vertrag entstanden ist, um dann den Platzwart haftbar machen zu können (z.B. mündlicher Vertrag). Auffällig ist jedoch, dass nur ein Handy aus einer Tasche mit Wertsachen fehlt. Evtl. hat man nur vergessen, dass Telefon in diese Tasche hineinzutun?

MfG
CKH

Hallo,

sofern nichts anderes vereinbart wurde gilt, grundsätzlich haftet der Platzwart bzw. die Gesellschaft oder Verein für den der Platzwart tätig ist.

Der Verlust der Sache ist grundsätzlich umgehend anzuzeigen, also hier direkt nach dem Training.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Eine solche Regelung findet sich z.B. in der Satzung und/oder Hausordnung des Trainingsplatzes/Vereins.

Hoffe die Ausführungen helfen.

Viele Grüße
Nancy

Das könnte ein Fall f. d. Haftpflichtversicherung des Vereins sein, der den Platz betreibt.
Ich würde auf jeden Fall an diesen Verein (sofern dieser der Arebitgeber des Platzwartes ist; ansonsten an entsprechende Stelle) meinen Schadenersatzanspruch richten.

Ggf. hilft bei Problemen dann nur noch der Gang zu einem versierten RA.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

schwer zu sagen, ob der Platzwartr persönlich haftet oder die Vereins-HV. Welche Aufgaben hat der Platzwart laut Vertrag mit dem Verein?
Würde mich mal an Juristen wenden bei www