Der 'Preussenschlag'

Guten abend,
würde unsere Verfassung heute auch sowas legitimieren?
Gruß
Markoliner

Ja, bzw. nein. Der Autausch einer Länderregierung durch die Bundesregierung ist ausgeschlossen.
Der Einsatz von Bundespolizei und Bundeswehr zum Erhalt eines Bundeslandes hingegen ist möglich, wenn der Bestand oder die demokratische Grundordnung des Bundes oder mindestens eines Bundeslandes in Gefahr ist. Dazu kann sich der Bund auch Länderpolizeien anderer Länder unterstellen.(vgl. Art 87a, Abs. 4 und Art 91 Grundgesetz)

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91.html

Gruß Andreas

Hallo Marko,

auch die WRV hat es 1932 nicht legitimiert, wie das Reichsgericht im Nachhinein feststellte.

Gruß,
Andreas