Siehst du? Du darfst. Ungestraft.
Und damit ist dein plakatives Gekreische im UP von dir selbst ad absurdum geführt.
Siehst du? Du darfst. Ungestraft.
Und damit ist dein plakatives Gekreische im UP von dir selbst ad absurdum geführt.
Was sonst stand hinter den Kreuzzügen als einzig der christliche Glaube?
Was sonst stand hinter der Folterung von angeblichen Hexen und Glaubensabtrünningen als einzig der christliche Glaube?
Was sonst stand hinter der Missionierung der „Neuen Welt“ als einzig der christliche Glaube?
Was gibt den christlichen Priestern die Kraft um Gläubige zu missbrauchen, als einzig ihr Glaube, die legitimen Glaubensvertreter auf Erden zu sein?
Grüße mki
Seitdem hat eine Entwicklung stattgefunden. Sagte ich doch schon, wieder vergessen?
Man muss glauben, um andere missbrauchen zu können? Jetzt ist dir die Logik ein wenig abhanden gekommen, hm?
Die Eingangsfrage im Blick haltend zeigt sich jedenfalls unverkennbar wie sehr der religöse Friede und damit der Glaube nichts anderes um sich herum gelten lässt.
Grüße mki
ist keine handelnde Person.
Wovon faselst du hier eigentlich?
Das Prinzip ‚Friede‘, wird gebildet durch Handeln oder Unterlassen. Und wer anderes soll sonst kann das ermöglichen können als Personen? Das gilt nun mal auch für den religiösen Frieden. Bei unstrittigen Überlieferungen ein Denk- und Redeverbot zu fordern, schafft niemals Frieden.
Grüße mki
Keinesfalls.
Hatte ich „wenn“ geschrieben. Das ist grammatikalisch zwar falsch, aber hier regional üblich. Tatsächlich hätte ich „falls“ schreiben müssen.
Das Urteil des EGMR ist insoweit problematisch, weil es die Strafverfolgung wg. „Störung des Religionsfriedens“ wg. einer Lappalie über das auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung seitens des Staates stellt. Die ebenfalls garantierte Religionsfreiheit muss ebenfalls nicht die Privatperson gewähren, sondern nur der Staat.
Der § 188 StGB des österreichischen Strafrechts ist insoweit eine IMHO unzulässige Beschneidung des Grundrechts. Das Kriterium der „Erregung eines Ärgernisses“ allein kann nicht ausschlaggebend sein. Dann muss man nur noch entsprechend Gläubige vorbringen, die sich über jede Äußerung ärgern, um ein Grundrecht auszuhebeln.
Die österreichische Verfassung ist mir nicht hinreichend geläufig, wird aber mit Sicherheit auch ein Grundrecht auf „Freiheit der Lehre“ beinhalten. Und dazu gehört eben auch, dass nach einem Teil der (durchaus umstrittenen) Lehrmeinung der selbsternannte „Prophet“ Sex mit einem (nach heutigem Recht) Kind hatte.
Ein Gläubiger muss das nach meiner Ansicht nach ertragen können. Anderenfalls hat er einfach nicht genug Glauben in die „Gottgefälligkeit“ dieser Handlung. Er kann auch gerne glauben, dass die Aussage völliger Mist ist. Er muss aber Toleranz (=Duldung) üben, auch wenn sie schwerfällt.
kann immer noch nicht handeln. Und es hat auch noch nie ein Redeverbot gefordert.
Du faselst immer noch.
Na dann häng Dir die obige Aussage von mir an die hübschen Öhrchen. Würde Dir sogar verdammt gut stehen, stell ich mir so vor… und einen schönen Sonntag
Grüße mki
Du meintest vermutlich Örtchen. Habe ich aber beides nicht für deinen braunen Dreck frei. Der übrigens überall klebt, vor allem an Handtüchern.
Und natürlich hast du damit auch immer noch nicht deine Unlogik aufgelöst. Erwartungsgemäß.
Stimmt. Auch glaubenspervertierte Christen hat es genug gegeben.
Amokoma1