Der Rest der Grundsteuer vom Vorbesitzer

Die Grundsteuer wird vom Finanzamt an den Eigentümer bekanntlich jahresweise rausgeschickt. Jetzt nehmen wir folgendes an: die Wohnung wurde mitte des Jahres verkauft. Einige Zeit später fordert der Verkäufer vom Käufer, dass die von ihm (Verkäufer) vorausbezahlte Grundsteuer, für den Rest des laufendes Jahres, jetzt vom Käufer erstattet wird. Hat der Verkäufer das Recht das vom Käufer zu fordern?

Hallo

Vom Zeitpunkt der Übergabe an, somit also von der Besitzeinräumung an, gehen die Lasten auf die neuen Käufer über, § 446 Satz 2 BGB.

In Verbindung mit § 103 BGB sind dann die auf einen bestimmten Nutzungszeitraum (z. B. ein Kalenderjahr) regelmäßig zu zahlenden Lasten (z. B. Grundsteuer) von den beiden Parteien im Verhältnis der zeitlichen Nutzungsanteile zu tragen.

Und was sagt der Notarvertrag zu dem Punkt? Darauf sollte ein Notar die Parteien nämlich hinweisen.

Gruß
smalbop

nit so janz
Hallo,
nach dem Grundstuergesetz ist zahlungspflichtig, wer am 1. Januar Eigentümer des Grundstücks war.
Wenn der Vorbesitzer nun einen Teil erstattet haben möchte, geht dies nur aufgrund evtl. privatrechtlicher Vereinbarungen - also Vertrag.
Einen Anspruch hat der Vorbesitzer ohne Vertrag nicht.

(ich gebe dir insofern recht, als dass man in den notariellen Vertrag schauen sollte. Steht da nichts über die Grundschuld: Pech für den Verkäufer)