Der richtige Weg ?

Hallo:

Ich hoffe, der Beitrag ist hier richtig.

Wenn Jemand Opfer von sexueller Gewalt vor einigen Jahren geworden ist und die Betroffene Person möchte (muss auf Dringen der Ärzte, weil eine Verarbeitung nicht möglich ist) diese sexuelle Übergriffe veröffentlichen.
Wie würde ein möglicher Weg zur Veröffentlichung aussehen?
Ist eine Strafanzeige der richtige Weg in die Öffentlichkeit (mit Öffentlichkeit sind Zeitungen gemeint)

Ist eine Strafanzeige gegen die Täter der richtige, vielleicht Der, Weg in die Öffentlichkeit?

Gibt es andere Wege?

Danke im Voraus

Gruß

Rafael

Du kannst Anzeige erstatten und ihn somit dem Strafgesetz überlassen. Oder nichts tun. Entweder- Oder? Eine zwischenlösung mit Medien ist Quatsch- wenn er gute Anwälte hat, dann haste das Nachsehen.
Um dein Gewissen zu stabilisieren kommt nur eine Strafanzeige in Frage.

Bedenke das Medienrummel nicht nur dem Täter schaden würde, sondern auch dir.

Hallo ordoban:

Danke für Antwort.
Das ist mir klar, dass eine Anzeige richtig ist.
Die Frage war, ist eine Strafanzeige ein Weg in die Öffentlichkeit?

Es ist richtig, dass die Veröffentlichung der Sache auch dem Opfer schaden kann.

Dem Opfer ist es wichtig, dass die Sache veröffentlicht wird. Ob eine Strafanzeige Konsequenzen für Täter hat oder nicht, ist sekundär.
Danke
Gruss
Rafael

Hallo,
ich verstehe Deine Frage eher medizinischer Natur.

Was meint das Opfer selbst mit „Veröffentlichen“ ? Möchte es als Opfer wahrgenommen werden oder den Täter als solchen wahrgenommen wissen? Oder, dass das niemals jemandem anderen (bei diesem Täter) auch passiert ?

Um Opfer- und Täterrolle klar (öffentlich) definieren zu lassen (!) bleibt nur der Rechtsweg (oder - wohl eher selten - öffentlich dargestellte Einsicht und Reue des Täters, was einem Schuldeingeständnis gleich käme …)

Um einfach seine (des Opfers) eigene Geschichte bzw. letzteres (ohne Offenbarung des Täters) zu erreichen, käme auch - als eine der vermutlich wenigen seriösen Mittel - das Schreiben eines Buches oder auch sog. „Playback-Theater“ (*unbedingt* unter psychologischer Betreuung!) in Frage.

Eine Strafanzeige an sich bringt noch keine „Öffentlichkeit“, erst das eigentliche Verfahren dürfte das erreichen.

Guß vom
Schnabel

1 „Gefällt mir“

Hallo Schnabeltasse:
Danke für Antwort.

Hier geht um Opferr. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Täter seine Taten in Zeitungen veröffentlichen will.

Die Frage war nach Möglichkeiten für Zeitungen eine Grundlage einer Veröffentlichung zu schaffen.
Solch eine Grundlage ist z.B. eine eidest. Erklärung.
Ist der Rechtsweg, also eine Strafanzeige gegen Täter, auch so eine Grundlage?
Gibt es weitere Grundlagen, die es einer Zeitung ermöglichen, die Sache zu veröffentlichen.
Danke
Gruss
Rafael

Hallo,

die Frage ist:
„Was gibt dem Opfer Genugtuung?“
„Was möchte das Opfer mit einer Veröffentlichung erreichen?“

Wenn diese Tat veröffentlicht wurde, lebt dann das Opfer anders?

Wohl kaum. Es muss mit der Tat (mit den Bilden) bis ans Lebenende damit leben!

Hat der Therapheut gesagt, dass dann die Bilder verschwinden?

Sie werden nie verschwinden. Sie sind wie Leim an den Füßen. Wie ein Rucksack den man ständig bei sich hat.
Sie werden nur dann verschwinden, wenn das Opfer dem Täter verzeihen kann.

Und nur dann!

VG, René

3 „Gefällt mir“

Die Frage war, ist eine Strafanzeige ein Weg in die
Öffentlichkeit?

Das sollte eigentlich nicht so sein, die Staatsanwaltschaften sollten Strafermittlungen ohne Öffentlichkeit führen. Der Fall Kachelmann ist insoweit ein wirklich trauriges Beispiel für die Gier von Strafverfolgungsbehörden nach Öffentlichkeit.
Aber das ist die Ausnahme. Eine Strafanzeige ist in der Regel ohne öffentliches Tamtam.

Wenn dir denn so viel daran liegt, die Sache öffentlich zu machen, ist wohl die beste Methode, die Sache der Redaktion einer Zeitung oder Zeitschrift anzubieten.

Gruß

Hallo

Eine Anzeige führt noch zu keinem Ermittlungsverfahren, ein Ermittlungsverfahren noch zu keinem Strafprozess - und erst der ist (wenn gegen einen Erwachsenen gerichtet) öffentlich.

Sofern es zu einem Strafprozess kommt und ein hinreichendes mediales Interesse besteht, wird die Presse auch aus dem Gerichtsaal berichten. Öffentlich genug?

Gruß
smalbop

Anmerkung o.T.
Hallo,

Der Fall
Kachelmann ist insoweit ein wirklich trauriges Beispiel für
die Gier von Strafverfolgungsbehörden nach Öffentlichkeit.

Sorry, aber die Öffentlichkeit kam durch die Verteidiger ins Spiel. Und das mit voller Absicht.

Aber das ist die Ausnahme. Eine Strafanzeige ist in der Regel
ohne öffentliches Tamtam.

Eben.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Eine Strafanzeige zur Verarbeitung ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite kann es hilfreich sein, wenn der Täter „seine Strafe bekommt“.

Auf der anderen Seite kann es auch passieren, dass die Beweise nicht ausreichen und der Fall eingestellt wird. Manche Frauen können dies mit dem Gedanken „ich habe wenigstens alles versucht“ ablegen. Andere hingegen fühlen sich als Lügner bezichtigt und fühlen sich durch die Anzeige noch mehr belastet. Hoffentlich hat das der beratende Therapeut bedacht.

Ich würde mir folgende Gedanken machen:

Wenn ich nicht mit einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch leben könnte würde ich es von der „Beweislage“ abhängig machen. Schwierig ist natürlich, wer diese „Beweislage“ beurteilen soll, weil ich (schlagt mich nicht) die Erfahrung bei Anwälten gemacht habe, dass jeder noch so aussichtslose Fall durchgezogen wird. Bestimmt gibt es da Ausnahmen und die gilt es zu finden.

Liebe Grüße und alles Gute

Sorry, aber die Öffentlichkeit kam durch die Verteidiger ins
Spiel. Und das mit voller Absicht.

Das hat wieder nichts mit dem Ausgangsproblem zu tun, du redest gern am Thema vorbei, dennoch:

Das ist gar nicht der Punkt. Fakt ist, dass eine Staatsanwaltschaft sich vorsichtiger im Umgang mit der Öffentlichkeit zeigen muss als es die Verteigigung eines Angeklagten darf. Denn die Staatsanwaltschaft muss ihre Objektivität über das gesamte Verfahren wahren. Das kann sie nicht, wenn sie sich inhaltlich festlegt und dementsprechend öffentlich agiert.
Im Übrigen sind vermutlich Informationen gezielt von der Staatsanwaltschaft in die Medien gelangt.

Ich empfehle die Lektüre des SPIEGEL Nr. 23 vom 7.6.2010., S. 58 ff.

Hallo,

Der Fall
Kachelmann ist insoweit ein wirklich trauriges Beispiel für
die Gier von Strafverfolgungsbehörden nach Öffentlichkeit.

Sorry, aber die Öffentlichkeit kam durch die Verteidiger ins
Spiel. Und das mit voller Absicht.

Wirklich? Meiner Erinnerung nach hat die Staatsanwaltschaft 2 Tage lang detailierte Bestätigungen auf nicht gestellte Fragen herausgegeben, bevor dann der "Medien"verteidiger seine Öffentlichkeitsoffensive gestartet hat.

Gruß,
DW.

Hallo Schmittchen:
Es kommt hier darauf an, dass man „Alles getan“ hat, bevor man daran stirbt und hier gibt es beim Opfer tatsächlich schwere gesundheitliche Probleme in Folge der Übergriffe.
Mit einer Strafanzeige, wie auch immer der Ausgang wird, wäre ein Stück Aufarbeitung getan, denn das Opfer hat seit den Übergriffen nie über die Übergriffe aus Angst sprechen können.

Allen Herzlichen Dank für Antworten !!!.
Gruss

Ok, dann waren meine Infos falsch. (owt)
-nix-