Hallo,
ich hätte eine Frage bzw. einen Rat:
die Person A hab für eine Firma gearbeitet, die die Rechnung nicht bezahlt hat (ca. 800 euro). Es war im April letzen Jahres. Kurz danach hat die Firma Insolvenz angemeldet, hat aber dann den Antrag zurückgezogen. Nach 5 Mahnungen und Gerichtsvollzieher (der, natürlich, die Firma nicht am Ort vorgefunden hatte) gab letztendlich die Inkassofirma auf und schlug der Person A vor, zusätzlich den Gerichtsbeschluss für 200 Euro zu erwerben. Die weiteren Aktivitäten stelle sie ein.
In der Zwischenzeit hat der Schuldner sich in die Schweiz abgesetzt, nach einer Weile aber ist er wieder in Deutschland aufgetaucht und ist als Seminarleiter für ein Ausbildungsunternehmen tätig.
Was bleibt der Person A in der Situation übrig?
Kann sie mit dem G.führer der Schule sprechen? Der Gerichtsvollzieher fand lediglich eine Briefkastenfirma vor, aber der Typ ist doch längst da!!!
Bis jetzt kam zusammen (ohne Zinsen) die Anwaltskosten, Inkassofirma-Kosten dazu, also ca. insgesamt mit dem Restbetrag ca.1100euro.
What can I do???
Danke, danke danke!
nicht bezahlt hat (ca. 800 euro). Es war im April letzen
200 Euro zu erwerben. Die weiteren Aktivitäten stelle sie ein.
Restbetrag ca.1100euro.
Entweder die Beträge als Peanuts betrachten oder Eigeninitiative bei der Geldeintreibung zeigen. Als ich z. B. mal Taxe zu kriegen hatte und der Fahrgast nicht zahlen konnte, besuchte ich täglich seine Familie, bis sie mit dem Geld herausrückte.
CF FJ
'Nicht Gutem Geld noch schlechtes hinterherwerfen.
Hallo,
beherzige die alte Volksweisheit:
„Nicht guten geld noch schlechtes hinterherwerfen…“…
Würde es sich um eine Firma handeln,würdest du nämlich schon längst
„in die Röhre gucken“…nur bei Privatpersonen
bietet ja das Deutsche Recht (den in meinen Augen „Unsinnigen“ ewigen)
„Verfolgungsweg“…
Um es mal ganz hart auszudrücken…zur Geschäftlichen Tätigkeit zählt nicht nur der Erfolg…sondern auch der Mißerfolg…
auch diesen Mißerfolg muss man als Geschäftsmann bereit sein,zu tragen oder man verzichtet auf das Geschäft…
Aber leider entwickelt sich ja beim deutschen „Unternehmertum“ immer mehr eine „Rosinenpickerei“…
Die Vorteile des Standortes Deutschland will man in vollen Zügen geniessen:
-Subventionen
-Rechtssicherheit
-Klare Arbeitsnormen und Tarifverträge
NUR die Nachteile will man nicht in Kauf nehmen:
-Unternehmerisches Risiko
-bei schlechter Geschäftslage „Verantwortung“ für die Mitarbeiter
-Forderungsausfälle
Um damit auf`s Thema zurückzukommen…
wenn die Forderung „ausgeklagt“ ist…abschreiben und Keinen CENT mehr darin investieren…Ein Geschäftsmann sollte mit dem Kopf denken und nicht mit dem „Bauch“…
Denke mal in Ruhe darüber nach und mach eine „Kosten-Nutzen-Rechnung“
wieviel Zeit du bist jetzt dafür vergeudet hast (Vom Geld ganz zu schweigen…)…
Nutze die Zeit lieber besser für andere Dinge wie Neukunden-Werbung etc.
Du hast mehr dabei gewonnen,wenn du 200 (T)EURONEN in Werbung investiert und dadurch „nur“ 600 € mehr Umsatz machst…)
Hallo - wenn die Firma wirklich schon Insolvenz angemeldet hat, musst Du Dich mit Deiner Forderung (samt der entstandenen Nebenkosten) unbedingt in die Insolvenz-Tabelle beim zuständigen Amtsgericht aufnehmen lassen. Dies ist die einzige Möglichkeit, dass Du eventuell noch zu Deinem GEld kommst! Wenn bereits Insolvenz angemeldet wurde, wirkt auch keinerlei Kontopfändung oder Vollstreckungsversuch mehr! Dann läuft alles offiziell nur noch über das Amtsgericht, und n u r wer dort seine Forderung angemeldet hat, kann dann beim Insolvenzverfahren berücksichtigt werden, wenn es um die Aufteilung eventueller Gelder geht. - Sollte das Insolvenzverfahren nach Prüfung vom Amtsgericht mangels Masse abgelehnt werden, bedeutet dies, dass nichts aufzuteilen bzw. zu holen ist, dann könntest Du wieder auf normalem Wege Vollstreckungsversuche (über Gerichtsvollzieher oder Kontopfändungen oder Pfändungen von Forderungen gegenüber Dritten) unternehmen, aber das dürfte wirklich herausgeschmissenes Geld werden:
denn mit jedem Auftrag entstehen weitere Kosten … Alleine eine Kontopfändung würde Dich nochmal 50 Euro kosten, ohne dass dabei etwas herauskommen muss, denn meist steht die Hausbank mit ihren Forderungen schon mal an erster Stelle… Da würde ich an Deiner Stelle meine Energie lieber in andere Dinge stecken und das dann abschreiben. - Jetzt aber die Insolvenz-Tabelle nicht vergessen! Alles Gute, Eva
Hallo,
das Gehalt pfänden lassen, den Titel zur Gerichtsvollzieher Verteilerstelle schicken, mit der Bitte um Vollstreckung, mit Angabe des Arbeitgebers, Aufenthaltsort. Kostet was um die 30 Euro. Wenn Gehalt unter Pfändungsgrenze zur Eidesstattlichen Versicherung laden lassen.
Gruß Plö