Hallo!
Angenommen, ein Schüler würde der Schule verwiesen (Gründe unbekannt).
Hätte er dann die Chance bzw. den Anspruch, an einer anderen Schule angenommen zu werden - oder würden die Schulen ihn ablehnen? Bliebe dann nur noch eine Privatschule?
Danke im Voraus für Eure Antwort(en)!
Gruß
Toli
Angenommen, ein Schüler würde der Schule verwiesen (Gründe
unbekannt).
Hätte er dann die Chance bzw. den Anspruch, an einer anderen
Schule angenommen zu werden - oder würden die Schulen ihn
ablehnen? Bliebe dann nur noch eine Privatschule?
Liebe Toli,
kein Schüler wird ohne Grund von einer Schule verwiesen. Es mag also nur sein, daß Du den Grund nicht kennst; der Schüler selbst und seine Erziehungsberechtigten müssen den Grund erfahren.
Davon also hängt es ab, ob eine andere Schule den Schüler aufnimmt.
Und ich vermute, daß auch eine Privatschule nicht jeden Schüler aufnimmt; einen berüchtigten Schläger, einen unbelehrbaren Kiffer oder jemanden, der sich mehrerer sexueller Übergriffe schuldig gemacht hat, wird auch keine Privatschule aufnehmen (Ich weiß, daß ich hier übertrieben und karikiert habe!).
Gruß - Rolf
Hätte er dann die Chance bzw. den Anspruch, an einer anderen Schule angenommen zu werden - oder würden die Schulen ihn ablehnen?
Selbstverständlich, Toli,
man muss sich eben in der Umgebung umschauen, mit der dortigen Schulleitung sprechen und den Wunsch vortragen. Eventuell wird die Schulleitung einen Vertrag mit dem Schüler und den Eltern verlangen, in der die Konditionen festgelegt sind, unter denen der Schüler aufgenommen wird.
Wurde der Schüler von der alten Schule z. B. wegen zu häufigen Schwänzens verwiesen, so kann die neue Schulleitung festlegung, dass nach soundso vielen unentschuldigten Fehltagen der Schüler die Schule wieder zu verlassen.
Entsprechend können bei mangelhaften Leistungen in einem Fach Nachhilfestunden vorgeschrieben werden.
Bliebe dann nur noch eine Privatschule?
Das wäre die allerletzte Möglichkeit; aber auch diese würden ähnliche Forderungen stellen.
Gruß Fritz
Lieber Fritz,
danke für die Antwort!
Was mich noch beschäftigt:
Wie ist die Rechtslage, wenn der Schüler noch schulpflichtig wäre? Läge es nur am Wohlwollen der Schulen, ihn aufzunehmen? Was würde mit solch einem Kind geschehen, wenn alle in Frage kommenden Schulen es ablehnen würden? Und was wäre, wenn der Schüler nicht mehr schulpflichtig wäre?
Danke und Gruß
Toli
Hallo!
Angenommen, ein Schüler würde der Schule verwiesen (Gründe
unbekannt).
Hallo, also ich glaube kaum, dass die Gründe so unbekannt sind, denn derjenige muss schon entweder was heftiges angestellt haben (als Gründe, die in meiner Schulzeit mal zum ausschluß von Mitschülern führten- oder dazu dass wir geflogene dazubekamen: immer wieder Prügeleien; Klos in Brand gesteckt; Lehrer öfter bedroht und irgendwann attackiert) oder nicht die Leistung bringen, so dass zB. von der Real- auf eine Hauptschule verwiesen wird. Letzteres wird aber sicher in einem Lehrer-Elterngespräch angesprochen und ist mit einem Sitzenbleiben zu vergleichen (so vom Verwaltungsweg her)
Wenn es ein Leistungsbedingtes Fliegen ist und der Schüler schon von der Hauptschule in die nächst niedrigere Schule muss, muss er eben in die Sonderschule L (Lernbehinderte, dazu zählen neben echten neurologischen Schäden eben auch Lernstörungen durch Verhaltensstörungen, wie zB. ADSH oder durch soziale Probleme)
Hätte er dann die Chance bzw. den Anspruch, an einer anderen
Schule angenommen zu werden - oder würden die Schulen ihn
ablehnen? Bliebe dann nur noch eine Privatschule?
Solange Schulpflicht besteht (je nach Bundesland bis 18 oder bis eine bestimmte Anzahl an Schuljahren vorliegt)muss ihn eine andere Schule zB. im benachbarten Einzugsgebiet aufnehmen. Normalerweise wird über den Rausschmiss das Schulamt informiert, was dann auf die Eltern wegen des Schulwechsels zukommt. Evtl arbeiten die da etwas langsam, so dass man da mal anfragen könnte, was nun zu tun sei.
Wenn die Schulpflich erledigt ist, dann müssen sich Eltern oder Schüler selbst um ihre weitere Schulkarriere kümmern. Soll ja, im Falle des Verhaltensbedingten Fliegens, schließlich eine Strafe sein.
aber auch dann kann man das Schulamt befragen.
Wenn es nur eine Zeitliche Suspendierung ist, zB. für 4 Wochen, dann nimmt ihn die selbe Schule wieder, der Schüler soll nur Zeit zum Nachdenken haben, ein wenig aus den sozialen Strukturen gerissen werden, und möglichst sich irgendwo den Schulstoff aus der Fehlzeit selbst organisieren.
Gruß Susanne
Lieber Rolf,
danke für Deine Antwort!
Die Gründe kenne ich nicht - mir ist schon klar, daß etwas vorgefallen sein muß… 
Es geht halt darum, welche Chancen solch ein Schüler noch hat.
Gruß
Toli
Hallo Susanne!
Danke für Deine Antwort!
Mit „Gründe unbekannt“ meinte ich, daß ich als Fragestellerin die Gründe nicht kenne. Schule / Eltern werden die Gründe bekannt sein…
Gruß
Toli
Liebe Toli!
Wie ist die Rechtslage, wenn der Schüler noch schulpflichtig wäre?
Läge es nur am Wohlwollen der Schulen, ihn aufzunehmen?
Ich denke schon. Keine weiterführende Schule muss Schüler aufnehmen, selbst wenn die ganz frisch von der Grundschule kommen.
Da sich die genannten Schulen aber inzwischen um ihren Fortbestand sorgen müssen angesichts der sinkenden Schülerzahlen, muss man kaum damit rechnen, dass man nicht eine willige Schulleitung fände.
Was würde mit solch einem Kind geschehen, wenn alle in Frage kommenden Schulen es ablehnen würden?
Da müsste man die übergeordnete Behörde einschalten.
Und was wäre, wenn der Schüler nicht mehr schulpflichtig wäre?
Da könnte die übergeordnete Behörde bedauernd mit den Achseln zucken.
Aber das sind alles vage und unbestimmte Auskünfte, solange man nicht den konkreten Fall kennt.
Gruß Fritz
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Hallo
Wie ist die Rechtslage, wenn der Schüler noch schulpflichtig wäre?
Läge es nur am Wohlwollen der Schulen, ihn aufzunehmen?
Ich denke schon. Keine weiterführende Schule muss Schüler
aufnehmen, selbst wenn die ganz frisch von der Grundschule
kommen.
Das gilt aber nur im ersten Schritt. Aus der Schulpflicht erwächst auch ein Anspruch dieser Schulpflicht auch nachkommen zu können also sowas wie ein Beschulungsrecht.
Tatsächlich besteht kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Schule nach Wahl der Eltern ein Kind aufnimmt. Ein schulpflichtiges Kind muss aber von irgendeiner (erreichbaren) Schule aufgenommen werden und wenn sich alle Schulen zunächst weigern, wird es von der Schulbehörde einer Schule zugewiesen und die muss es dann nehmen.
Wird ein Kind als unbeschulbar eingestuft, müssen Maßnahmen veranlasst werden (z. B. Therapien), die die Beschulbarkeit (wieder)herstellen.
Gruß
Werner
Hallo!
Angenommen, ein Schüler würde der Schule verwiesen (Gründe
unbekannt).
Hätte er dann die Chance bzw. den Anspruch, an einer anderen
Schule angenommen zu werden - oder würden die Schulen ihn
ablehnen?
Hallo,
Toli!
Wenn der Schüler noch schulpflichtig ist, hat er Anspruch auf Unterricht in einer staatlichen Schule.
Wenn der Rausschmiss Folge einer derart kriminellen Aktion war, dass Polizei und Jugendamt tätig wurden, kommt vielleicht Heimaufenthalt in Frage. Das ist in jedem Bundesland anders.
Wenn der Schüler nicht mehr schulpflichtig ist, kann die Verweisung von der Schule differenziert sein, nach Bundesland verschieden. Z. B.:
Verweis von EINER bestimmten Schule, Abweisung an JEDEM Gymnasium des Landes (äußerst selten, muss in By vom KM verfügt werden!) u. ä.
Da muss man die Schulordnung lesen. Auf der Homepage des KM normalerweise einsehbar.
Mir ist nicht bekannt, dass ein Schüler von einer Schule, an der er sich anmelden möchte, grundlos abgewiesen werden kann. Die Begründung, er sei von einer anderen Schule rausgeflogen, halte ich auf jeden Fall für unmöglich: Es ist ja nur von dieser einen Schule relegiert worden.
Gruß!
Hannes
DANKE an alle, die geantwortet haben!!!
Gruß
Toli