ist vielleicht verfassungswidrig: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,663…
Ich glaube Herr Schäuble kriegt erstmal Schluckauf vor Schreck und dann sucht er sich eine neue Steuer aus, falls das Urteil bestätigt wird.
Oder?
Ralph
ist vielleicht verfassungswidrig: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,663…
Ich glaube Herr Schäuble kriegt erstmal Schluckauf vor Schreck und dann sucht er sich eine neue Steuer aus, falls das Urteil bestätigt wird.
Oder?
Ralph
Hallo,
der gehört schon lange abgeschafft, aber wir wehren uns ja nicht gegen diese Abzocke.
Wenn ich ausrechnen, was ich mit meinem Mann zusammen schon bezahlt habe wird mir nur schlecht. Es reicht.
Endlich sagt mal einer die Wahrheit.
LG Rosenfreak
Hallo,
ist vielleicht verfassungswidrig:
vor allem ist der Zuschlag nur befristet auf ein Jahr zulässig (vgl. § 51 Abs. 3 EStG iVm. § 2 Abs. 2 StabG). Das war auch schon bei der Einführung so, was ich hier schon mehrere male angemerkt habe. Schade, daß hier wohl bisher kein Bundesfinanzminister mitgelesen hat.
Gruß
Christian
IN der Sache
Hallo,
für mich sind das nur kosmetische Änderungen. Der Soli ist Teil der EkSt; man könnte auch einfach den Steuersatz erhöhen, um auf das gleiche Ergebnis zu kommen. Aus unerfindlichen Gründen schreien aber einige immer „Haltet den Dieb“, wenn ein Abschaffungsvorschlag auftaucht, als wenn die Mittel aus dem Soli zweckgebunden eingenommen würden. Tun sie NICHT! Er ist nicht solidarischer als jede andere Steuer.
Anderes Beispiel: die Ökosteuer.
Viele Grüße,
Andreas
Hallo Andreas,
Der Soli ist
Teil der EkSt; man könnte auch einfach den Steuersatz erhöhen,
um auf das gleiche Ergebnis zu kommen.
nicht ganz. Beim Soli gibt es einen Kinderfreibetrag. Ich zahle z.B. Einkommensteuer aber keinen Soli.
Gruß Rainer
Hallo,
für mich sind das nur kosmetische Änderungen. Der Soli ist
Teil der EkSt; man könnte auch einfach den Steuersatz erhöhen,
um auf das gleiche Ergebnis zu kommen.
Ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher, aber ich meine zu wissen, dass der Soli zu 100% in den Bundeshaushalt geht. Die EK-Steuer wird ja zwischen Bund,Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Eine Erhöhung der EkSt wäre für den Bund also kein voller Ersatz.
Gruß
tycoon