'Der Staatsgewalt unter die Arme greifen'

Guten Tag,

ich habe mir folgende Frage gestellt:

Angenommen, man wohnt in einem Stadtteil, in welchem die staatliche Exekutive nicht in der Lage bzw. willens zu sein scheint, die öffentliche Ordnung zu wahren bzw. ihrem Auftrage, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, nachzukommen; gäbe es für diesen Umstand irgendeine rechtliche Grundlage, seine eigene Person zur Unterstützung der Staatsgewalt in dem Sinne zur Verfügung zu stellen, als dass man den Zuständigkeitsbereich der Polizei, den dieselbe nicht ausfüllt, eigenmächtig „betreut“?

Ich verstehe es so, dass alle exekutive Gewalt bei den entsprechenden Staatsorganen liegt; eine eigenmächtige Übernahme dieser Aufgaben bleibt entweder folgenlos/ineffektiv bzw. kann bei entsprechenden Umständen zu Selbstjustiz werden und ist somit Unrecht bzw. vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Hierbei wird allerdings angenommen, dass diese Organe stets in der Lage sind, ihren Pflichten in ausreichendem Maße nachzukommen; trifft dies also auch zu, wenn sie dies eben nicht sind?

Wie behandelte der Gesetzgeber also z.B. eine Bürgerwehr, die sich gebildet hat, da die Polizei keinerlei Präsenz zeigt und infolge dessen die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet ist, und an der Polizei statt die Exekutive ausübt?
In dem Beispiel wird davon ausgegangen, dass sich die Mitglieder dieser Bürgerwehr ansonsten auf dem Boden des Rechts befinden, d.h. keine illegale Bewaffnung, Amtsanmaßung (oder eben doch?) etc.

Gruß!

Vielleicht mal beim Zuständigen Amt Nachfragen. Protestieren. Klagen. Mit einer Klage(natürlich mit Passender beweislage) kann man das meiste erreichen. Erstmal die Anderen beiden Optionen(die mir jetzt durch den Sinn gehen) ausprobieren. Und wenn nichts hilft, dann halt Klagen.
Vielleicht kann diese Website helfen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Dass man den Rechts-/Klageweg einschlagen kann, ist mir natürlich klar; es ging mir um die theoretische Möglichkeit, die reguläre Exekutive so zu ersetzen, wenn sie selbst nicht präsent ist.

Wie behandelte der Gesetzgeber also z.B. eine Bürgerwehr, die
sich gebildet hat, da die Polizei keinerlei Präsenz zeigt und

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wie die Bürgerwehr also vom Staat behandelt werden wird, hängt davon ab, ob sie sich an diesen Grundsatz hält.

Hallo,

sicher darf man zu jeder Tages- und Nachtzeit durch sein Viertel patroullieren. Und sicher darf man sogar Zeitgenossen festnehmen, wenn man sie auf frischer Tat bei einer Straftat ertappt. (Von den Problemen, die man unbewaffneterweise mit dem Zeitgenossen dann kriegen könnte, mal abgesehen.)

Witzigerweise darf man, ebenso wie jeder private Wachdienst, zum Teil sogar mehr als die Polizei, wenn man es vorher mit den Bewohnern abgestimmt hat, zum Beispiel ohne Not ein Grundstück betreten.

Amtsanmaßung ist das bis hierhin nicht. Man darf halt nicht auf die Idee kommen, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, also ohne konkreten Anlass Fremde zu kontrollieren, ohne übergesetzlichen Notstand den Verkehr zu regeln, ohne Erlaubnis Schusswaffen mit sich zu führen usw.