Der Standardtarif (PKV)

Hallo,

Infos für potentiale PKV-Kunden…

Gruß
Sarah


„Der Standardtarif“
In diesem Abschnitt werden Ihnen die wesentlichen Grundlagen zum Standardtarif vermittelt. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Was ist der Standardtarif?
  • Die Leistungen
  • Die Beitragsgarantie
  • Wer kann sich im Standardtarif versichern?
  • Wo kann ein Standardtarif abgeschlossen werden?
  • Gibt es Alternativen zum Standardtarif?
  • Wie erkennt der Arzt einen Standardtarifversicherten?

Der Standardtarif
Was ist der Standardtarif?
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, dessen Versicherungsschutz vergleichbar ist mit demjenigen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dieser Tarif erfüllt in der privaten Krankenversicherung vor allem eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich insbesondere an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen besonders preiswerten Tarif benötigen. Deshalb ist der Standardtarif nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet. Der Standardtarif darf nicht mit Zusatzversicherungen verbunden werden.

Die Leistungen
§ 257 Abs. 2 a Sozialgesetzbuch V (SGB V) legt fest, dass der Standardtarif Leistungen enthält, die mit denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Das bedeutet nicht, dass die Leistungen vollkommen identisch sein müssen, aber sie müssen weitgehend übereinstimmen. So hat zum Beispiel der Standardtarif im Unterschied zum Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung uneingeschränkt Europageltung.

Die Beitragsgarantie
Bei einem Wechsel in den Standardtarif wird die Alterungsrückstellung des bisherigen Tarifs bei demselben Unternehmen angerechnet. Der Standardtarif ist darüber hinaus mit einer Beitragsgarantie verbunden: Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung - das sind zurzeit 435,18 € in den alten und 370,10 € in den neuen Bundesländern - nicht übersteigen. Welcher Beitrag gezahlt werden muss, kann nur im Einzelfall ermittelt werden. Je länger die Vorversicherungszeit und je jünger das Alter, desto günstiger ist der Beitrag im Standardtarif. Im beihilfekonformen Standardtarif ist der Beitrag anteilig begrenzt. Bei einem 50prozentigen Versicherungsschutz beträgt der Höchstbeitrag bspw. 50 Prozent des GKV-Höchstbeitrags.

http://www.dh-fisch.de/privatkunden/pkv/tarif.htm


…und noch etwas…

http://www.hr-online.de/fs/mex/20031127_pkv.html
MEX vom 27. November 2003

Satter Aufschlag - Wie private Krankenversicherer zur Kasse bitten
Die Private Krankenversicherung warb in den vergangenen Monaten in ganzseitigen Anzeigen für die Vorteile ihres Systems. Während die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren stätig gestiegen sind und jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gerade die Spitzenverdiener empfindlich traf, präsentierten sich die privaten Krankenversicherer gerne als Fels in der Brandung. Wenn nicht gar als Insel der Glückseeligen. …

Böse Überraschungen
Doch in der jüngeren Vergangenheit erlebten einige Privatversicherte böse Überraschungen. Auch der leitenden Angestellte Volker Germann hat eine schlechte Erfahrung mit der privaten Krankenversicherung gemacht. Vor elf Jahren ist er in die Berlin Kölnische Krankenversicherung eingetreten. Damals dachte er, er könnte sparen. Inzwischen sieht die Sache ganz anders aus. Seine Krankenversicherung erhöhte die Beiträge. „Wenn ich alles zusammmenrechne, komme ich auf eine Steigerung von 32 Prozent“, sagt Germann.

Über 300 Prozent Steigerung in zwölf Jahren
Volker Germann zahlt einen einen Beitragssatz, der 32 Prozent höher liegt, als im vergangenen Jahr. Er hat ausgerechnet: in elf Jahren Mitgliedschaft sind seine Beiträge um 206 Prozent gestiegen. Auch Germanns Frau ist Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Wenn sie ihre heutigen Beiträge sieht, bereut sie den Schritt zur Privatkasse, sagt sie. In zwölf Beitragsjahren haben sich ihre Beiträge um über 300 Prozent erhöht. Inzwischen würde bei beiden sogar der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung niedriger liegen, als ihr aktueller Beitrag in der privaten Krankenversicherung.

Hallo,

Hallo Sarah,
Klasse!

Trotzdem werde ich noch versuchen, mehr Info´s darüber zu erhalten.

Grüße
Raimund

Hier gibts auch noch Informationen zum Standardtarif
http://www.pkv.de/downloads/iStandardtarif.pdf