Der Stubenhocker und das GEZ - Problem

Hallo,

Max Muttersöhnchen ist 40 Jahre und wohnt noch bei Mama im Elternhaus.
Er fährt Auto mit Autoradio. Fernseher hat er keinen, schaut schön brav abends mit Papi und Mami den Musikantenstadl etc.

Er zahlt Radiobeiträge an die GEZ. Nach der neuen Rundfunkgebührenordnung kann er sich doch abmelden, denn die Mama zahlt ja die GEZ-Gebühr.

Oder ist er im Irrtum´?

Gruß

Albert

Hallo,

Er zahlt Radiobeiträge an die GEZ. Nach der neuen
Rundfunkgebührenordnung kann er sich doch abmelden, denn die
Mama zahlt ja die GEZ-Gebühr.

Oder ist er im Irrtum´?

Nein.

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…

osmodius

Hi,

Herr Mustermann hat recht, er kann sich abmelden. Dies tut er mit der Begründung, dass für den Haushalt in dem er lebt bereits über die Teilnehmernummer xxx-xxx-xxx(Nummer der Mutter) gezahlt wird.

Herr Mustermann muss sich aber noch diesen Monat(Dezember) abmelden. Wenn er das erst nächsten Monat(Januar) tun würde, müsste er für Januar bezahlen obwohl er es eigentlich nicht müsste. Denn man kann sich nicht rückwirkend abmelden, man kann nur rückwirkend nachzahlen.

Warum ist das so?
GEZ, Weil es fair ist. LOL

MFG