Der Tiefpunkt

Hallo Lothar,
sorry, das hatte ich übersehen.
Nein, es gab in der DDR keine Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung.
Gruß, Rainer

Nicht verwertbar? [exc hilf mal!]
Hallo Lothar,

Nicht verwertbar - bedeutet, dass es nicht zur Berechnung bzw.
Ablehnung des ALG II von seiten der Ämter herangezigen werden
darf. Selbstverständlich darf man das Geld verbrauchen. Nur
nicht vermehren.

Bist Du sicher? Noch mal den Text.:

§ 12 - Zu berücksichtigendes Vermögen

  1. geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann

Für mich ist das Geld, über das ich auf Grund eines Vertrages nicht verfügen kann, das ich nicht verwerten kann. Ein Kommentar eines Bankers wäre hier schön, ob er solche Verträge kennt und ob man aus solchen Verträgen heraus kommt, denn im Allgemeinen ‚ist ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.‘ :wink:

Wenn Deine Einschätzung richtig ist, war das der letzte Punkt, an dem ich ein Problem mit dem SGB II hatte. :wink:

Gruß, Rainer

Hi!

Lohndumping könnte es m.E. nur sein, wenn es diese Jobs schon
geben würde und diese besser bezahlt wären.

Was ist schlecht daran, wenn ein Arbeitsloser in einem
Altenheim betagten Menschen das Essen mundgerecht portioniert,
eingibt und sie zum Trinken animiert?

Interessant wird es doch, wenn der AG dazu übergeht, Arbeitslose mit 1-Euro-Stundenlohn die Arbeit machen zu lassen und dafür seine nach Tarif bezahlten Arbeitskräfte rauszuschmeißen. Es gibt bereits einige Unternehmen, die nach genau diesem Muster vorgehen (allerdings nicht mit 1-Euro-Jobs, sondern sich vom Arbeitsamt kostenlose Arbeitskräfte holen - Gehalt zahlt das Arbeitsamt -, diese für sechs Monate auf Probe beschäftigen und dann wieder rausschmeißen, nur um die nächsten kostenfreien Mitarbeiter kommen zu lassen).

Grüße
Heinrich

Hallo, Heinrich

Lohndumping könnte es m.E. nur sein, wenn es diese Jobs schon
geben würde und diese besser bezahlt wären
.

Interessant wird es doch, wenn der AG dazu übergeht,
Arbeitslose mit 1-Euro-Stundenlohn die Arbeit machen zu lassen
und dafür seine nach Tarif bezahlten Arbeitskräfte
rauszuschmeißen. Es gibt bereits einige Unternehmen, die nach
genau diesem Muster vorgehen (allerdings nicht mit
1-Euro-Jobs, sondern sich vom Arbeitsamt kostenlose
Arbeitskräfte holen - Gehalt zahlt das Arbeitsamt -, diese für
sechs Monate auf Probe beschäftigen und dann wieder
rausschmeißen, nur um die nächsten kostenfreien Mitarbeiter
kommen zu lassen).

es kann sich bei 1-Euro-Jobs nur um ergänzende Tätigkeiten handeln.

Gruß
karin